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   VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01   

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VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01 (https://dejure.org/2002,2214)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 (https://dejure.org/2002,2214)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 (https://dejure.org/2002,2214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • verkehrslexikon.de

    Zur Dauer der Fahrtenbuchauflage bei einem Rotlichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbemessung bei Rotlichtverstoß; Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage; Bemessung des Streitwertes

  • Judicialis

    StVZO § 31a Abs. 1; ; BKatV § 1 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 1; ; GKG § 13 Abs. 1

  • RA Kotz

    Zweijährige Fahrtenbuchauflage nach Rotlichtverstoß rechtmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zweijährige Fahrtenbuchauflage nach Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 431
  • NZV 2003, 399
  • VBlBW 2002, 390
  • VRS 103, 140
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01
    Durch eine Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995, BVerwGE 98, 227, 230).

    Hierbei kann sie auf die Bewertungen abstellen, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften mit der Ausgestaltung der Sanktionen (vgl. hierzu auch BVerwG, aaO., BVerwGE 98, 227, 229 f.) sowie in § 40 FeV i.V.m. den Bestimmungen der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Einordnung eines Delikts in das sogenannte Punktsystem zum Ausdruck gebracht worden sind.

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, soll zugleich vor Augen geführt werden, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden; das kann dazu beitragen, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (in diesem Sinne etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 und VGH München, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 ).

    cc) Ebenso beanstandungsfrei - ja nahe liegend - ist es, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet; dort hat der Verordnungsgeber selbst eine Gewichtung der Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vorgenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 , dort noch zur Vorgängerregelung in der Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO a.F.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Bei der Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage ist weiter das Verhalten zu würdigen, das der Fahrzeughalter im Zusammenhang mit den Bemühungen der Behörde an den Tag gelegt hat, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von drei Jahren für einen ganz erheblichen, mit sieben Punkten mit der Höchstpunktzahl zu bewertenden Verkehrsverstoß, der nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern schon als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 1408/01 -, NZV 2002, 431: zwei Jahre bereits bei einem als Ordnungswidrigkeit zu bewertenden Rotlichtverstoß, für den ein Fahrverbot in Betracht kam).
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