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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 02.09.2008 - 6 Qs 70/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19487
LG Leipzig, 02.09.2008 - 6 Qs 70/08 (https://dejure.org/2008,19487)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02.09.2008 - 6 Qs 70/08 (https://dejure.org/2008,19487)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02. September 2008 - 6 Qs 70/08 (https://dejure.org/2008,19487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 7002 VV RVG
    Aktenversendungspauschale; Postauslagenpauschale

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmbarkeit der Gebühr bei Rahmengebühren im Einzelfall durch den Rechtsanwalt nach billigem Ermessen; Annehmbarkeit einer Mittelgebühr bei drohendem Fahrverbot

  • Burhoff online

    Aktenversendungspauschale; Postauslagenpauschale;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Akteneinsicht - Anwaltsgebühren - Höhe der RA-Gebühren in Bußgeldsachen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bußgeldverfahren - Mittelgebühr im Bußgeldverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04

    Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das

    Auszug aus LG Leipzig, 02.09.2008 - 6 Qs 70/08
    Sie entfernen sich - sofern überhaupt jedenfalls nicht mehr als 20 % (zu dieser Grenze vgl. auch OLG Koblenz, NJW 2005, 917 zur Vorregelung in § 12 BRAGO ) von den von der Kammer im hiesigen Fall als angemessen erachteten Gebühren.
  • LG Kassel, 20.05.2019 - 8 Qs 18/19

    Bei (alltäglichen) straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten mit geringem

    Der demgegenüber teilweise in der Literatur (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14, Rdn. 30 m.w.N.) und Rechtsprechung (LG Chemnitz, Beschluss vom 09.06.2016 - 2 Qs 76/16 und Beschluss vom 23.02.2016 - 2 Qs 159/15; LG Weiden, Beschluss vom 01.08.2005, Az. 1 Qs 60/05; AG Plauen, Beschluss vom 22.03.2018 - 7 Owi 440 Js 18243/16; LG Leipzig; RVGreport 2009, 61; LG Saarbrücken, RVGreport 2013, 53; LG Stralsund, zfs 2006, 407) vertretenen Auffassung, wonach unter der Geltung des RVG bei durchschnittlichen straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt sei, vermag nicht zu überzeugen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09

    Maßgeblichkeit des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und

    Bestimmt aber der im Rahmen eines üblichen Verkehrsunfalls tätige Rechtsanwalt seine Gebühren mit dem Mittelwert überschreitet er jedenfalls unter Berücksichtigung einer Toleranzgrenze von 20 Prozent (vgl. hierzu OLG Koblenz, MW 2005, 917; OLG Düsseldorf, AnwBl 1998, 539; LG Leipzig, VRR 2009, 119; LG Zweibrücken, ZfS 1992, 172) nicht das ihm bei der Gebührenbestimmung eingeräumte Ermessen (vgl_ AG Geinhausen, AGS 2007, 453 ).
  • LG Kassel, 20.05.2019 - 8 Qs 8/19

    Straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren, Mittelgebühr, Bemessung der

    Der demgegenüber teilweise in der Literatur (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14, Rdn. 30 m.w.N.) und Rechtsprechung (LG Chemnitz, Beschluss vom 09.06.2016 - 2 Qs 76/16 und Beschluss vom 23.02.2016 - 2 Qs 159/15; LG Weiden, Beschluss vom 01.08.2005, Az. 1 Qs 60/05; AG Plauen, Beschluss vom 22.03.2018 - 7 Owi 440 Js 18243/16; LG Leipzig; RVGreport 2009, 61; LG Saarbrücken, RVGreport 2013, 53; LG Stralsund, zfs 2006, 407) vertretenen Auffassung, wonach unter der Geltung des RVG bei durchschnittlichen straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt sei, vermag nicht zu überzeugen.
  • LG Neuruppin, 08.02.2010 - 16 Qs 9/10

    Bußgeldverfahren, Gebührenbemessung

    Hierbei ist die individuelle Bedeutung des Falles für den Mandanten zu ermitteln (LG Leipzig, Beschluss vom 02.09.2008 - 6 Qs 70/08, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 20.08.2008 - 22 Qs 95/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27160
LG Essen, 20.08.2008 - 22 Qs 95/08 (https://dejure.org/2008,27160)
LG Essen, Entscheidung vom 20.08.2008 - 22 Qs 95/08 (https://dejure.org/2008,27160)
LG Essen, Entscheidung vom 20. August 2008 - 22 Qs 95/08 (https://dejure.org/2008,27160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 14 RVG
    Rahmengebühr; OWi-Verfahren; Mittelgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundlagen zur Bemessung der Gebühren in Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Begriff der unbilligen Gebührenbestimmung unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit einer anwaltlichen Tätigkeit

  • Burhoff online

    Rahmengebühr; OWi-Verfahren; Mittelgebühr

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1
    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • VRR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 3 Ws 179/07

    Grundgebühr; Verfahrensgebühr; Mittelgebühr; Bemessung; Billigkeit

    Auszug aus LG Essen, 20.08.2008 - 22 Qs 95/08
    Aufgrund der Überschreitung der Mittelgebühr um 10 % bewegt sich die insoweit getroffene Bestimmung der Gebühren durch den Verteidiger damit in einem Rahmen, welcher als unbillige Gebührenbestimmung zu bewerten ist, da sie die als angemessen zu erachtenden Gebühren um mehr als 20% übersteigt (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 3 Ws 179/07; Beschluss vom 01.03.2007, Az.: (2) 4 Ausl A 34/05 (220/06)).
  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 AuslA 34/05

    Verfahrensgebühr; Bemessung; Unbilligkeit

    Auszug aus LG Essen, 20.08.2008 - 22 Qs 95/08
    Aufgrund der Überschreitung der Mittelgebühr um 10 % bewegt sich die insoweit getroffene Bestimmung der Gebühren durch den Verteidiger damit in einem Rahmen, welcher als unbillige Gebührenbestimmung zu bewerten ist, da sie die als angemessen zu erachtenden Gebühren um mehr als 20% übersteigt (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 3 Ws 179/07; Beschluss vom 01.03.2007, Az.: (2) 4 Ausl A 34/05 (220/06)).
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