Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08   

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OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08 (https://dejure.org/2008,7157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 Ss 71/08 (https://dejure.org/2008,7157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 Ss 71/08 (https://dejure.org/2008,7157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen Rechtsanwalt für den Fall einer gegenüber einer Verwaltungsbehörde vorgelegten und als außergerichtlich bezeichneten Vollmacht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verjährungsfalle - außergerichtliche Vollmacht Rechtsanwalt

  • Judicialis

    OWiG § 51 Abs. 3 OWiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 51 Abs. 3 S. 1 Hs. 1
    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als "außergerichtlich" bezeichneter Vollmacht

  • rechtsportal.de

    OWiG § 51 Abs. 3 S. 1 Hs. 1
    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als "außergerichtlich" bezeichneter Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zustellungsvollmacht des Verteidigers

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollmacht - "Verjährungsfalle" unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 51 Abs. 3 OWiG
    Verjährungsfalle im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 295
  • Rpfleger 2008, 665
  • VRR 2008, 435
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08

    Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Gesamtheit der - auch äußeren - Umstände auf das Vorliegen einer Verteidigungsvollmacht geschlossen werden kann (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

    Diese Anträge stellen eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343), wobei die Bezeichnung der - ausdrücklich in einem Verfahren wegen einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit erteilten - Vollmacht als außergerichtlich schon deshalb unschädlich war, weil sie gegenüber der Verwaltungsbehörde und nicht gegenüber dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; a.A. offensichtlich OLG Hamm DAR 2004, 105; KG VRS 112, 475; OLG Brandenburg ZfSch 2005, 571).

    Dass er erst in der Hauptverhandlung am 18.1.2008 eine vom Vortag datierende weitergehende Vollmacht vorgelegt und gleichzeitig die Einrede der Verjährung erhoben hat, legt vielmehr den Schluss nahe, dass der Verteidiger die "außergerichtliche Vollmacht" vom 14.6.2007 in der Erwartung eingereicht hat, die Verwaltungsbehörde könne die Einschränkung übersehen und die Sache im Hinblick auf eine unwirksame Zustellung der Verjährung anheimfallen (vgl. OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

    Doch ist die Frage, ob tatsächlich die Bevollmächtigung eines Verteidigers erfolgt ist, anhand einer Gesamtschau der im Einzelfall vorliegenden Tatsachen zu entscheiden, wobei das zu bewertende Gesamtverhalten des Rechtsanwalts vorliegend eindeutig auf seine Bevollmächtigung als Verteidiger schließen lässt (vgl. OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS).

  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Gesamtheit der - auch äußeren - Umstände auf das Vorliegen einer Verteidigungsvollmacht geschlossen werden kann (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

    Diese Anträge stellen eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343), wobei die Bezeichnung der - ausdrücklich in einem Verfahren wegen einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit erteilten - Vollmacht als außergerichtlich schon deshalb unschädlich war, weil sie gegenüber der Verwaltungsbehörde und nicht gegenüber dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; a.A. offensichtlich OLG Hamm DAR 2004, 105; KG VRS 112, 475; OLG Brandenburg ZfSch 2005, 571).

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 647/03

    Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Diese Anträge stellen eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343), wobei die Bezeichnung der - ausdrücklich in einem Verfahren wegen einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit erteilten - Vollmacht als außergerichtlich schon deshalb unschädlich war, weil sie gegenüber der Verwaltungsbehörde und nicht gegenüber dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; a.A. offensichtlich OLG Hamm DAR 2004, 105; KG VRS 112, 475; OLG Brandenburg ZfSch 2005, 571).

    Zwar haben die OLG Hamm (DAR 2004, 105) und Brandenburg (ZfSch 2005, 571) sowie das KG (VRS 112, 475) bei "außergerichtlichen" Bevollmächtigungen mit ähnlichem Wortlaut eine Verteidigerbestellung und damit auch die Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids verneint.

  • KG, 09.12.2005 - 3 Ws (B) 637/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Diese Anträge stellen eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343), wobei die Bezeichnung der - ausdrücklich in einem Verfahren wegen einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit erteilten - Vollmacht als außergerichtlich schon deshalb unschädlich war, weil sie gegenüber der Verwaltungsbehörde und nicht gegenüber dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; a.A. offensichtlich OLG Hamm DAR 2004, 105; KG VRS 112, 475; OLG Brandenburg ZfSch 2005, 571).

    Zwar haben die OLG Hamm (DAR 2004, 105) und Brandenburg (ZfSch 2005, 571) sowie das KG (VRS 112, 475) bei "außergerichtlichen" Bevollmächtigungen mit ähnlichem Wortlaut eine Verteidigerbestellung und damit auch die Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids verneint.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • OLG Hamm, 11.02.1980 - 3 Ss OWi 2514/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Wird ein Sachverständigengutachten verwertet, so müssen die Urteilsgründe eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung enthalten (OLG Hamm VRS 107, 371).
  • OLG Bremen, 21.04.1995 - Ss (B) 38/95

    Inhalt der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren; Nachprüfung einer richtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Grundsätzlich ist auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung der einzelnen Hauptverhandlungstermine mit der jeweiligen Terminsgebühr abgegolten (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 408 Rdn. 16 nach juris; StRR 2009, 438 Rdn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 Rdn. 7 nach juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO., VV 4118 - 4123 Rdn. 5 mwN.; Burhoff, RVG, aaO. Vorbemerkung 4 Rdn. 62 mit zahlreichen Nachweisen zur oberlandesgerichtlichen Rspr.).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung trotz Fehlens einer bei den Akten befindlichen Verteidigervollmacht bzw. in der Hauptverhandlung zu Protokoll erklärten Vollmacht eine wirksame Zustellung angenommen worden ist, betraf dies Fälle, in denen nur eine außergerichtliche Vollmacht zu den Akten gereicht worden war (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 113, 434; Thüringer OLG VRS 112, 360, OLG Düsseldorf NJW 2008, 2727 ff. = NZV 2008, 588 ff.; OLG Dresden, VerkMitt 2007, Nr. 63; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 08.04.2008, zitiert nach juris; OLG Hamm DAR 2004, 105; KG Berlin VRS 112, 475 und VRS 122, 34; OLG Karlsruhe, Beschluss NStZ 2009, 295;; vgl. auch SenE vom 01.06.2007 - 83 Ss-OWi 48/07 -139-; SenE vom 02.02.2010 - III-1RBs 27/10).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

    Diese Annahme ist in besonderem Maße gerechtfertigt, wenn der Rechtsanwalt Verfahrenshandlungen vornimmt, die typische Verteidigertätigkeiten in Bußgeldsachen darstellen (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 2009, 295).

    Diese Behauptung wird durch das nachfolgende Prozessverhalten beider Beteiligter - anders als in den zur sog. "Verjährungsfalle" entschiedenen Fällen, in denen der Verteidiger entgegen einer Beschränkung seiner Vollmacht faktisch (weiterhin) als solcher aufgetreten war (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 295; OLG Düsseldorf VRS 114, 460) - zwar nicht in Frage gestellt.

  • AG Nürtingen, 23.04.2009 - 16 OWi 73 Js 13396/09

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger:

    Dies alles stellt eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2008, Az. 2 Ss 71/08 ; Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343).

    Sich dann auf eine fehlende schriftliche Vollmacht und auf die Verfolgungsverjährung zu berufen, erscheint rechtsmissbräuchlich, da man von Anfang an durchgehend den Anschein erweckt hat, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt (sog. "Verjährungsfalle" ; vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2008, Az. 2 Ss 71/08 ; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Schließlich kommt dies im anwaltlichen Einspruchsschreiben vom 30.07.2007 zum Ausdruck, in dem es heißt, "gegen den Bußgeldbescheid...lege ich Einspruch ein" , womit der beauftragte Rechtsanwalt eindeutig eine Erklärung für den Betroffenen abgegeben hat und zweifelsfrei ersichtlich ist, dass er mit der Verteidigung beauftragt ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht VRS 112, 360; OLG Karlsruhe VRR 2008, 435; OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332; OLG Zweibrücken VRR 2008, 356; Brandenburgisches OLG VRS 113, 434; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2008, 3 Ss OWi 1530/07).
  • OLG Nürnberg, 15.11.2017 - 2 AR 40/17

    Gebühren eines Pflichtverteidigers für ein überdurchschnittlich umfangreiches

    Grundsätzlich sind auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung der einzelnen Hauptverhandlungstermine sowie die Vor- und Nachbesprechungen des Verteidigers mit seinem Mandanten mit der jeweiligen Terminsgebühr abgegolten (vgl. BGH StRR 2014, 39 Rdn. 6 nach juris; StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris; OLG Hamm AGS 2006, 408 Rdn. 16 nach juris; StRR 2009, 438 Rdn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 Rdn. 7 nach juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO., W 4118 - 4123 Rdn. 5 m.w.N.; Burhoff, RVG, aaO. Vorbemerkung 4 Rdn. 62 mit zahlreichen Nachweisen zur oberlandesgerichtlichen Rspr.; anders nur OLG Bremen StraFo 2012, 39, Rdn. T1 nach juris).
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 1 RBs 65/15

    Verjährungshemmung durch Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger

    Es ist auch obergerichtlich anerkannt, dass in bestimmten Konstellationen, in denen in den Akten zwar eine Vollmacht (ohne Zustellvollmacht) vorhanden ist, sich aber erst aus der Hinzuziehung weiterer Umstände zweifelsfrei ergibt, dass es sich um eine Verteidigervollmacht handelt, eine Zustellung an diesen Verteidiger wirksam sein kann (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 295; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 08.04.2008 - 1 Ss 51/08 = BeckRS 2008, 09911).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob diese Ausführungen, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls auch, dann Geltung beanspruchen, wenn statt des bestellten Pflichtverteidigers ein anderer Rechtsanwalt für einen einzelnen Hauptverhandlungstag zum Pflichtverteidiger bestellt wird (a. A. insoweit OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 ; OLG München NStZ-RR 2009, 32 ; OLG Hamm RVGreport 2009, 309; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 1 Ws 318/08 - zit. nach [...]; s. a. Burhoff RVGreport 2008, 462).
  • OLG Dresden, 19.08.2009 - Ss OWi 489/09

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger

    Soweit sich das Amtsgericht bei seiner Auffassung auf das OLG Karlsruhe (NStZ 2009, 295 ) meint stützen zu können, übersieht es, dass sich im dort entschiedenen Fall eine als "außergerichtliche" Vollmacht bezeichnete Vollmachtsurkunde bei den Akten befand und insoweit lediglich fraglich war, ob der im dortigen Verfahren beteiligte Rechtsanwalt diese Vollmacht als "Verteidiger" zur Akte gereicht hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27384
OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StVG § 25
    Fahrverbot; Absehen; Urlaub; Feststellungen; Umfang

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absehen vom Fahrverbot bei Abwehr des Arbeitsplatzverlustes mit zumutbaren Mitteln; Feststellung des Urlaubsanspruches vor einer Entscheidung über die Abwicklung eines Fahrverbots

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Vollstreckung des Fahrverbots im Urlaub

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. VRS 108, 444 = NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155 = VA 2005, 86).

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat in VRS 108, 444 u.a.) Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolgen in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senat, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Die Betroffene hat zudem auch weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten (vgl. insoweit Senat VRS 96, 458 = NZV 1999, 391).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn sich aus sonstigen Gründen ergibt, dass es sich bei der vom Amtsgericht der Verurteilung zugrunde gelegten Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt (vgl. Senat in DAR 2004, 464).
  • OLG Hamm, 28.04.2017 - 1 RBs 35/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Regelfahrverbot; Verhandlung in Abwesenheit;

    Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Beschluss vom 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07 -, zitiert nach beck-online; Beschluss vom 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07 - und Beschluss vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 -, jeweils zitiert nach Burhoff online).
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