Rechtsprechung
   BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10   

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https://dejure.org/2012,34357
BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 45 StPO; § 316 StGB
    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf rechtliches Gehör (Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Einspruchsfrist, vorübergehende Abwesenheit); Trunkenheit im Verkehr

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Urlaubsabwesenheit, Zustellung, Wiedereinsetzung, Fristversäumung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlenden Vorkehrungen gegen den Empfang von Schriftstücken während einer Urlaubsreise

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • bussgeldsiegen.de

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Bußgeldbescheid und Urlaubsabwesenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids in Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 592
  • StV 2013, 545
  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    aa) Der Kläger war nicht nur vorübergehend - wie im Falle einer urlaubsbedingten Abwesenheit von bis zu sechs Wochen - von einer ansonsten ständig von ihm benutzten Wohnung abwesend (zu dieser Fallgestaltung vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - Rn. 17 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - zu B 2 der Gründe, BVerfGE 41, 332 zur Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid) .

    Da er dennoch weiterhin einen Briefkasten mit seinem Namen dort vorhielt, hätte er - anders als bei bloß vorübergehender urlaubsbedingter Abwesenheit, bei der ein solcher Aufwand nicht zumutbar erschiene (vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - aaO; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - aaO) - dafür Sorge tragen müssen, dass er zeitnah von für ihn bestimmten Sendungen Kenntnis erlangte.

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335 jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 mwN; NJW 2013, 592 f mwN).

    Hier besteht kein konkreter Anlass, bei einer vorübergehenden Abwesenheit Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG, NJW 2013, 592 f).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12   

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https://dejure.org/2012,32868
OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12 (https://dejure.org/2012,32868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2012 - 4b Ws 25/12 (https://dejure.org/2012,32868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - 4b Ws 25/12 (https://dejure.org/2012,32868)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten des Nebenklägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 95 (Ls.)
  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 10.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Rechtsmittel Nebenkläger, Anfechtung einer Kostenentscheidung, Statthaftigkeit

    § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02, Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01, Rn. 12; OLG Jena, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12, Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 19.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Anfechtung, Kostenentscheidung, Nebenkläger

    § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998, Az.: 3 Ws 464 - 466/98, Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2002, Az.: 5 Ws 54/02, Rn. 5; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. September 2001, Az.: 1 Ws 329/01, Rn. 12; OLG Jena, Beschluss vom 22. Januar 2010, 1 Ws 525/09, Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 2012, Az.: 4b Ws 25/12, Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32496
OLG München, 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,32496)
OLG München, Entscheidung vom 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,32496)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 4 Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,32496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Gebühr, Befriedungsgebühr, Revisionsrücknahme

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entstehung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Rücknahme der Revision

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung; Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 64
  • VRR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Mit der Gebühr soll eine intensive und zeitaufwendige Tätigkeit des Verteidigers, die zur Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führt, gebührenrechtlich honoriert werden (BT-Dr. 15/1971, 227; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2014, 1 Ws 19/14 ; OLG München, Beschluss vom 16.10.2012, 4 Ws 179/12 (K) ; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2008, 1 Ws 229/08 ; Mayer/Kroiß , RVG, 7. Auflage, 2018, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 2; Gerold/Schmidt , RVG, 23. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 1; Bischof/Jungbauer u.a. , RVG, 8. Auflage, 2018, Nrn. 4100-4304 VV, Rn. 107) Dies gilt auch, wenn - wie hier - eine Revision zurückgenommen wurde (so explizit Abs. 1 Ziff. 3 der Norm).

    Die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung folgert demgegenüber aus dem Normzweck, dass für das Entstehen der Gebühr erforderlich sei, dass Revisionshauptverhandlungstermin anberaumt ist bzw. konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, wenn nicht die Revision zurückgenommen worden wäre ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2016, 1 Ws 49/16 ; OLG München, Beschluss vom 16.10.2012, 4 Ws 179/12 (K) ; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] und OLG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2008, 2 Ws 82/08 jeweils m.w.N; so auch Mayer/Kroiß , RVG, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 11, Riedel/Sußbauer , RVG, 10. Auflage, 2015, VV 4141, Rn. 22 und Hartmann , Kostengesetze, 48. Auflage, 2018, VV 4141, Rn. 6; offenlassend: Bischof/Jungbauer u.a. , Nrn. 4100-4304 VV, Rn. 116).

  • LG Limburg, 23.03.2018 - 1 Ks 2 Js 52458/16

    Die Entstehung der Gebühr gemäß VV Nr. 4141 RVG für die Rücknahme der Revision

    Die Gebühr entsteht danach nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre (vgl. OLG München, NStZ-RR 2013, 64 [OLG München 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K)] ; Kroiß, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., Nrn. 4141-4147 VV Rn. 11; BeckOK RVG/Kotz, 38. Ed. 15.7.2015, RVG Rn. 40 ff.).

    Bei einer unzulässigen Revision ist jedoch mit einer Entscheidung ohne Revisionshauptverhandlung gemäß §§ 346 Abs. 1, 349 Abs. 1 StPO zu rechnen (vgl. OLG München, NStZ-RR 2013, 64 [OLG München 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K)] ; BeckOK RVG/Kotz, 38. Ed. 15.7.2015, RVG Rn. 37 f.).

  • OLG Braunschweig, 08.03.2016 - 1 Ws 49/16

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr bei Rücknahme sowohl der Revision des

    Mit der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte ( vgl. u.a. OLG Oldenburg a.a.O. m.z.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 06. März 2012 - I Ws 62/12; OLG München, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 4 Ws 179/12, juris ) hat auch der Senat schon in der Vergangenheit entschieden, dass die Gebühr im Falle einer Revisionsrücknahme deshalb nur anfällt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ausnahmsweise eine Hauptverhandlung anberaumt worden wäre ( vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2011 - Ws 178/11, juris, Rn. 3 ).
  • LG Aschaffenburg, 02.05.2018 - Qs 44/18

    Zusätzliche Gebühr bei Revisionsrücknahme

    In den Gründen der Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 16.10.2012 - 4 Ws 179/12 (K), wird folgendes ausgeführt: Unter Berücksichtigung des Obersatzes der gesetzlichen Regelung (durch die anwaltliche Mitwirkung wird die Hauptverhandlung entbehrlich) und der Gesetzesmaterialien (BT-Dr. 15/1971, S. 227 [228]) entsteht die Zusatzgebühr Nr. 4141 VV RVG nur dann, wenn eine Hauptverhandlung anberaumt worden ist oder zumindest konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt worden wäre und durch die rechtzeitige, durch anwaltliche Tätigkeit bewirkte Rücknahme der Revision entbehrlich wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12   

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https://dejure.org/2012,30037
OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12 (https://dejure.org/2012,30037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12 (https://dejure.org/2012,30037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 2012 - 2 SsBs 54/12 (https://dejure.org/2012,30037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe bei Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Identifizierung des Betroffenen anhand eines Lichtbilds

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Täteridentifizierung anhand von Lichtbildern - Hat ein Tatrichter einen Betroffenen anhand von Lichtbildern identifiziert, muss das Urteil Feststellungen zur Geeignetheit des Beweisfotos treffen

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 443
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Rechtsprechung
   VG Köln, 02.07.2012 - 20 K 1143/12   

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https://dejure.org/2012,21918
VG Köln, 02.07.2012 - 20 K 1143/12 (https://dejure.org/2012,21918)
VG Köln, Entscheidung vom 02.07.2012 - 20 K 1143/12 (https://dejure.org/2012,21918)
VG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 20 K 1143/12 (https://dejure.org/2012,21918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Im absoluten Halteverbot vor einer Grundschule geparkt ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschleppen eines in zur Schulwegsicherung eingerichteten Halteverbotszone parkenden Fahrzeugs ist nicht zu beanstanden

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 443
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