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   BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02   

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https://dejure.org/2002,5699
BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02 (https://dejure.org/2002,5699)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02 (https://dejure.org/2002,5699)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 1 ObOWi 79/02 (https://dejure.org/2002,5699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2; StPO § 261 § 267 Abs. 1
    Urteilsgründe bei qualifiziertem Rotlichtverstoß - Darstellung der von Zeugen verwendeten Meßmethode - Verurteilung aufgrund erinnerungsloser Rekonstruktion durch Polizeizeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsstrafrecht; Strafprozess; Rotlichtverstoß; Polizeiliche Zeugenaussage; Angewandte Meßmethode; Beweiskraft; Bewertungspflicht; Darstellungspflicht; Urteilsgründe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 345
  • NZV 2002, 518
  • VersR 2003, 383 (Ls.)
  • BayObLGSt 2002, 100
  • VRS 103, 449
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, er könne sich an den von ihm angezeigten Verkehrsvorgang zwar nicht mehr erinnern, er würde aber den Verkehrsteilnehmer unter den von diesem behaupteten Umständen nicht angezeigt haben, nicht generell als Beweismittel ausscheidet, sondern der freien Beweiswürdigung des Tatrichters unterliegt (BGHSt 23, 213; Göhler OWiG 13. Aufl. § 71 Rn. 43 c m. w. N. der Rechtsprechung).
  • KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    Fehlt die Darstellung der Beweisgründe ganz oder ist die Darstellung hierzu lückenhaft, handelt es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der auf Sachbeschwerde zur Aufhebung der Entscheidung führt (BGH NStZ 1983, 277; KG NStZ 1998, 55).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1999 - 2b Ss OWi 129/99

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (OLG Düsseldorf NZV 2000, 134; BayObLG NZV 1995, 497; BayObLG Beschluss vom 5.12.2001 - 1 ObOWi 603/01).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    Fehlt die Darstellung der Beweisgründe ganz oder ist die Darstellung hierzu lückenhaft, handelt es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der auf Sachbeschwerde zur Aufhebung der Entscheidung führt (BGH NStZ 1983, 277; KG NStZ 1998, 55).
  • OLG Köln, 20.03.2012 - 1 RBs 65/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung hinsichtlich des Vorliegen eines

    Damit die Feststellungen eines von einem Zeugen beobachteten qualifizierten Rotlichtverstoßes eine tragfähige Grundlage für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht bilden, ist es erforderlich, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die von dem Zeugen angewandte Messmethode darstellt und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet (SenE v. 06.11.2006 - 83 Ss-OWi 81/06; vgl. auch BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 = VRS 103, 449).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Freie Schätzungen aufgrund bloß gefühlsmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit sind zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich nämlich ungeeignet (OLG Köln, VRS 100, 140; Bay OLG, VRS 103, 449).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 2 Ss OWi 893/15

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Richtlinien zur Verkehrsüberwachung

    Die Richtlinien sichern nämlich auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2002, 345 [BayObLG 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02] ; OLG Oldenburg, NZV 1996, 286; OLG Dresden, DAR 2010, 29 - 30; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Zeitschätzungen sind jedoch wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96; vgl. BayObLG VRS 103, 449 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345; OLG Düsseldorf, DAR 2003, 85; Senat VRS 100, 140).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auch im übrigen werden die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Überzeugungsbildung bei einem qualifizierten "Rotlichtverstoß" aufgrund Schätzung durch Polizeibeamte aufgestellt hat (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: BayObLG NStZ-RR 2002, 345 f.; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 f.; DAR 2003, 234; OLG Hamm NZV 1998, 169; KG NZV 2002, 50; NZV 2001, 441; OLG Köln VRS 106, 214 ff.) nicht erfüllt.
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Damit die Feststellungen eines von einem Zeugen beobachteten qualifizierten Rotlichtverstoßes eine tragfähige Grundlage für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht bilden, ist es erforderlich, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die von dem Zeugen angewandte Messmethode darstellt und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet (BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 [346] = VRS 103, 449 [450]).

    Aber auch in diesem Fall gilt, dass zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet sind, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 [346] = VRS 103, 449; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 [86]; OLG Rostock VRS 109, 27 [31]; vgl. a. SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384; SenE v. 30.12.2005 - 82 Ss OWi 54/05 -).

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RBs 185/19

    Freie Schätzung als tragfähige Tatsachengrundlage für qualifizierten

    Freie Schätzungen sind zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung aber generell ungeeignet, da Zeitschätzungen wegen der Ungenauigkeit menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet sind (Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.6.2002 - 1 ObOWi 79/02 -, juris).
  • KG, 01.07.2021 - 3 Ws (B) 167/21

    Urteilsanforderungen bei ohne technische Hilfsmittel festgestelltem

    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind solche Schätzungen generell ungeeignet, weil hierbei erfahrungsgemäß ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (vgl. BayObLG DAR 2021, 159; BayObLGSt 2002, 100).
  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Wege er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 f; SenE v. 21.06.2005 - 8 Ss 128/05 - SenE v. 14.03.2008 - 82 Ss 197/08 -).
  • BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (BayObLGSt 2002, 100, 101).
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