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   OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01   

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https://dejure.org/2001,5766
OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 (https://dejure.org/2001,5766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 (https://dejure.org/2001,5766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 4 Ss OWi 322/01 (https://dejure.org/2001,5766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, Fehlerquellen, Toleranzabzug, justierter Tacho, Tachoendwert

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsmessung; Nachfahren; Fehlerquelle; Toleranzabzug; Justierter Tacho; Tachoendwert

  • Judicialis

    StVO § 3; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StPO § 267
    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; Fehlerquellen; Toleranzabzug; justierter Tacho; Tachoendwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 102, 302
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 RBs 339/16

    Nutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer trotz eingebauter

    Soweit das Amtsgericht fehlerhaft die diesbezüglich behauptete Beweistatsache als wahr unterstellt hat - eine Wahrunterstellung ist nur bei erheblichen und entlastenden Tatsachen möglich und zulässig (BGH StV 1981, 270 [271]; BGH [07.11.02] NStZ 2004, 51; OLG Hamm [21.06.01] VRS 102, 302 [304]) - handelt es sich um die Verletzung einfachen Verfahrensrechts, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht eröffnet (vgl. zuletzt: SenE v. 15.06.2016 - III-1 RBs 167/16 -).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss OWi 139/07

    Geschwindigeitsüberschreitung; Urteil; Anforderungen; Feststellungen

    Ungeachtet dessen, dass in diesem Fall aufgrund der mit einer solchen Messung verbundenen Ungenauigkeiten der in Ansatz gebrachte Toleranzwert als nicht mehr ausreichend erachtet werden könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -), genügen auch die durch das Gericht weiter getroffenen Feststellungen den Anforderungen zu diesem Messverfahren nicht.

    Ungeachtet dessen, dass in diesem Fall aufgrund der mit einer solchen Messung verbundenen Ungenauigkeiten der in Ansatz gebrachte Toleranzwert als nicht mehr ausreichend erachtet werden könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -), genügen auch die durch das Gericht weiter getroffenen Feststellungen den Anforderungen zu diesem Messverfahren nicht.

    Ungeachtet dessen, dass in diesem Fall aufgrund der mit einer solchen Messung verbundenen Ungenauigkeiten der in Ansatz gebrachte Toleranzwert als nicht mehr ausreichend erachtet werden könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -), genügen auch die durch das Gericht weiter getroffenen Feststellungen den Anforderungen zu diesem Messverfahren nicht.

  • OLG Celle, 14.07.2011 - 32 Ss 62/11

    Anforderungen an das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 21

    Zudem wäre es erforderlich gewesen, die wesentlichen Umstände der Geschwindigkeitsermittlung wie die Länge der Messstrecke und die Abstandsverhältnisse zwischen dem Motorroller und dem nachfolgenden Polizeifahrzeug mitzuteilen (vgl. OLG Hamm, VRS 102, 302 f. -juris).
  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Entsprechend müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass er sich der Gefahr der Ungenauigkeit der Messung durch Nachfahren ohne Verwendung weiterer Aufzeichnungsgeräte, die die Geschwindigkeitsermittlung nicht nur erleichtern, sondern auch rekonstruierbar machen, bewusst war und er sich im konkreten Einzelfall von der Zuverlässigkeit der Messung überzeugt hat (OLG Hamm VRS 102, 302, 304).
  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren, Anforderungen an die

    Ferner wird auf die Senatsbeschlüsse vom 09. September 2002 in 2 SsOWi 643/02 = VRS 104, 226 = NZV 2003, 249, vom 21. Dezember 2001 in 2 SsOWi 1062/01, vom 14. Januar 1999 in 2 SsOWi 1377/98 = VRS 96, 458 = NZV 1999, 391, vom 30. Oktober 1997 in 2 SsOWi 1295/97 = VRS 94, 467 = MDR 1998, 156 und vom 22. Oktober 1997 in 2 SsOWi 1216/97 = DAR 1998, 75 = MDR 1998, 155 sowie die Beschlüsse des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 21. Juni 2001 in 4 SsOWi 322/01 = VRS 102, 302 und des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 13. Dezember 2001 in 3 SsOWi 960/01 = VRS 104, 312 hingewiesen und Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 Ss OWi 634/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur

    Eines großzügigeren Sicherheitsabschlages bedarf es nach Lage im Einzelfall, um bestehende Unsicherheiten der Schätzung auszugleichen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 -).
  • OLG Hamm, 14.12.2009 - 2 Ss OWi 826/09
    Zwar enthält das Urteil Feststellungen zur Länge der Messstrecke (500 m) und zur Geschwindigkeit des hinterherfahrenden Fahrzeugs (ca. 105 km/h), jedoch fehlt die konkrete Angabe der Abstandsverhältnisse (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.12.2001 - 3 Ss OWi 960/01 - m.w.N. = VRS 104, 312, vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 = VRS 102, 302, vom 16.05.2000 - 5 Ss OWi 19/00 - DAR 1998, 75; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., m.w.N.) sowie die Angabe, ob der Tachometer in dem nachfahrenden Fahrzeug justiert oder geeicht war (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, a.a.O. m.w.N.).
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