Rechtsprechung
LG Neuruppin, 04.05.2009 - 11 Qs 166/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG
Geplatzter Termin; Terminsgebühr; Vertretenmüssen; Verschulden des Verteidigers - Burhoff online
Geplatzter Termin; Terminsgebühr; Vertretenmüssen; Verschulden des Verteidigers
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung i.R.d. Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Falle der Wahrnehmung eines Termins mangels ausdrücklicher Abladung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG Vorbem. 4Abs. 3 S. 2 VV
Anspruch auf Vergütung i.R.d. Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Falle der Wahrnehmung eines Termins mangels ausdrücklicher Abladung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Gebühren für geplatzten Termin
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 10.11.2008 - 14 Cs 632/04
- AG Oranienburg, 10.11.2008 - 332 Js 37583/03
- LG Neuruppin, 04.05.2009 - 11 Qs 166/08
Papierfundstellen
- VRR 2009, 320