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   VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07   

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VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07 (https://dejure.org/2008,17154)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 K 1787/07 (https://dejure.org/2008,17154)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2 K 1787/07 (https://dejure.org/2008,17154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrschulerlaubnis; Unzuverlässigkeit des Bewerbers; Verurteilung wegen Verkehrsdelikt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Fahrschulerlaubnis bei Verurteilung wegen eines i.R.d. Berufsausübung als Fahrlehrer begangenen Verkehrsdelikts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75; FahrlG § 10 § 11 § 14
    Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Fahrlehrer; nicht gewerblicher Kraftfahrzeugsachverständiger - Untätigkeitsklage; Klageabweisung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 11 CS 05.2748
    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    Es ist weiterhin festzuhalten, dass grundsätzlich auch noch nicht rechtskräftig geahndete Verstöße des Bewerbers gegen die Rechtsordnung bei der Beurteilung seiner Zuverlässigkeit berücksichtigt werden dürfen (BayVGH, Beschl. v. 05.10.2006 - 11 CS 05.2748 -, juris Rn. 26).

    Schließlich können Tatsachen, die eine Person für den Fahrerlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 FahrlG), auch herangezogen werden, um eine Person im Hinblick auf die Inhaberschaft einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen zu lassen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 05.10.2006, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    Die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen sind gewerberechtlicher Art; für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers gelten deshalb grundsätzlich die zum allgemeinen Gewerberecht entwickelten Beurteilungsmaßstäbe (BVerwG, Beschl. v. 30.10.1996 - 1 B 197.96 -, juris Rn. 6, 8 [= NVwZ-RR 1997, 284]).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    Die somit erforderliche "Prognose" ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen gezogener Schluss auf wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Gewerbetreibenden (hierzu und zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 26.02.1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 8 [= GewArch 1997, 242]).
  • BVerwG, 06.11.1989 - 7 C 46.88

    Zu den subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass eine auf Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis, Konzession etc. gerichtete Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO dann abzuweisen ist, wenn die gerichtliche Prüfung ergibt, dass der bei der Behörde geltend gemachte materielle Anspruch nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1989 - 7 C 46.88 -, NJW 1990, 1378; Funke-Kaiser, in: Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., § 75 Rn. 13).
  • VG Karlsruhe, 08.07.1999 - 6 K 1842/98
    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    An die Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers sind hohe Anforderungen zu stellen, denn der ordnungsgemäße Betrieb einer Fahrschule soll die ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit sicherstellen (VG Karlsruhe, Urt. v. 08.07.1999 - 6 K 1842/98 -, juris Rn. 17; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    Nach der klassischen gewerberechtlichen Formel ist ein Gewerbetreibender dann unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (std. Rspr., z.B. BVerwG, Urt. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, juris Rn. 13 [= BVerwGE 65, 1]).
  • VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07

    Tschechische Fahrschulerlaubnis und Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07
    An die Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers sind hohe Anforderungen zu stellen, denn der ordnungsgemäße Betrieb einer Fahrschule soll die ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit sicherstellen (VG Karlsruhe, Urt. v. 08.07.1999 - 6 K 1842/98 -, juris Rn. 17; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    In der Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte wird diese Auffassung inzwischen einhellig geteilt (vgl. m.w.N. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2008 - 1 S 186.07 - VRR 2008, 203; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 - VRS 112, 308; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2009 - 12 ME 195/09 - juris; Hess.VGH, Beschluss vom 21.03.2012 - 2 B 1570/11 - NJW 2012, 2294 - entgegen der früher vertretenen Auffassung im Beschluss vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -ESVGH 52, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 10 S 2162/10

    Verwertbarkeit einer Haaranalyse im Fahrerlaubnisrecht

    In der Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte wird diese Auffassung fast einhellig geteilt (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2009 - 12 ME 159/09 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, VRS 112, 308; BayVGH, Beschluss vom 03.11.2006 - 11 ZB 05.1406 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2008 - 1 S 186.07 -, VRR 2008, 203; a.A. soweit ersichtlich nur der vom Antragsteller zitierte Beschluss des Hess. VGH vom 14.01.2002 - 2 TG 3008/01 -, ESVGH 52, 130).
  • VG Gelsenkirchen, 08.10.2008 - 7 K 2472/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Gutachten, Anforderungen, Alkohol

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, VRR 2008, 203 ff.; juris-doc Rdnr. 16.
  • VG München, 21.11.2008 - M 6b S 08.4039

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und Untersagung des Führens

    Die vom Antragsteller begangenen und mit den strafgerichtlichen Entscheidungen vom ... Juli 2007 und ... Dezember 2007 geahndeten Verstöße waren folglich geeignet und ausreichend, bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel i.S.v. § 46 Abs. 3 FeV an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw., weil der zweite Verkehrsverstoß mit einem Fahrrad begangen wurde auch zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge zu begründen; hierfür würde entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers i. Ü. bereits eine (einschlägige) Straftat genügen (BayVGH vom 5.2.2007, Az.:11 ZB 06.3079); das gilt auch für eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (BVerwG vom 21.5.2008, Az.: 3 C 32/07, VRR 2008, 203).
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