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   OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01   

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https://dejure.org/2001,6095
OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 (https://dejure.org/2001,6095)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 (https://dejure.org/2001,6095)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 (https://dejure.org/2001,6095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 17 Qs 8/01
  • OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 377 (Ls.)
  • VRS 101, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 21.11.1989 - 6 Ws 220/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01
    Denn der durch Vorlage der Akten gemäß § 321 StPO bewirkte Zuständigkeitswechsel ist erst nach Erlass der nunmehr angefochtenen Entscheidung eingetreten (vgl. LR-Schäfer, 24. Aufl., § 111 a Rdnr. 90; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 111a Rdnr. 7; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1990, 141).
  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01
    Das Beschwerdegericht (dasselbe gilt für das Berufungsgericht) hätte bis zum Erlass des Berufungsurteils den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht - wie geschehen - anders als der Strafrichter würdigen und im Gegensatz zum angefochtenen Urteil nach Aktenlage die Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen bejahen dürfen (LR-Schäfer, a.a.O. Rdnr. 19; Nack in KK-StPO, 4. Auflage, § 111 a Rdnr. 8; BVerfG NJW 1995, 124; OLG Karlsruhe NJW 1960, 2113).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Es ist ohne Bedeutung, wie das Landgericht selbst seine Entscheidung verfahrensmäßig einordnet (vgl. OLG Stuttgart DAR 2002, 279; VRS 101, 40; OLG Düsseldorf NZV 1992, 202; VRS 99, 203; vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 111a StPO Rn. 8 m.w.H.).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Bindung des Berufungsgerichts an

    Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG NJW 1995, 124; OLG Stuttgart VRS 101, 40, 41).
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

    Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG in NJW 1995, 124; OLG Stuttgart in VRS 101, 40, 41).
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