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   KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02   

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KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02 (https://dejure.org/2002,23674)
KG, Entscheidung vom 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02 (https://dejure.org/2002,23674)
KG, Entscheidung vom 22. März 2002 - 3 Ws (B) 48/02 (https://dejure.org/2002,23674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2
    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung wegen Krankheit

Papierfundstellen

  • VRS 102, 467
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des

    Da sich der gerügte Verfahrensfehler ohne Weiteres aus dem Inhalt des angefochtenen Urteils ergibt, konnte sich die Begründung darauf beschränken, das Ausbleiben des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin sei genügend entschuldigt gewesen und das Verwerfungsurteil sei daher zu Unrecht ergangen (vgl. Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - mwN, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 - und vom 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - OLG Köln NZV 1999, 264, 265; Seitz in Göhler, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 48b).

    Nach dieser Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur VRS 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 22. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 - und 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 3 Ss OWi 1309/90 - [juris]).

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VRS 108, 110 und 102, 467; Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 3 Ws (B) 49/10 -, 2. September 2009 - 3 Ws (B) 504/09 -, 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -, 5. Oktober 2005 - 3 Ws (B) 381/05 - und vom 3. August 2005 - 3 Ws (B) 287/05 -).

    Dieser wäre nur dann unschädlich, wenn die vor Erlass des Urteils durch den Betroffenen vorgebrachten Tatsachen ganz offensichtlich nicht geeignet gewesen wären, sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (Senat, VRS 102, 467; Beschlüsse vom 9. März 2010 - 3 Ss 23/10 - , 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09 -).

  • KG, 09.07.2019 - 3 Ws (B) 201/19

    Genügende Entschuldigung im Sinne des § 74 OWiG

    Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist maßgeblich, ob ein Betroffener objektiv entschuldigt ist, nicht hingegen, ob er sich genügend entschuldigt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2002 - 3 Ws (B) 48/02 -, juris m.w.N.).

    Entscheidend ist deshalb nicht, was der Betroffene selbst zur Entschuldigung vorgetragen hat, sondern ob sich aus den Umständen, die dem Gericht zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannt und im Wege des Freibeweises feststellbar waren, eine ausreichende Entschuldigung ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2002, a.a.O.).

    Bestehen an ihrem Vorliegen Zweifel, die im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden können, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2002, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Anforderungen

    Bleibt zweifelhaft, ob ein Verwerfungsgrund vorliegt, darf der Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 2006, Az. 1 Ss 257/05; KG Berlin, Beschluss vom 22. März 2002, Az. 3 Ws (B) 48/02; jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    aa) Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist maßgeblich, ob ein Betroffener objektiv entschuldigt ist, nicht hingegen, ob er sich genügend entschuldigt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 3 Ws (B) 201/19 -, juris; vom 18. Januar 2018 a.a.O.; vom 20. Januar 2017 - 3 Ws (B) 19/16 - und vom 22. März 2002 - 3 Ws (B) 48/02 -, jeweils juris m.w.N.).

    Entscheidend ist deshalb nicht, was der Betroffene selbst zur Entschuldigung vorgetragen hat, sondern ob sich aus den Umständen, die dem Gericht zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannt und im Wege des Freibeweises feststellbar waren, eine ausreichende Entschuldigung ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2002, a.a.O.).

  • KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17

    Verwerfung des Einspruchs bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben des

    4 "Nach § 74 Abs. 2 OWiG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern darauf, ob er objektiv genügend entschuldigt ist, wobei eine weite Auslegung zu Gunsten des Betroffenen geboten ist (BGHSt 17, 396; ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - m.w.N.).

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (ständige Rechtsprechung des KG, vgl. u.a. VRS 108, 110 und 102, 467 ff.; Beschluss vom 4. Juni 2015, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 586/21

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid wegen unentschuldigten Fehlens;

    Bleibt demgegenüber zweifelhaft, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist, sind die Voraussetzungen einer Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2015 - 1 Ss (OWi) 23/15 - Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ss (OWi) 229 B/05 - Senatsbeschluss vom 6. August 2003 - 1 Ss (OWi) 152 B/03 - Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2007 - 1 Ss (OWi) 166 B/07 - ebenso statt vieler: OLG Köln VRS 102, S. 467 f.).
  • KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 5/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Krankheit als ausreichender

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 53 Ss OWi 491/16

    Verfahrensfehlerhafte Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der

    Bleibt zweifelhaft, ob ein Verwerfungsgrund vorliegt ist, darf der Einspruch nicht verworfen werden (vgl. OLG Jena VRS 111, 148; KG NZV 2002, 421; OLG Köln VRS 102, 467).
  • KG, 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10

    Bußgeldverfahren: Überprüfung des mitgeteilten Verhinderungsgrundes als

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • OLG Hamm, 18.09.2007 - 4 Ss OWi 585/07

    Verwerfung des Einspruchs; Nichterscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen

    Krankheit entschuldigt den der Ladung zum Hauptverhandlungstermin keine Folge leistenden Betroffenen nur dann, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (vgl. KG VRS 102, 467; OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; OLG Köln VRS 72, 442).
  • LG Berlin, 20.05.2011 - 533 Qs 30/11

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung

  • KG, 08.01.2018 - 3 Ws (B) 353/17

    Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren: Ausbleiben des Betroffenen bei ärztlich

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ws (B) 199/21

    Unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung Verwerfung des Einspruchs

  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 RBs 55/12

    Verhandlungsunfähigkeit bei Unzumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht infolge

  • KG, 25.08.2011 - 3 Ws (B) 458/11

    Zur Erkundigungspflicht des Gerichts beim Aussteller des ärztlichen Attestes bei

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