Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 19.07.2010 - 7 Qs 22/10   

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https://dejure.org/2010,15959
LG Braunschweig, 19.07.2010 - 7 Qs 22/10 (https://dejure.org/2010,15959)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 19.07.2010 - 7 Qs 22/10 (https://dejure.org/2010,15959)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 7 Qs 22/10 (https://dejure.org/2010,15959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Grundgebühr; Begriff des Rechtsfalls; Verfahrensgebühr

  • Burhoff online

    Grundgebühr; Begriff des Rechtsfalls; Verfahrensgebühr

  • Burhoff online

    Grundgebühr; Begriff des Rechtsfalls; Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermittlungsverfahren als eigenständiger Rechtsfall mangels Verbindung mit anderen Verfahren; Umfassen der ausführlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten durch den Rechtsanwalt von der Verfahrensgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungsverfahren als eigenständiger Rechtsfall mangels Verbindung mit anderen Verfahren; Umfassen der ausführlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten durch den Rechtsanwalt von der Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 4100 VV
    Ermittlungsverfahren als eigenständiger Rechtsfall mangels Verbindung mit anderen Verfahren; Umfassen der ausführlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten durch den Rechtsanwalt von der Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wer A sagt, muss auch B sagen, meint auch das LG Braunschweig…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 359
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 2 Ws 19/22

    Anspruch auf weitere Gebühr für Pflichtverteidiger für Tätigkeit im

    Grundsätzlich ist jedes von den Strafverfolgungsbehörden betriebene Ermittlungsverfahren ein eigenständiger Rechtsfall im Sinne von Nr. 4100 VV RVG , solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind ( KG, Beschluss vom 23. März 2011 -2 Ws 83/11 REHA ; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Juli 2010 -7 Qs 22/10 ).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Zum Strafverfahren wird dabei - nahezu einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (vgl. LG Braunschweig, Beschl. v. 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513 f.; LG Hamburg, Beschl. v. 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschl. vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; ebenso die ganz herrschende Literaturmeinung, vgl. etwa Mayer/Kroiß- Winkler , § 15 RVG Rn. 33, 71).
  • LG Saarbrücken, 03.02.2015 - 2 Qs 8/15

    Verhältnis Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    Eine solche Gebühr ist jedoch die Grundgebühr RVG VV 5100, die den Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Fall umfasst (vgl. OLG Nürnberg, StraFo 2015, 39; LG Braunschweig, StraFo 2010, 513 m.w.N.).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • LG Potsdam, 27.06.2013 - 24 Qs 184/12

    Verteidigerkosten in Bußgeldsachen: Verfahrensverbindung bei gleichzeitiger

    Daraus folgt: Werden von den Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren geführt, ist jedes eine eigene Angelegenheit, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind (LG Braunschweig RVGreport 2010, 422; LG Hamburg AGS 2008, 545; AG Braunschweig RVGreport 2010, 69).
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