Rechtsprechung
OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebrauchtwagenhandel; Werbung; Wertreklame; Unsachliche Beeinflussung; Preisreduzierung ; Gewinnanreiz
- Judicialis
UWG § 13 Abs. 2 Ziff. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 6 e; ; UWG § 13; ; BGB § 683; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; ZPO § 546 Abs. 2
Unzulässige Werbung im Autohandel - "Autoversteigerung" - Beschwer des Beklagten im Unterlassungsverfahren eines Wettbewerbsvereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.12.1999 - 84 O 53/99
- OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00
Papierfundstellen
- VRS 101, 415
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99
Autoversteigerung
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00
Die Berufung der Beklagten gegen die Bestätigung jener einstweiligen Verfügung hat der Senat durch Urteil vom 23.6.1999 (6 U 37/99) zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie die Akten des vorangegangenen Verfügungsverfahrens 81 O 183/98 LG Köln = 6 U 37/99 OLG Köln Bezug genommen, die - wenn dies auch nicht protokolliert worden ist - ebenso wie die Schriftsätze Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Beklagten in beiden Instanzen des vorliegenden Verfahren ist die Klage im wesentlichen aus den Gründen des erwähnten Senatsurteils vom 23.6.1999 im Verfahren 6 U 37/99 begründet.
Diese Entscheidung, die sich in anonymisierter Kopie als Bl.15 ff in der Beiakte 81 O 183/98 LG Köln = 6 U 37/99 befindet, läßt nämlich nicht erkennen, daß die Kammer sich mit dem Problem der aus einem übertriebenen Spielanreiz herrührenden Sittenwidrigkeit befasst hätte.
- BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83
Wettbewerbswidrige Werbung - Werbung - Ausgangspreis - Preisverringerung
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00
Zum anderen sei die in Aussicht gestellte Preisreduzierung wegen des Gewinnanreizes aus den von dem BGH in der Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten KfZ in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrundegelegen habe, dargelegten Gründen auch geeignet, den Kunden unsachlich zu beeinflussen.Der Bundesgerichtshof hat in der oben erwähnten Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten KfZ in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381 f), der ein weitgehend gleichgelagerter Fall zugrundegelegen hat, überzeugend dargelegt, daß der Kunde ohne eine echte Gegenleistung eine durch bloßes Zuwarten erspielbare Vorteilszuwendung, nämlich die Preisreduzierung, erhalte und daß dieses System zunehmend an Attraktivität und Spielreiz gewinne und schließlich zu nicht auf sachlicher Überlegung beruhenden Kaufentschlüssen führe.
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95
Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00
Auch die Entscheidung "Rubbelaktion" des BGH (WRP 98, 724) veranlaßt eine abweichende Beurteilung nicht.
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 146/00
Werbung mit "umgekehrter Versteigerung" nicht wettbewerbswidrig
Die dagegen gerichtete Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Köln VRS 101 [2001], 415).