Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10   

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https://dejure.org/2010,4789
OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,4789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.07.2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,4789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,4789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 141 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 415 ZPO, § 417 ZPO, § 447 ZPO
    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von im Zivilprozess gestellter Beweisanträge entsprechend den Regeln von § 244 StPO, insbesondere wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; Verwertung der in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen in einem späteren Zivilprozess durch Urkundenbeweis; ...

  • ra.de
  • institut-fuer-menschenrechte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Zivilprozess; Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Verwertung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Zivilprozess; Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zivilrechtsurteil zeigt Weg für erleichterte Entschädigung für Vergewaltigungsopfer auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 496
  • AnwBl 2010, 231
  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz bei Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Durch eine zwingend von Amts wegen durchzuführende Anhörung oder Vernehmung der sich in Beweisnot befindenden Partei würde diese gegenüber ihrem Gegner mit Blick auf dessen Obliegenheit zur Stellung eines Beweisantrages begünstigt (vgl. BVerfG NJW 2008, 2170).

    Trotz der vom erstinstanzlich Gericht beschlossenen Beiziehung der Akten des Strafverfahrens 7125 Js 20029/04 hat der Beklagte von seinem Recht nach § 137 Abs. 4 ZPO keinen Gebrauch gemacht, sondern streitig verhandelt (vgl. BVerfG NJW 2008, 2170, 2171).

  • BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B

    Anspruch Strafgefangener auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Nachdem sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet war, weil sich der Senat davon keine weitere Aufklärung des Sachverhalts versprach, bestand andererseits keine Verpflichtung des Gerichts, von sich aus in diese Richtung tätig zu werden (vgl. BSG, Beschluss vom 31.10.2005, B 7a AL 14/05 B, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Es ist aber anerkannt, dass sich die Ablehnung von Beweisanträgen an den Regeln des § 244 StPO zu orientieren hat (vgl. BGHZ 121, 266; BGHZ 53, 245, 259; BGH VersR 2008, 382; BVerfG NJW 1992, 1875, 1877 und NJW 1993, 254, 255).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Es ist aber anerkannt, dass sich die Ablehnung von Beweisanträgen an den Regeln des § 244 StPO zu orientieren hat (vgl. BGHZ 121, 266; BGHZ 53, 245, 259; BGH VersR 2008, 382; BVerfG NJW 1992, 1875, 1877 und NJW 1993, 254, 255).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2009 - 4 W 54/09

    Prozesskostenhilfeantrag: Berücksichtigung des Inhalts eines Strafurteils bei der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    § 286 Abs. 1 ZPO Berücksichtigung finden, wobei das Urteil, wenn eine Partei sich zu Beweiszwecken darauf beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten ist (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 286 Rdnrn. 27, 29; Senat MDR 2009, 1242 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 129/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Es ist aber anerkannt, dass sich die Ablehnung von Beweisanträgen an den Regeln des § 244 StPO zu orientieren hat (vgl. BGHZ 121, 266; BGHZ 53, 245, 259; BGH VersR 2008, 382; BVerfG NJW 1992, 1875, 1877 und NJW 1993, 254, 255).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02

    Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 02.03.1973 - V ZR 57/71

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages - Vorliegen einer arglistigen Täuschung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Das Strafurteil ist, wenn eine Partei sich zu Beweiszwecken darauf beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten (OLG Hamm 7. September 2012 - 9 W 4/12 - zu II der Gründe; OLG Zweibrücken 1. Juli 2010 - 4 U 7/10 - zu II 2 der Gründe) .

    Unter Beweis gestellte Indiztatsachen können als wahr unterstellt werden, wenn das Gericht deren Beweiskraft verneint (OLG Zweibrücken 1. Juli 2010 - 4 U 7/10 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    (a) Voraussetzung für eine Parteivernehmung der beweisbelasteten Partei ist, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der bestrittenen Behauptung erbracht ist und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner restlichen Zweifel erwartet (BGH, Urteile vom 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, aaO, S. 3223 und vom 5. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12, aaO; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496, 498; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 1717, 1718; Musielak/Huber, ZPO, 11. Aufl., § 448 Rn. 3).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Senat hat eine eigene Sachentscheidung nach § 538 I ZPO erwogen, sich aber - entgegen seiner sonstigen Praxis - aus folgenden Gründen dagegen entschieden: Ein unberechtigtes Übergehen eines Beweisantrags stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel als Ausfluss der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 I GG dar (BVerfGE 50, 32= NJW 1979, 413 ) und begründet, da es sich bei dem Gebot der Ausschöpfung der angebotenen Beweise um das Kernstück des Zivilprozesses handelt (Senat NJW 1972, 2048 [2049]), einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne § 538 II 1 Nr. 1 ZPO (BGH VersR 2011, 1392 [1394 unter Tz. 21]; Senat Urt. v. 10.02.2012 - 10 U 4147/11 [[...], dort Rz. 8]; OLG München, Urt. v. 25.04.2012 - 3 U 4323/11 [[...], dort Rz. 60]; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 28.04.2010 - 9 U 133/09 [[...], dort Rz. 29]; NJW-RR 2010, 1689; KG, Urt. v. 14.02.2010 - 12 U 67/10 [[...]]; Beschl. v. 02.08.2010 - 12 U 49/10 [[...], dort Rz. 52]; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 496 [498]; NZV 2012, 295 [296 a. E.]; OLG Jena NJW 2012, 2357 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2012, 1535 [1536]; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO , 3. Aufl. 2004, § 538 Rz. 27; Zöller/Heßler, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 538 Rz. 25).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4205
LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09 (https://dejure.org/2010,4205)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.09.2010 - 13 S 216/09 (https://dejure.org/2010,4205)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. September 2010 - 13 S 216/09 (https://dejure.org/2010,4205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Frage, wann der Unfallschädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer den Geschädigten auf die sogenannte "Smart-Repair-Methode" verweisen kann

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweisung eines Unfallgeschädigten auf die sog. "Smart-Repair-Methode" ("Drückermethode") zur Reparatur einer unfallbedingten, kaum sichtbaren Eindellung eines Unfallfahrzeugs; "Smart-Repair-Methode" als gleichwertige und kostengünstigere Methode zur Reparatur einer ...

  • rabüro.de

    Zur Verweisung des unfallgeschädigten Fahrzeugführer auf gleichwertige günstigere Reparaturmöglichkeit

  • ra.de
  • schadenfixblog.de

    "Smart Repair Methode”

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Smart-Repair-Methode" ist günstig und technisch einwandfrei - Unfallgeschädigte Autobesitzerin muss sich mit danach berechnetem Schadenersatz zufrieden geben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    "Smart-Repair-Methode ist anerkannte Reparaturmethode”?! Von wegen!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vermeiden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht: Führerscheinentzug droht

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verweis auf Smart-Repair-Methode eventuell zulässig - Gleichwertigkeit dargelegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 249
  • NZV 2011, 350
  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Die Erforderlichkeit richtet sich nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat, mithin danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. BGHZ 155, 1 Rn. 7; BGHZ 183, 21 Rn. 8; Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 8; jeweils mwN.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der Geschädigte mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, auf die er sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB verweisen lassen muss (vgl. BGHZ 155, 1, Rn. 9, 11; BGHZ 183, 21 Rn. 9; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 8 f.).

    Eine solche gleichwertige Reparaturmöglichkeit setzt voraus, dass die vom Schädiger angeführte, günstigere Reparaturmöglichkeit dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, mithin technisch mit einer dortigen Reparatur gleichwertig ist (vgl. BGHZ 183, 21 Rn. 13; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 9).

    Dies ist regelmäßig bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von drei Jahren der Fall; bei älteren Fahrzeugen kann dies zutreffen, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 15).

    Da das Fahrzeug älter als drei Jahre ist, hätte sie - etwa unter Vorlage des Scheckhefts, der Reparaturrechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine (vgl. BGHZ 183, 21 Rn. 15; Urteil vom 22.06.2010 aaO Rn. 10) - darlegen müssen, dass sie ihr Fahrzeug stets in einer markengebundenen Reparaturwerkstatt hat reparieren bzw. warten lassen.

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Die Erforderlichkeit richtet sich nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat, mithin danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. BGHZ 155, 1 Rn. 7; BGHZ 183, 21 Rn. 8; Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 8; jeweils mwN.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der Geschädigte mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, auf die er sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB verweisen lassen muss (vgl. BGHZ 155, 1, Rn. 9, 11; BGHZ 183, 21 Rn. 9; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 8 f.).

    Eine solche gleichwertige Reparaturmöglichkeit setzt voraus, dass die vom Schädiger angeführte, günstigere Reparaturmöglichkeit dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, mithin technisch mit einer dortigen Reparatur gleichwertig ist (vgl. BGHZ 183, 21 Rn. 13; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 9).

    Dies ist regelmäßig bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von drei Jahren der Fall; bei älteren Fahrzeugen kann dies zutreffen, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 15).

    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten aber auch dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 13; Urteil vom 22.06.2010, VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7).

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten aber auch dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 13; Urteil vom 22.06.2010, VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7).

    Da das Fahrzeug älter als drei Jahre ist, hätte sie - etwa unter Vorlage des Scheckhefts, der Reparaturrechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine (vgl. BGHZ 183, 21 Rn. 15; Urteil vom 22.06.2010 aaO Rn. 10) - darlegen müssen, dass sie ihr Fahrzeug stets in einer markengebundenen Reparaturwerkstatt hat reparieren bzw. warten lassen.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Die Erforderlichkeit richtet sich nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat, mithin danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. BGHZ 155, 1 Rn. 7; BGHZ 183, 21 Rn. 8; Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 8; jeweils mwN.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der Geschädigte mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, auf die er sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB verweisen lassen muss (vgl. BGHZ 155, 1, Rn. 9, 11; BGHZ 183, 21 Rn. 9; Urteil vom 23.02.2010 aaO Rn. 8 f.).

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Zwar ist der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden und kann - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt (Vgl. BGHZ 169, 263; Geigel/Knerr aaO Kap. 3 Rdn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Ob der Verweis auf eine entsprechende Werkstatt, wie die Klägerin unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 16.6.2010, 1 U 246/07, NJW-Spezial 2008, 458) meint, grundsätzlich vor Klageerhebung zu erfolgen hat, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Es reicht aus, dass mit der nicht eben fernliegenden Möglichkeit eines solchen Schadens zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1991, VI ZR 199/90, VersR 1991, 779; Geigel/Bacher, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 39 Rn. 19 mwN.) Dafür müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte für das Eintreten von Spätfolgen gegeben sein, bloß abstrakt-theoretisch denkbare Kausalverläufe sind nicht genügend (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1999, 22 U 27/99, VersR 2001, 250).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99

    Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM für fahrlässig verursachten unkomplizierten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09
    Es reicht aus, dass mit der nicht eben fernliegenden Möglichkeit eines solchen Schadens zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1991, VI ZR 199/90, VersR 1991, 779; Geigel/Bacher, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 39 Rn. 19 mwN.) Dafür müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte für das Eintreten von Spätfolgen gegeben sein, bloß abstrakt-theoretisch denkbare Kausalverläufe sind nicht genügend (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1999, 22 U 27/99, VersR 2001, 250).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 S 157/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Ermittlung der Höhe des

    Derartige SMART-Reparaturen stellen jedoch nur dann eine vollständige und fachgerechte Reparatur dar, auf welche der Geschädigte gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Anspruch hat, wenn eine solche Ausbesserungs-Reparatur in technischer Hinsicht mit einer klassischen Reparatur der beschädigten Fahrzeugteile vollständig vergleichbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2003, S. 3208; LG Duisburg, DAR 2008, S. 346; LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, S. 249, 250; LG Wuppertal, NJW 2015, S. 1258; Nugel , NZV 2015, S. 12, 13; Wern , JM 2014, S. 184, 187; Jahnke , in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 249 BGB Rn. 37; Huber , ZfS 2015, S. 424).

    Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in Form einer SMART-Reparatur in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard einer klassischen Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (vgl. LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, S. 249, 250; Nugel , NZV 2015, S. 12, 13; Wern , JM 2014, S. 184, 187; anders Huber , ZfS 2015, S. 424: Technische Gleichwertigkeit der SMART-Reparatur vom Geschädigten im Rahmen der "Erforderlichkeit" nach § 249 BGB nachzuweisen).

  • LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines

    sein mit dem Unfallschaden fahrfähiges Fahrzeug reparieren (vgl. KG, Urteil vom 30.06.2008 - 22 U 13/08, zit. nach juris; OLG Celle, MDR 2012, 400; vgl. auch Kammer, Urteil vom 24.09.2010 - 13 S 216/09, ZfS 2011, 85).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 U 127/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von rechts heran

    Sofern sich durch eine alternative Reparaturmethode der Schaden gleichwertig beheben lässt, kann der Geschädigte auch nur die Kosten dieser Reparaturmethode verlangen (LG Duisburg, Urteil vom 22. August 2007, 11 S 68/06, DAR 2008, 346; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. September 2010, 13 S 216/09, Rn. 12 f., zitiert nach juris; LG Wuppertal, Urteil vom 18. Dezember 2014, 9 S 134/14, Rn.7, zitiert nach juris, jeweils zu einer "Spot-Repair-Methode, bzw. Smart-Repair-Methode"; Wern, ZfS 2015, 304, 312; Freymann/Rüßmann, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 249 BGB, Rn. 83).
  • LG Saarbrücken, 16.12.2011 - 13 S 128/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Schädiger danach die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGHZ 155, 1; BGHZ 160, 377, 383 f.; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07, VersR 2008, 1706-1708; Urteil der Kammer vom 24. September 2010 - 13 S 216/09).

    bb) Nach § 254 Abs. 2 BGB kann der Schädiger den Geschädigten ferner im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht grundsätzlich auch auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen (vgl. BGHZ 155, 1; 183, 21; BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; Urteil der Kammer vom 24. September 2010 - 13 S 216/09; Urteil der Kammer vom 8. April 2011 - 13 S 152/10).

  • AG Paderborn, 19.12.2017 - 57a C 489/16
    Bei der hier streitgegenständlichen Frage, ob die Klägerin die Kosten einer klassischen Fahrzeugreparatur oder lediglich die Kosten für die Reparatur mittels eines Reparatursatzes verlangen kann, sind die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Verweisungsmöglichkeit des Haftpflichtversicherers auf die Stundensätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt entsprechend anwendbar (vgl. LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 249).

    Aber auch wenn die Gleichwertigkeit der Reparatur zu einem günstigeren Preis besteht, kann der Geschädigte Umstände aufzeigen, die es ihm unzumutbar machen, diese Reparaturmöglichkeit in Anspruch zu nehmen (vgl. LG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 249).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - I-22 U 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16108
OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - I-22 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2010 - I-22 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2010 - I-22 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen zahlreicher Mängel

  • rechtsportal.de

    BGB § 434 Abs. 1; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 3
    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen zahlreicher Mängel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein wirksamer Rücktritt - Formfehler kann teuer werden

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - 22 U 44/10
    Einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es ausnahmsweise nicht, da eine Nachbesserung für den Kläger mit Blick auf die vorangegangene Täuschung nicht zumutbar war (vgl. BGH Urteil v. 12.03.2010, Aktenzeichen V ZR 147/09, zitiert nach juris, dort Rn. 9; Urteil v. 08.12.2006, Aktenzeichen V ZR 249/05, zitiert nach juris, dort Rn. 12, 13).

    Nach dem Termin vor dem Landgericht vom 15.08.2008 haben sich die Parteien (außergerichtlich) einvernehmlich auf eine Mängelbeseitigung durch den Beklagten verständigt, wodurch das Recht des Klägers zum Rücktritt erloschen ist (vgl. BGH Urteil vom 12.03.2010, Aktenzeichen V ZR 147/09, zitiert nach juris, dort Rn. 10).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - 22 U 44/10
    Einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es ausnahmsweise nicht, da eine Nachbesserung für den Kläger mit Blick auf die vorangegangene Täuschung nicht zumutbar war (vgl. BGH Urteil v. 12.03.2010, Aktenzeichen V ZR 147/09, zitiert nach juris, dort Rn. 9; Urteil v. 08.12.2006, Aktenzeichen V ZR 249/05, zitiert nach juris, dort Rn. 12, 13).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 28 U 20/13

    Verbindliche Absprache über Art und Umfang der Nachbesserung

    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten, deren Höhe unangegriffen geblieben ist, sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB erstattungsfähig (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 13.08.2010 - I-22 U 44/10, VRR 2010, 403).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13140
OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2010 - 2 Ws 42/10 (https://dejure.org/2010,13140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Wahlverteidigergebühren, Festsetzung, Verzicht, Pflichtverteidigergebühren

  • Burhoff online

    Wahlanwaltsgebühren, Festsetzung, Pflichtverteidigergebühren, Verzicht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 464b StPO, § 11 RPfllG, § 52 RVG, § 58 Abs 3 RVG, § 15 Abs 2 S 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Festsetzung voller Wahlverteigergebühren bei Verzicht des Anwalts auf die Pflichtverteidigergebühren; Berechnung der Differenz zwischen Wahlverteidigergebühr und Pflichtverteidigergebühr zur Vermeidung einer ...

  • rechtsportal.de

    Gebührenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers nach Freispruch und Festsetzung der Wahlverteidigervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren, dann gibt es Wahlanwaltsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10
    Dementsprechend besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2005 (Az. 1 BvR 2251/08, in JurBüro 2009, 418-420) ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung auch dann, wenn bereits Wahlverteidigervergütung festgesetzt wurde; eine Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung von Pflichtverteidigervergütung kommt - so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung - in diesem Fall einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) des als Pflichtverteidiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben herangezogenen Rechtsanwaltes gleich.
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Rechtsprechung
   AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14481
AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10 (https://dejure.org/2010,14481)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06.09.2010 - 10 C 23/10 (https://dejure.org/2010,14481)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06. September 2010 - 10 C 23/10 (https://dejure.org/2010,14481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss einer Nutzungsausfallentschädigung bei unverhältnismäßig langem Zuwarten mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 BGB
    Ausschluss einer Nutzungsausfallentschädigung bei unverhältnismäßig langem Zuwarten mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

  • verkehrslexikon.de

    Kein Nutzungsausfall mehr nach anderthalb Jahren nach dem Unfallereignis - zu langes Zuwarten mit der Reparatur

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten mit der Reparatur oder mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs; Entkräftung der tatsächlichen Vermutung gegen den Nutzungswillen im Hinblick auf die Beschaffung eines höherwertigen und ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; StVG § 7; VVG § 115
    Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten mit der Reparatur oder mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs; Entkräftung der tatsächlichen Vermutung gegen den Nutzungswillen im Hinblick auf die Beschaffung eines höherwertigen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfahrzeug erst 1 1/2 Jahre später besorgt - keine Nutzungsausfallentschädigung!

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 111/03

    Keine Nutzungsentschädigung bei längerem Zuwarten mit Fahrzeugreparatur oder

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

    Wartet der Unfallgeschädigte mit der Reparatur des Unfallwagens mehr als zwei Monate, spricht bereits eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte, so dass ihm für diese Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht (OLG Köln MDR 2004, 1114).

  • OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00

    Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Geschädigte soll den Unfall nicht zum Anlass nehmen können, sich für die Vereitelung einer bloß abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung zahlen zu lassen und so am Unfall zu verdienen (OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall infolge der Beschädigung des Fahrzeugs die Möglichkeit zur Nutzung desselben einbüßt, hat zwar nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB in Gestalt einer Nutzungsausfallentschädigung, wenn er für die Dauer der Reparatur kein Ersatzfahrzeug anmietet (BGH NJW 1964, 542; NJW 1966, 1269; NJW 1985, 2471).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall infolge der Beschädigung des Fahrzeugs die Möglichkeit zur Nutzung desselben einbüßt, hat zwar nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB in Gestalt einer Nutzungsausfallentschädigung, wenn er für die Dauer der Reparatur kein Ersatzfahrzeug anmietet (BGH NJW 1964, 542; NJW 1966, 1269; NJW 1985, 2471).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Mit dem Abwarten der Reparatur über einen derart langen Zeitraum offenbart der Geschädigte in der Regel, dass er auf die Nutzung des Pkw nicht angewiesen war (OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 - 28 U 164/05).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 13 U 167/94

    Haftung bei einstürzendem Carport?

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Unfallgeschädigte kann in der Regel auch dann Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er auf die Durchführung einer Reparatur verzichtet, jedoch alsbald ein Ersatzfahrzeug für den beschädigten PKW anschafft (Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Auflage 2008, Vorbem. v. § 249 Rdnr. 22; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1230; AG Gummersbach, Urteil vom 03.02.97 - 1 C 521/96 - Urteil vom 01.12.2003 - 1 C 318/03).
  • LG Stuttgart, 19.12.2012 - 4 S 266/12

    Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung

    aaa) Nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur begründet der Umstand, dass ein Geschädigter mehrere Monate zuwartet, bis er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug beschafft, eine von ihm zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.03.2004 - 16 U 111/03; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2001 - 1 U 206/00; AG Gummersbach, Urteil vom 06.09.2010 - 10 C 23/10; a.A. OLG Düsseldorf NZV 2003, 379, 380; LG Braunschweig, Beschluss vom 19.8.2005 - 8 S 385/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.1999 - 4 U 73/99; KG, NZV 2004, 470).
  • VG Gießen, 25.01.2022 - 6 K 4630/18

    Äthiopien: Widersprüchlicher Vortrag zu politischer Verfolgung und

    Die Gefahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers realisieren (BVerwG, Urteil v. 29.06.2011 - 10 C 23/10, juris Rn. 22).
  • VG Gießen, 07.07.2023 - 1 K 971/19

    Burundi: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage und medizinischer Versorgung

    Die Ge fahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Aus länders realisieren (BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 10 C 23/10, j u r i s Rn. 22).
  • VG Gießen, 01.02.2023 - 6 K 2222/19

    Äthiopien: Kein kausaler Zusammenhang zwischen erlittenem Unrecht und Ausreise;

    Die Gefahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers realisieren (BVerwG, Urteil vom 29.06.2011, Az. 10 C 23/10, juris Rn. 22).
  • VG Gießen, 10.08.2022 - 1 K 3131/19

    Guinea: Hinreichender interner Schutz vor Dritten

    Die Gefahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers realisieren (BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 10 C 23/10, juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss (OWi) 812/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13456
OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss (OWi) 812/09 (https://dejure.org/2010,13456)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2010 - Ss (OWi) 812/09 (https://dejure.org/2010,13456)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2010 - Ss (OWi) 812/09 (https://dejure.org/2010,13456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Pflichtverteidigerbeiordnung

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2; OWiG § 46
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger bei unzulässiger Videomessung - jetzt nicht mehr?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Videomessung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtverteidiger in Bußgeldsachen

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in Bußgeldsachen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 109
  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 14.02.1985 - 1 Ss 259/84

    Revision aufgrund Sachbeschwerde und Verfahrensrüge; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss OWi 812/09
    Die Rüge stellt in ausreichender Weise dar, dass trotz notwendiger Verteidigung ein Verteidiger der Hauptverhandlung nicht beiwohnte, da der Beiordnungsantrag abgelehnt worden war (vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss OWi 812/09
    Die Frage, ob die Ergebnisse einer stationären Rotlichtüberwachungsanlage - entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 ( 2 BvR 941/08) möglicherweise mangels Rechtsgrundlage nicht verwertbar sind, war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht obergerichtlich geklärt und auf der Ebene der Amtsgerichte senatsbekannt umstritten.
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine schwierige Rechtslage ist im Übrigen gegeben, wenn bei Anwendung des materiellen oder formellen Rechts im konkreten Verfahren Rechtsfragen beantwortet werden müssen, die bislang nicht entschieden wurden (BVerfG StV 2006, 426; KG NStZ-RR 2016, 208; OLG Hamburg StV 2011, 655; OLG Dresden BeckRS 2011, 05238 (OWi-Verfahren); OLG Stuttgart StV 2002, 298; LG Ellwangen BeckRS 2011, 25717 (Verstoß gegen AsylVfG)).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 06.07.2010 - 9 Qs 67/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21518
LG Koblenz, 06.07.2010 - 9 Qs 67/10 (https://dejure.org/2010,21518)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2010 - 9 Qs 67/10 (https://dejure.org/2010,21518)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 9 Qs 67/10 (https://dejure.org/2010,21518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Verzicht, Gebühren, Anfechtung

  • Burhoff online

    Gebührenverzicht, Anfechtbarkeit, Pflichtverteidigergebühren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung bei Verzicht eines Pflichtverteidigers auf die Pflichtverteidigervergütung vor Festsetzung der Wahlverteidigervergütung sowie der Aufrechnung von Wahlverteidigergebühren wegen offener Gerichtskosten seitens der ...

  • rechtsportal.de

    RVG § 56 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2
    Anspruch auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung bei Verzicht eines Pflichtverteidigers auf die Pflichtverteidigervergütung vor Festsetzung der Wahlverteidigervergütung sowie der Aufrechnung von Wahlverteidigergebühren wegen offener Gerichtskosten seitens der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ich habe verzichtet - sind die Gebühren jetzt weg?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verzicht ist Verzicht - also Vorsicht, wenn es um Gebühren geht.

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

    Ein von einem Wahlverteidiger erklärter Verzicht auf seine Pflichtverteidigergebühren kann weder zurückgenommen noch angefochten werden (Anschluss an Landgericht Koblenz, Beschl. v. 06.07.2010 - 9 Qs 67/10).

    Mit Verfügung vom 13.11.2019 hat die Rechtpflegerin bei dem Amtsgericht XXX dem Verteidiger des ehemaligen Angeklagten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 06.07.2010 (Az.: 9 Qs 67/10) mitgeteilt, dass eine Rücknahme der Verzichtserklärung "nicht vorgesehen" sei.

    Insoweit hat bereits das Amtsgericht zutreffend auf die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 06.07.2010 (Az.: 9 Qs 67/10) hingewiesen, das hierzu ausgeführt hat:.

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11516
OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,11516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,11516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,11516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Organisationsverschulden

  • openjur.de

    §§ 236, 520 Abs. 2 Satz 1, 233, 234 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an eine wirksame anwaltliche Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • kanzlei.biz

    Anwaltliches Vertretenmüssen von Fristversäumnissen

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Die zu früh gelöschte Frist - das könnte ins Auge gehen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Faxbericht des Versenders reicht aus, um Zustellung eines Schriftstückes nachzuweisen

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 3 O 1748/09
  • OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 76
  • FamRZ 2011, 233
  • VRR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Es ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt das Versehen bzw. die Versäumnis einer zuverlässigen Kanzleiangestellten, die er durch eine konkrete Einzelanweisung mit der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes betraut, nicht als eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet worden ist (BFH, Beschl. v. 22.04.2004 - VII B 369/03 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 186/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass der Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten geeigneten Person kontrolliert wird (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 24; BGH, NJW-RR 2008, 1160 m.w.N.; BAG, NJW 2007, 3021).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Soll der fristwahrende Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so erfordert eine wirksame Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, dass die jeweilige Frist erst gelöscht wird, wenn ein von dem Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 49; BGH, NJW 2007, 2778 m.w.N).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass eine konkrete Einzelanweisung von seinem sonst zuverlässigen Personal auch befolgt wird, ist er ohne besonderen Anlass zu Überwachungsmaßnahmen, wie z.B. Rückfragen oder Einsichtnahme in die Sendeberichte, nicht verpflichtet (BGH, NJW 2006, 1519; BFH, a.a.O. m.w.N.).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Bremen, 31.08.2010 - 3 U 41/10
    Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass der Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten geeigneten Person kontrolliert wird (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., 2009, § 233 RN 24; BGH, NJW-RR 2008, 1160 m.w.N.; BAG, NJW 2007, 3021).
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Rechtsprechung
   AG Gummersbach, 20.09.2010 - 10 C 39/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28378
AG Gummersbach, 20.09.2010 - 10 C 39/10 (https://dejure.org/2010,28378)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 20.09.2010 - 10 C 39/10 (https://dejure.org/2010,28378)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 20. September 2010 - 10 C 39/10 (https://dejure.org/2010,28378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausschluss eines Schmerzensgeldanspruchs bei Bagatelllverletzung dere Halswirbelsäule

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 I; 253 II BGB
    Ausschluss eines Schmerzensgeldanspruchs bei Bagatelllverletzung dere Halswirbelsäule

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch bei Bagatellverletzung der Halswirbelsäule infolge eines Verkehrsunfalls; Erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung des Unfallgeschädigten bei fehlender Arbeitsunfähigkeit und nicht erfolgter ärztlicher Weiterbehandlung

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeldanspruch bei Bagatellverletzung der Halswirbelsäule infolge eines Verkehrsunfalls; Erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung des Unfallgeschädigten bei fehlender Arbeitsunfähigkeit und nicht erfolgter ärztlicher Weiterbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bagatellverletzung der Halswirbelsäule - Schmerzensgeldanspruch?

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 403
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