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   BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01   

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https://dejure.org/2002,3330
BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01 (https://dejure.org/2002,3330)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2002 - 4 StR 592/01 (https://dejure.org/2002,3330)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2002 - 4 StR 592/01 (https://dejure.org/2002,3330)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 2 GVG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG; § 74 Abs. 2 OWiG; § 73 Abs. 2 OWiG
    Vorlage (Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit); Einspruch (Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung; unentschuldigtes Fernbleiben; verspäteter Entbindungsantrag); Verteidiger als Vertreter des Angeklagten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hauptverhandlung - Unentschuldigtes Fernbleiben - Ladung - Entbindungsantrag - Entbindung - Persönliches Erscheinen - Antrag - Verteidiger - Erklärung - Äußerung - Zeitpunkt

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 73 Abs. 1; ; OWiG § 73 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 121 Abs. 2; ; GVG § 121 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OWiG § 73 Abs. 2
    Stellung des Antrags auf Entbindung des Betroffenen vom Erscheinen zu Beginn der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorlage des OLG Naumburg unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1386
  • VRS 103, 383
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.04.1999 - Ss 144/99

    Keine Nachholung der Erklärungen des Betroffenen, sich in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    An der Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 15. April 1999 - Ss 144/99 (Z) - (NZV 1999, 436 = VRS 97, 187) gehindert.

    Die erste - in der Literatur umstrittene (vgl. Göhler, OWiG 13. Aufl. § 73 Rdn. 4 m.w.N.) - Frage hat das Oberlandesgericht Köln ausdrücklich offen gelassen (NZV 1999, 436; ebenso in VRS 95, 429, 431).

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    Nur wenn die Rechtsauffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, mit der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen werden soll, tragende Grundlage der eigenen Entscheidung ist, kommt eine Vorlegung in Betracht (vgl. BGHSt 3, 234, 235; 33, 61, 63).
  • BGH, 14.07.1980 - 4 StR 106/80

    Einordnung eines Parkstreifens als Grundstück im Sinne von § 9 Absatz 5

    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    Die Vorlegung ist hingegen nicht zulässig, wenn die unterschiedlichen Rechtsauffassungen für die Entscheidung des konkreten Falles ohne Bedeutung sind (vgl. BGH VRS 59, 345, 346; Hannich aaO).
  • OLG Köln, 30.07.1998 - Ss 359/98
    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    Die erste - in der Literatur umstrittene (vgl. Göhler, OWiG 13. Aufl. § 73 Rdn. 4 m.w.N.) - Frage hat das Oberlandesgericht Köln ausdrücklich offen gelassen (NZV 1999, 436; ebenso in VRS 95, 429, 431).
  • BGH, 15.10.1952 - 5 StR 763/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    Nur wenn die Rechtsauffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, mit der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen werden soll, tragende Grundlage der eigenen Entscheidung ist, kommt eine Vorlegung in Betracht (vgl. BGHSt 3, 234, 235; 33, 61, 63).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    Eine Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG (i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) setzt voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich ist (BGHSt 43, 241, 244; Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
    Soweit das Oberlandesgericht in der beabsichtigten Entscheidung die - ebenfalls umstrittene (vgl. (bejahend) Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG Bd. 1 (Stand: Januar 2002) § 73 Rdn. 10; (verneinend) Senge in KK-OWiG 2. Aufl. § 73 Rdn. 19 und § 74 Rdn. 20) - Rechtsmeinung vertreten will, daß die Verteidigerin noch in der Hauptverhandlung Erklärungen nach § 73 Abs. 2 OWiG abgeben durfte - wozu sich das Amtsgericht, aus seiner Sicht folgerichtig, nicht geäußert hat -, handelt es sich nicht um eine mit der Urteilsaufhebung mitzuentscheidende Rechtsfrage, für die möglicherweise eine Vorlegungspflicht bestünde (vgl. BGHSt 17, 205, 207 f.; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdn. 61 m.w.N.); denn mit der Urteilsaufhebung und der Zurückverweisung erübrigt sich eine Stellungnahme zu dieser Frage, weil inzwischen dadurch, daß durch die von der Verteidigerin für den Betroffenen in der Hauptverhandlung abgegebene Äußerung für die kommende Hauptverhandlung eine Erklärung im Sinne des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegt, eine andere Prozeßlage entstanden ist.
  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Die überwiegende Auffassung hält einen solchen Antrag für zulässig (offen gelassen von BGH VRS 103, 383; OLG Hamm, StraFo 2006, 425, OLG Brandenburg ZfSch 2004, 235; OLG Naumburg ZfSch 2002, 595 (596); Senge in KK-OWiG, 3. Aufl., § 73 Rn. 19; offen gelassen von OLG Köln NZV 1999, 436; VRS 1997, 187; VRS 1995, 429 und OLG Karlsruhe, NZV 2000, 50, das zu dieser Ansicht neigt).

    Hätte das Amtsgericht diesen Antrag als rechtzeitig behandelt, wäre unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG eine antragsgemäße Sachentscheidung darüber möglich gewesen und das Amtsgericht hätte die Hauptverhandlung zur Sache gemäß § 74 Abs. 1 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen durchführen können (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation BGH VersR 2002, 1386; OLG Naumburg a.a.O.).".

  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Der Senat schließt sich in dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage der überwiegenden Auffassung an, die einen solchen Antrag für zulässig hält (offen gelassen von BGH VRS 103, 383; wie hier OLG Brandenburg zfs 2004, 235; OLG Naumburg zfs 2002, 595 (596); Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 73 Rn. 19; Stephan in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1412 mit weiteren Nachweisen; offen gelassen von OLG Köln NZV 1999, 436; VRS 1997, 187; VRS 1995, 429 und OLG Karlsruhe NZV 2006, 50 = VRR 2005, 392, das allerdings zu der vom Senat vertretenen Ansicht neigt; a.A. Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 4 und wohl auch der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen im Beschluss vom 29. April 2004, 4 Ss OWi 195/04).
  • OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 Ss OWi 195/04

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf

    Denn die Frage, ob ein solcher Antrag noch in der Hauptverhandlung gestellt werden kann, ist durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden (vgl. Beschluss des BGH vom 13. August 2002 in VRS 103, 383) und der beschließende Senat hat im Beschluss vom 29. April 2003 (4 Ss OWi 208/03 OLG Hamm) ausgeführt, dass es höchst fraglich ist, ob ein Entbindungsantrag noch in der Hauptverhandlung gestellt werden kann.
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Damit fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der in Rede stehenden Rechtsfrage (vgl. BGH VRS 103, 383 ["Rückgabebeschluss"]).
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