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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.2013 - III-3 RBs 256/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32898
OLG Hamm, 24.10.2013 - III-3 RBs 256/13 (https://dejure.org/2013,32898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2013 - III-3 RBs 256/13 (https://dejure.org/2013,32898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - III-3 RBs 256/13 (https://dejure.org/2013,32898)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Burhoff online

    StVG § 23; StVG § 25
    Mobiltelefon, Benutzung, Fahrverbot, Beharrlichkeit

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, Benutzung, Fahrverbot, Beharrlichkeit

  • openjur.de

    Mobiltelefon, Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Verkehrsvorschriften

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mobiltelefon, Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Verkehrsvorschriften

  • verkehrslexikon.de

    Zum Fahrverbot bei wiederholter verbotener Handybenutzung

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Beharrlichkeitsfahrverbot auch bei Handyverstoß - gut so!

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung eines Kraftfahrzeugführers durch mehrfaches verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wiederholte Handyverstöße im Straßenverkehr - Anordnung Fahrverbot

  • rabüro.de

    Wiederholtes Telefonieren während Autofahrt kann Fahrverbot rechtfertigen

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO §§ 23 Abs. 1 a, 49; StVG §§ 24 ,25
    Anordnung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung durch mehrfaches verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Finger weg vom Handy - Fahrverbot droht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot für Plaudertasche

  • heise.de (Pressebericht, 10.01.2014)

    Wiederholtes Telefonieren am Steuer: Fahrverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholtes Telefonieren beim Autofahren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Bei mehrfachen Verstößen droht Fahrverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Fahrverbot - Wiederholtes Telefonieren kann Führerschein kosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhängung einmonatigen Fahrverbots bei beharrlichen Pflichtverletzungen nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrverbot wegen Handy am Steuer!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unerlaubte Handynutzung kann Fahrverbot rechtfertigen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer wird nicht nur teuer

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Fahrverbot bei wiederholtem Telefonieren am Steuer

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schlechte Karten für Wiederholungstäter - Im Auto telefoniert - Führerschein weg

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile aus dem Verkehrsrecht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren - Fahrverbot für wiederholtes verbotenes Telefonieren beim Autofahren

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handy-Nutzung beim Autofahren - beim 2. Anruf: Führerschein ade

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einmonatiges Fahrverbot für Handy-Verstoß möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot wegen verbotenen Telefonierens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot wegen Handytelefonat im Auto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot wegen Handy

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy-Fahrverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot wegen verbotenen Telefonierens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer: Fahrverbot droht!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrverbot nach beharrlicher Pflichtverletzung durch verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Pkw - Auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhende Unrechtskontinuität rechtfertigt Fahrverbot

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 21 OWi 84/13
  • AG Lemgo - 35 Js 1259/13
  • OLG Hamm, 24.10.2013 - III-3 RBs 256/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 59
  • NZV 2014, 188
  • VRR 2014, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07

    Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Erforderlich ist zudem, dass ein innerer Zusammenhang im Sinne einer auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhenden Unrechtskontinuität zwischen den Zuwiderhandlungen besteht (vgl. OLG Bamberg, NJW 2007, 3655; BayObLG, DAR 01, 84; OLG Koblenz; DAR 05, 47; OLG Celle, DAR 03, 427).

    Auch die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist im Einzelfall geeignet, die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12 <BeckRS 2013, 01083 >; OLG Jena, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 <BeckRS 2006, 09082 >; OLG Bamberg, NJW 2007, 3655).

  • OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Bei Verhängung eines - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indizierten - Fahrverbotes muss die Begründung des tatrichterlichen Urteils erkennen lassen, dass das Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bestimmung der Nebenfolge beachtet worden ist; ein - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indiziertes - Fahrverbot kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als angemessene Sanktion nicht ausreicht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, NZV 93, 359; KG, NZV 94, 159; OLG Hamm, NZV 97, 129).
  • OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06

    Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Auch die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist im Einzelfall geeignet, die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12 <BeckRS 2013, 01083 >; OLG Jena, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 <BeckRS 2006, 09082 >; OLG Bamberg, NJW 2007, 3655).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue verletzt werden (vgl. BGH, NJW 1992, 1397; Karlsruhe, NJW 2003, 3719; OLG Hamm, NZV 2000, 53; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 StVG, Rdnr. 15 m.w.N.), etwa weil sie dem Fahrzeugführer auch in Verkehrslagen gleichgültig sind, wo es auf ihre Beachtung besonders ankommt.
  • OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99

    Verhängung eines Fahrverbots)

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue verletzt werden (vgl. BGH, NJW 1992, 1397; Karlsruhe, NJW 2003, 3719; OLG Hamm, NZV 2000, 53; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 StVG, Rdnr. 15 m.w.N.), etwa weil sie dem Fahrzeugführer auch in Verkehrslagen gleichgültig sind, wo es auf ihre Beachtung besonders ankommt.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1993 - 3 Ss 10/93

    Fahrverbot; Gesamtwürdigung; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Bei Verhängung eines - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indizierten - Fahrverbotes muss die Begründung des tatrichterlichen Urteils erkennen lassen, dass das Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bestimmung der Nebenfolge beachtet worden ist; ein - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indiziertes - Fahrverbot kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als angemessene Sanktion nicht ausreicht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, NZV 93, 359; KG, NZV 94, 159; OLG Hamm, NZV 97, 129).
  • OLG Bamberg, 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12

    Fahrverbot: Bewertung eines Pflichtenverstoßes als 'beharrlich'

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Auch die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist im Einzelfall geeignet, die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12 <BeckRS 2013, 01083 >; OLG Jena, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 <BeckRS 2006, 09082 >; OLG Bamberg, NJW 2007, 3655).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2002 - 2 Ss 94/01

    Verhängung eines Fahrverbots bei sog. atypischen Rotlichtverstoß; Beharrlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue verletzt werden (vgl. BGH, NJW 1992, 1397; Karlsruhe, NJW 2003, 3719; OLG Hamm, NZV 2000, 53; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 StVG, Rdnr. 15 m.w.N.), etwa weil sie dem Fahrzeugführer auch in Verkehrslagen gleichgültig sind, wo es auf ihre Beachtung besonders ankommt.
  • KG, 23.11.1993 - 3 Ws (B) 624/93
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
    Bei Verhängung eines - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indizierten - Fahrverbotes muss die Begründung des tatrichterlichen Urteils erkennen lassen, dass das Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bestimmung der Nebenfolge beachtet worden ist; ein - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indiziertes - Fahrverbot kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als angemessene Sanktion nicht ausreicht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, NZV 93, 359; KG, NZV 94, 159; OLG Hamm, NZV 97, 129).
  • BayObLG, 22.03.2019 - 202 ObOWi 96/19

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtenverstoßes wegen verbotener Nutzung

    Insbesondere hat das Amtsgericht mit sorgfältiger und rechtsfehlerfreier Begründung die Notwendigkeit des Fahrverbots aufgrund der Vorahndungslage des Betroffenen mit einem beharrlichen [...] Pflichtenverstoß gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG außerhalb eines Regelfalls im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV begründet (zu den Anforderungen für die Wertung eines Pflichtenverstoßes als "beharrlich" sowie zum Begriff der "inneren Zusammenhangs" eingehend OLG Bamberg NJW 2007 3655 = ZfSch 2007, 707 sowie OLGSt StVG § 25 Nr. 36 = VRR 2007, 318 [Deutscher]; ferner u.a. OLG Bamberg DAR 2010, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 47; DAR 2011, 399; DAR 2012, 152 = OLGSt StVG § 25 Nr. 51; DAR 2013, 213 = VerkMitt 2013, Nr. 21 = ZfSch 2013, 350 = OLGSt StVG § 25 Nr. 54; NStZ-RR 2014, 58; NZV 2014, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 55; DAR 2014, 277 = ZfSch 2014, 411; OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013 - 3 RBs 256/13 = ZfSch 2014, 111 = NStZ-RR 2014, 59 = DAR 2014, 152 und 17.09.2015 - 1 RBs 138/15 = NZV 2016, 348 = NStZ-RR 2016, 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2014 - 2 RBs 37/14 = NStZ-RR 2015, 56 = NZV 2015, 203; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 29.01.2015 - 3 Ss OWi 86/15 = VerkMitt 2015, Nr. 15 = ZfSch 2015, 231 = NStZ-RR 2015, 151 = DAR 2015, 394 = OLGSt StVG § 25 Nr. 58 = NZV 2016, 50 und 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392 = OLGSt StVG § 25 Nr. 59).
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    Dass hinsichtlich der Geschwindigkeitsverstöße der in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV genannte Wert von 26 km/h in beiden Fällen noch nicht erreicht worden ist, ändert nichts daran, dass das Amtsgericht in der Gesamtschau rechtsfehlerfrei der Beharrlichkeit der Pflichtverletzung ein dem Regelfall vergleichbares Gewicht zugemessen und nachvollziehbar begründet hat, warum der angestrebte Zweck einer hinreichenden Einwirkung auf den Betroffenen mit einer Erhöhung der Geldbuße (§ 4 Absatz 4 BKatV) nicht erreicht werden kann (vgl. BGHSt 38, 231; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - III 3 RBs 256/13 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40674
OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13 (https://dejure.org/2013,40674)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.11.2013 - 4 Ss 601/13 (https://dejure.org/2013,40674)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. November 2013 - 4 Ss 601/13 (https://dejure.org/2013,40674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Regelfahrverbot bei vorsätzlichem qualifiziertem Rotlichtverstoß ohne abstrakte oder konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (getrennte Ampelschaltung); Rechtliche Auswirkung eines unterlassenen gerichtlichen Hinweises der Veränderung des rechtlichen ...

  • bussgeldsiegen.de

    Qualifizierter Rotlichtverstoß - Absehen von Regelfahrverbot

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 37 Abs 2 S 2 Nr 1 S 7 StVO, § 49 Abs 3 Nr 2 StVO, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 BKatV, § 1 Abs 1 Anlage Nr 132 BKatV
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de

    Regelfahrverbot bei vorsätzlichem qualifizierten Rotlichtverstoß ohne abstrakte oder konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (getrennte Ampelschaltung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoss: Fahrverbot nicht zwingend

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Absehen von Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trotz qualifiziertem Rotlichtverstoß ist vorgesehene Regelahndung nicht immer indiziert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung und Volltext)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2014, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13
    Die Verkehrssicherheit verlangt gerade in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen eindeutige, von allen betroffenen Verkehrsteilnehmern schnell erfassbare und nicht erst nach Maßgabe von Schutzzweckerwägungen inhaltlich zu bestimmende Regeln (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 4 StR 647/96 -, Rn. 26 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2003 - 4 Ss 343/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit Rotlichtverstoß: Vorliegen eines einfachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13
    Angesichts der Tatsache, dass durch ihre Fahrweise keine auch nur abstrakte Gefährdung anderer, durch das Rotlicht der Lichtzeichenanlage geschützter Verkehrsteilnehmer festgestellt werden konnte und die Betroffene nicht im Verkehrszentralregister eingetragen ist, ist angesichts dieser besonderen Umstände für die Anwendung des erhöhten Sanktionsrahmens kein Raum (vgl. zum Ganzen auch OLG Stuttgart, DAR 2003, 574-575).
  • KG, 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13
    Die Fluchtlinie, die den Beginn des geschützten Bereichs markiert, ist daher nicht auf den Fahrbahnbereich allein für Kraftfahrzeuge bezogen, sondern wird auch durch Fußgängerüberwege und -furten sowie Fahrradwege, die regelmäßig vor der einmündenden Kraftfahrbahn liegen, bestimmt (KG Berlin VRS 119, 48-51; OLG Hamm, 3 Ss OWi 310/03 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2005 unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung, 22 Ss 261/04 (OWi); König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 37 Rn. 41).
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 Ss OWi 310/03

    Rotlichtverstoß, Fußgängerfurt, sich kreuzende Fahrbahnen, geschützter Bereich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2013 - 4 Ss 601/13
    Die Fluchtlinie, die den Beginn des geschützten Bereichs markiert, ist daher nicht auf den Fahrbahnbereich allein für Kraftfahrzeuge bezogen, sondern wird auch durch Fußgängerüberwege und -furten sowie Fahrradwege, die regelmäßig vor der einmündenden Kraftfahrbahn liegen, bestimmt (KG Berlin VRS 119, 48-51; OLG Hamm, 3 Ss OWi 310/03 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2005 unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung, 22 Ss 261/04 (OWi); König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 37 Rn. 41).
  • OLG Bamberg, 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15

    Voraussetzungen für das Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens

    auszugehen (zu diesen und vergleichbaren "atypischen" Fallgestaltungen vgl. u. a. OLG Bamberg, Beschl. v. 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07 = DAR 2008, 596 = OLGSt BKatV § 4 Nr. 7 = VRR 2008, 433 [Gieg] und OLG Bamberg, Beschl. v. 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09 = NJW 2009, 3736 = NZV 2009, 616 = DAR 2009, 653 = OLGSt BKatV § 4 Nr. 8 = VRR 2010, 34 [Gieg]; ferner u. a. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.11.2013 - 4 Ss 601/13 = Justiz 2014, 231 = VRR 2014, 111 [Deutscher]; KG, Beschl. v. 05.11.2014 - 122 Ss 150/14 = VRS 127 [2015], 311 und OLG Düsseldorf DAR 2015, 213; vgl. auch Burhoff/Deutscher, Handbuch OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 1535 ff., 1541 ff.; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 37 StVO Rn. 54 f.; Burmann/Heß/Jahnke/Janke Straßenverkehrsrecht 23. Aufl. § 25 StVG Rn. 24 und Deutscher NZV 2015, 366, 368, jeweils m. w. N.).
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