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   KG, 11.04.2001 - 1 AR 371/01, 3 Ws 198/01   

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https://dejure.org/2001,54290
KG, 11.04.2001 - 1 AR 371/01, 3 Ws 198/01 (https://dejure.org/2001,54290)
KG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 1 AR 371/01, 3 Ws 198/01 (https://dejure.org/2001,54290)
KG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 1 AR 371/01, 3 Ws 198/01 (https://dejure.org/2001,54290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gerichtete Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger Einlegung der Revision gegen das Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 100, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 Ws 303/14

    Beschwerde gegen die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das

    c) Die Prüfungskompetenz des Senats als Beschwerdegericht unterliegt hier trotz des anhängigen Revisionsverfahrens keiner generellen Einschränkung in dem Sinne, dass neue Tatsachen und Beweismittel oder eine vom Tatgericht abweichende Tatsachenbeurteilung durch den Revisionsführer außer Betracht zu bleiben haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 1999, 2 Ws 348/99, NStZ-RR 2000, 240; a.A.: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Juli 2008, 1 Ws 315/08 (juris); KG, Beschluss vom 14. März 2006, 1 AR 231/06 - 1 Ws 101/06 (juris); KG, Beschluss vom 11. April 2001, 1 AR 371/01 - 3 Ws 198/01 (juris)).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2016 - 2 Ws 325/16

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in

    Der in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln VRS 105, 343 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1996, 170 f.; OLG Düsseldorf DAR 1995, 1252) und Kommentarliteratur (KK-StPO/Bruns, StPO, 7. Aufl. 2013, § 111a, Rn. 22) vertretenen Ansicht, ein Beschluss nach § 111a StPO, der mit oder nach einem die Maßregel nach § 69 StGB anordnenden Urteil ergangen ist, könne aus systematischen Gründen nicht gesondert angefochten werden, vermag der Senat nicht zu teilen (so bereits Senat, Beschluss vom 26.10.1998, 2 WS 247/98, NZV 1999, 345 f., Rn. 3 (juris); OLG Karlsruhe DAR 2004, 408; OLG Hamm NZV 2015, 355; Thüringer Oberlandesgericht VRS 115, 353 ff.; KG VRS 100, 443 f.; OLG Düsseldorf NZV 2000, 383; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 205 f.; LR-Hauck, StPO, 126 Aufl., § 111a, Rn. 92 mwN).
  • KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06

    Fahrerlaubnisentziehung: Statthaftigkeit und Prüfungsmaßstab einer Beschwerde

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschwerde jedenfalls nicht unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 3 Ws 546/01 - [juris] und 11. April 2001 - 3 Ws 198/01 - [VRS 100, 443 = Blutalkohol 2001, 378]), denn eine gesetzliche Grundlage für eine Unzulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht ersichtlich (vgl. auch Schäfer in LR, StPO 25. Aufl., § 111 a Rdn. 92 m.N.).
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