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   KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98   

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https://dejure.org/2000,9784
KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98 (https://dejure.org/2000,9784)
KG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 12 U 6884/98 (https://dejure.org/2000,9784)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 12 U 6884/98 (https://dejure.org/2000,9784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der vom Fahrbahnrand anfahrende Kraftfahrer haftet i. d. R. allein, wenn es zu einer Kollision mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs kommt

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision des vom rechten Fahrbahnrand Anfahrenden mit einem Müllfahrzeug in zweiter Reihe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden Müllfahrzeug

Papierfundstellen

  • VRS 100, 286
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Rechtsfolge ist, dass gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr Einfahrenden die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG zurücktritt (vgl. KG, DAR 2001, 34; Hentschel-König, aaO., § 17 StVG, Rdn. 18 m. w. N.).

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht des vom Fahrbahnrand Anfahrenden führt daher dazu, dass bei einem Unfall i. d. R. von seiner Alleinhaftung auszugehen ist und die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr Befindlichen regelmäßig zurücktritt (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2000 - 12 U 6884/98, VRS 100, (2001), 286 - 289, juris Rdn. 6; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, Rdn. 66; Geigel-Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 25. Kap., Rdn. 326; Jagow/Janker/Burmann, 17. Auflage, § 10 StVO, Rdn. 8).

  • KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit

    Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L; ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18).
  • KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden

    b) Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L; ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer

    Ein verkehrsbedingtes Anhalten des Beklagten zu 2. an der Einmündung O.-Damm führt auch nicht dazu, dass er als Verkehrsteilnehmer aus dem fließenden Verkehr ausscheidet und damit das Vorrecht gegenüber dem ausfahrenden Fahrzeug verliert (vgl. KG, VRS 100, 286; NZV 2008, 625; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 13).

    Dieser Umstand ist vielmehr im Rahmen der Haftungsverteilung zu berücksichtigen (vgl. KG, VRS 100, 286, 287).

  • LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 55/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Vorbeifahrenden mit einem von einem

    Demgegenüber darf der gemäß § 10 StVO bevorrechtigte fließende Verkehr - wie im Rahmen des § 8 StVO - regelmäßig auf die Beachtung seines Vorrangs auf der gesamten Breite der Fahrbahn vertrauen (vgl. BGH, Urteile vom 13.11.1990 - VI ZR 15/90, VersR 1991, 352 und vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; KG, VRS 100, 286; NZV 2006, 371; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2010 - 14 U 74/08, juris; a.A. OLG München, VersR 1974, 676).
  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

    Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L; ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18).
  • KG, 01.11.2007 - 12 U 20/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. KG, KGReport 2001, 27 = VerkMitt 2001, Nr. 31 = VRS 100, 286 (2001) = DAR 2001, 34 ; KG, VerkMitt 1996, Nr. 27; KG, VerMitt 1983, 54).
  • LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11

    Zur Haftung beim Überholen trotz unklarer Verkehrslage

    Bei dieser Abwägung sind neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vergl. auch KG, Urteil vom 24.2.2000 - 12 U 6884/98 -).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07

    Mietwagen

    Seine Haftung mindert sich oder kann gegebenenfalls sogar ganz entfallen, wenn der herannahende Fahrzeugführer auf der Überholspur wegen einer Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit (130 km/h) sich außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren, oder genügend Zeit hat, sich auf das Verhalten des Fahrstreifenwechslers einzustellen (OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. auch KG VRS 100, 286; NZV 1998, 376).
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