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   BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13   

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https://dejure.org/2013,16477
BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16477)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2013 - 4 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16477)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16477)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 StGB; § 64 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer konkreten Gefährdungslage; Strafbarkeit eines verkehrsfeindlichen Inneneingriffs: subjektive Voraussetzungen, Schädigungsvorsatz); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 1 StGB, § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB, § 315c StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen der Tatvollendung; Definition des gefährlichen Eingriffs

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen einer Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der subjektiven Voraussetzungen eines von § 315b Abs. 1 StGB erfassten verkehrsfeindlichen Inneneingriffs i.R.d. vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen der Tatvollendung; Definition des gefährlichen Eingriffs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 1, 2, 3
    Feststellung der subjektiven Voraussetzungen eines von § 315b Abs. 1 StGB erfassten verkehrsfeindlichen Inneneingriffs i.R.d. vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Endlich mal wieder was zum Verkehrsstrafrecht: Der "Rammer” im Straßenverkehr bzw. die "Rambofahrt”

  • beck-blog (Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: BGH zeigt nochmals basics auf!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unterbringung nach § 64 StGB: Keine Verwertung getilgter Voreintragungen / Kein "in dubio" bei Maßregel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 366
  • VRR 2013, 387
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Für die bezüglich des konkreten Gefahrerfolgs im Wortlaut identisch gefassten §§ 315b, c StGB legt der Bundesgerichtshof eine solche von 750 Euro zugrunde (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Für die bezüglich des konkreten Gefahrerfolgs im Wortlaut identisch gefassten §§ 315b, c StGB legt der Bundesgerichtshof eine solche von 750 Euro zugrunde (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Auch wenn § 315b StGB voraussetzt, dass sich die durch die tatbestandliche Handlung begründete abstrakte Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verdichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5) und der Täter bei Eingriffen innerhalb des fließenden Verkehrs mit einem zumindest bedingten Schädigungsvorsatz gehandelt haben muss (BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86, 87; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, VRR 2013, 387, 388; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.), werden die betroffenen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht zum Träger des bestimmenden Rechtsguts.
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    b) Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Ernemann in SSW-StGB, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 16).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701 und vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 454/16

    Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte Vorverurteilungen

    In der Heranziehung im Bundeszentralregister getilgter Verurteilungen zur Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose liegt hier kein Verstoß gegen das prinzipiell auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung geltende Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Für die Annahme der Voraussetzungen des § 64 StGB infolge der Anwendung des Zweifelssatzes ist insoweit - anders als etwa bei der Frage verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB - kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, juris Rn. 13; vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines

    Da es sich bei der Unterbringung nach § 64 StGB um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), muss der symptomatische Zusammenhang ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB bei einer Anordnung sicher feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 2 5/03, StraFo 2003, 431; Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295; vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Der symptomatische Zusammenhang muss ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB bei einer Anordnung sicher feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, StraFo 2003, 431; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, juris Rn. 13).
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