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   KG, 01.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00, 2 Ss 249/00   

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https://dejure.org/2000,58418
KG, 01.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00, 2 Ss 249/00 (https://dejure.org/2000,58418)
KG, Entscheidung vom 01.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00, 2 Ss 249/00 (https://dejure.org/2000,58418)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 3 Ws (B) 520/00, 2 Ss 249/00 (https://dejure.org/2000,58418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 100, 134
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Deshalb ist auch die Anordnung der Anhörung des Betroffenen grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden (vgl. KG VRS 100, 134, 135; Gübner NZV 1998, 230, 232; König DAR 2002, 526; Olizeg NZV 2005, 130).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BayObLG DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK-OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 33 Rdn. 10).

    Soweit mehrere Oberlandesgerichte (HansOLG VRS 47, 43, 45; DAR 2006, 223, 224; KG VRS 100, 134, 135; OLG Dresden DAR 2004, 534, 535; 570, 571) die Auffassung vertreten, Unterschrift oder Namenskürzel des Sachbearbeiters würden eine gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen, insbesondere des Nichteintritts der Verjährung dokumentieren, trifft dies nicht zu.

  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Deshalb ist auch die Anordnung der Anhörung des Betroffenen grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden (vgl. KG, VRS 100, 134, 135; Gübner; NZV 1998, 230, 232; König, DAR 2002, 526; Olizeg, NZV 2005, 130).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10.9.1982 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG, VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewißheit feststellen lässt (vgl. BayObLG, DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46 a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl., § 33 Rdn. 10).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Der Eingabe der festgestellten Personalien des mutmaßlichen Fahrzeugführers durch die Sachbearbeiterin musste eine - wenn unter Umständen auch nur oberflächliche - Prüfung vorausgehen, inwieweit die den Verfahrensgegenstand bildende Tat bezüglich des Betroffenen überhaupt noch verfolgbar war, insbesondere ob die Tat nicht bereits verjährt war (vgl. KG Berlin VRS 100, 134, 135).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Dabei musste sie angesichts des späten Zeitpunktes - die Verjährungsfrist endete bereits am folgenden Tag - zwangsläufig zunächst prüfen, ob bereits Verjährung eingetreten war (vgl. OLG Dresden, a.a.O., und KG Berlin, VRS 100, 134, 135).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
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  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ss OWi 120 Z/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Unterbrechung der Verjährung durch automatisierte

    In der Rspr. ist anerkannt, dass eine vom programmierten Ablauf einer EDV-gesteuerten Vorgangsverwaltung abweichende, durch einen Sachbearbeiter der Behörde individuell erfolgende Anordnung der Anhörung die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur unterbricht, wenn die Anordnung sich, durch Unterschrift oder Handzeichen abgezeichnet, bei den Akten befindet (OLG Köln NZW 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483; OLG Dresden DAR 2004, 534; vgl. auch KG VRS 100, 134 [135]).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Dabei musste sie angesichts des späten Zeitpunktes - die Verjährungsfrist endete bereits am folgenden Tag - zwangsläufig zunächst prüfen, ob bereits Verjährung eingetreten war (vgl. OLG Dresden, a.a.O., und KG Berlin, VRS 100, 134, 135).
  • KG, 02.08.2005 - 3 Ws (B) 72/05

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch

    Da die Unterbrechungshandlungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG an keine bestimmte Form gebunden sind, reicht es aus, wenn sich für die Tatsache einer derartigen Unterbrechungshandlung, ihren Zeitpunkt und ihren Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus dem Vorgang ergeben und die tatsächlichen Grundlagen der Unterbrechungshandlung im Freibeweisverfahren festgestellt werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 1.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00 - m.w.N.).
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