Rechtsprechung
KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschuldenszurechnung für einen Auffahrunfall durch abruptes Bremsen bei grünem Ampellicht durch einen Kraftfahrer; Möglichkeit der vollen Haftung eines Kraftfahrers für einen Verkehrsunfall; Darlegung von Tatsachen über einen Unfallhergang zum Beweis des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17 Abs. 2; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an einer Ampel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zum unerwarteten Abbremsen des Vorausfahrenden nach Anfahren bei Grün und zur Beweiswürdigung von Spontanäußerungen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zweifel an behauptetem Abbremsen...
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Auffahrunfall wegen plötzlichen Bremsens
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Beweisanforderungen bei Auffahrunfall
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Beim Wort genommen - Spontane Äußerung am Unfallort gibt den Ausschlag im Schadenersatzprozess
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auffahrender muss Beweis führen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Auffahrender muss Beweis führen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.04.2002 - 24 O 474/01
- KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02
Papierfundstellen
- NZV 2004, 526
- VersR 2005, 422 (Ls.)
- VRS 106, 356
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Darmstadt, 24.09.1998 - 6 S 116/98
Auszug aus KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02
Hält ein Kraftfahrer trotz für ihn grünen Ampellichts ohne zwingenden Grund an oder bremst er, nachdem er an der Ampel nach Umschalten auf grün angefahren war, sogleich ohne zwingenden Grund abrupt wieder ab, so trifft ihn ein Verschulden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann (OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; LG Darmstadt, NZV 1999, 385;… LG Hannover, DAR 1981, 95 sowie die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rdnr. 129). - LG Hannover, 26.11.1980 - 11 S 252/80
Auszug aus KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02
Hält ein Kraftfahrer trotz für ihn grünen Ampellichts ohne zwingenden Grund an oder bremst er, nachdem er an der Ampel nach Umschalten auf grün angefahren war, sogleich ohne zwingenden Grund abrupt wieder ab, so trifft ihn ein Verschulden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann (OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; LG Darmstadt, NZV 1999, 385; LG Hannover, DAR 1981, 95 sowie die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rdnr. 129).
- OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein …
Gerade solch' spontanen und daher regelmäßig unverfälschten Äußerungen eines Unfallbeteiligten am Unfallort kommt im Rahmen der Beweiswürdigung erhebliche indizielle Bedeutung zu (Senat, Urteil vom 07.06.2016, I-1 U 149/15; Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 104/10; Urteil vom 09.02.2010, I-1 U 71/09; KG Berlin NZV 2004, 526). - LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem …
Gegenüber diesem schwerwiegenden Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO fällt das Mitverschulden der Klägerin vergleichsweise gering aus (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG, NZV 2004, 526; OLG Frankfurt, VersR 2006, 668; LG München, DAR 2005, 690). - OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06
Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im …
aaa) Nach § 249 I, II 1 BGB sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer, nicht anrechenbaren Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.]; 39, 73 [74]; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]; LG Bonn AGS 2006, 19 = NJW 2005, 1873 [1874] = NZV 2005, 583 [585]; Nixdorf VersR 1995, 257 ff.; Sanden/ Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl. 2000, Rz. 289-292; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, 2003, § 249 Rz. 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 12 StVG Rz. 50 m.w.N.; Palandt/ Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 249 Rz. 38 und insbes.
- OLG München, 23.05.2014 - 10 U 5007/13
Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Verkehrsunfallprozess
Nach § 249 I, II 1 BGB sind daher nur diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.] = NJW 1959, 1631; 39, 73 [74] = NJW 1963, 640; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122 ; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065 = DAR 2006, 386 ; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]; Senat AnwBl 2006, 768 f. = OLGR 2007, 499 = RVGreport 2006, 467 m. Anm. Hansens = JurBüro 2006, 634 = zfs 2007, 48 m. insoweit zust. Anm. Hansens = VersR 2007, 267 = NZV 2007, 211 ;… Urt. v. 13.11.2009 - 10 U 3258/09;… Urt. v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10; OLG Hamm NZV 2008, 521 ; LG Bonn AGS 2006, 19 = NJW 2005, 1873 [1874] = NZV 2005, 583 [585]; Nixdorf VersR 1995, 257 ff.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2009, § 12 StVG Rz. 50 m.w.N.;… Bamberger/Roth/Schubert, BGB , 2. Aufl. 2007, § 249 Rz. 74;… Palandt/Grüneberg, BGB , 72. Aufl. 2013, § 249 Rz. 57 m.w.N.). - OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11
Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines …
An der Berücksichtigungsfähigkeit der Äußerung des Beklagten zu 2) ändern auch die Erwägungen des AG Miesbach über den Wert der vom Zeugen An. berichteten Äußerung (Beiakte Bl. 81) nichts, weil die dortige Würdigung im hiesigen Verfahren nicht bindend und im übrigen auch sachlich unrichtig ist, weil nach der ständige und zutreffende Rechtsprechung des Kammergerichts "erfahrungsgemäß ... das, was ein Unfallbeteiligter unmittelbar nach dem Unfallgeschehen erklärt, häufig eher dem tatsächlichen Geschehen [entspricht], von dem sich der Erklärende manchmal auch unbewußt mit zunehmender Zeit mehr und mehr distanziert, als seine späteren Angaben, die auch dem Zweck dienen können, ein momentanes Fehlverhalten sich und anderen zu erklären" (…KG, Urt. v. 18.04.1991 - 17 U 1950/90; NZV 2004, 526 f. = VRS 106 [2004] 354 ff.; VerkMitt. 2005, 22 Nr. 18). - KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09
Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation; …
Denn der Kläger weist zu Recht darauf hin, dass einer polizeilich aufgenommenen spontanen Äußerung am Unfallort eine starke Bedeutung bei der Beweiswürdigung zukommt (vgl. Senat, NZV 2004, 526, 527). - KG, 17.08.2009 - 12 U 226/08
Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei Kollision beim Wendevorgang; Beweiswürdigung …
14 ee) Zutreffend geht der Kläger allerdings davon aus, dass spontanen und unverfälschten Äußerungen am Unfallort im Rahmen der Beweiswürdigung eine starke Bedeutung zukommt, da diese erfahrungsgemäß richtig sind (KGR 2004, 358 = VRS 106, 356 = NZV 2004, 526 = NJW-Spezial 2004, 305 = VersR 2005, 422 L). - OLG Hamm, 27.09.2018 - 6 U 68/17
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Bremsens ohne …
Demnach kann beim Anhalten bei grünem Ampellicht ohne zwingenden Grund den Bremsenden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall ein Verschulden treffen, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann (KG Berlin, Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 165/02 - juris Rn. 2). - LG Berlin, 11.01.2023 - 46 O 45/22 Kommt es beim Anfahren an einer Ampel zu einem Auffahrunfall, geht der Anscheinsbeweis nach allem dahin, dass der Auffahrende zu schnell, nicht - wegen eines ggf. verkürzten Abstandes - besonders aufmerksam, d.h. insbesondere erhöht bremsbereit, oder unaufmerksam gefahren ist (zu allem OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2003 - I-1 U 28/02 - BeckRS 30332759;… Helle in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand: 01.12.2021, § 4 Rn. 20; siehe auch KG, Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 165/02 - juris; KG, NZV 2004, 526).
- KG, 12.06.2006 - 12 U 93/06
Beweiswürdigung: Verwertung der korrigierten Aussage eines Unfallzeugen
Die Klägerinnen können sich auch nicht auf die vom Landgericht auf S.6 des angefochtenen Urteils zutreffend angesprochene Rechtsprechung berufen, nach der die ersten, am Unfallort geäußerten Angaben von Unfallbeteiligten zum Unfallhergang eher den Tatsachen entsprechen als Aussagen, die erst mehrere Monate oder Jahre später - möglicherweise nach Beratung - zum Unfallgeschehen gemacht wurden (vgl. Senat, Urteile vom 5. Februar 2004 - 12 U 165/02 - KGR 2004, 358 = VRS 106, 356 = NZV 2004, 526; vom 15. November 2004 - 12 U 305/04 - VM 2005, 22 Nr. 18).
Rechtsprechung
KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Höhere Betriebsgefahr bei einer Straßenbahn gegenüber einem PKW; Sorgfaltspflichten eines linksabbiegenden PKW-Fahrers bei Einordnung auf den Schienenverkehr einer Straßenbahn
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de
StVO § 9 Abs. 1 Satz 3; StVO § 17
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf den Gleisen zum Linksabbiegen eingeordneten PKW - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Betriebsgefahr einer Straßenbahn höher als die eines Pkw
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Hat sich der Kfz-Führer zum beabsichtigten Linksabbiegen sorgfaltswidrig auf den Schienen eingeordnet, kommt bei einem Auffahren der Straßenbahn höchstens eine Haftungsquote der Straßenbahngesellschaft von 50 % in Betracht
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen einer Strassenbahn und einem Pkw
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Höchste Vorsicht auf Straßenbahnschienen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Der Tram immer Vorfahrt einräumen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfälle mit S-Bahnen - Einordnen auf der Straßenbahnschiene
Verfahrensgang
- LG Berlin - O 631/01
- LG Berlin, 29.04.2002 - 24 O 631/01
- KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02
Papierfundstellen
- NZV 2005, 416
- VersR 2005, 851 (Ls.)
- VRS 106, 356
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem …
Auszug aus KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02
Zwar trifft es zu, dass die Betriebsgefahr, die von einer Straßenbahn ausgeht, gegenüber derjenigen eines Pkw erhöht ist, da die Straßenbahn schienengebunden und ihr Bremsweg bedingt durch das hohe Fahrzeuggewicht sehr lang ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 28, 29). - BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67
Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
Auszug aus KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02
Grundsätzlich steht dem Geschädigten gegen den Schädiger ein Anspruch auf Erstattung der bei der Schadensregulierung entstandenen Anwaltskosten zu (BGH NJW 1968, 2334), wobei sich der Gegenstandswert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach der Höhe des vom Ersatzpflichtigen tatsächlich bezahlten Betrages richtet (BGH NJW 1970, 1122), hier also 2.575,99 EUR (5.038,20 DM).
- OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17
Straßenbahnunfall - Haftung
Darüber hinaus wäre eine Einfahrt in den Gleisbereich auch nur dann straßenverkehrsrechtlich zulässig gewesen, wenn aus Sicht des Klägers bei Berücksichtigung der Verkehrslage eine Straßenbahn aus gleicher Richtung auch nicht alsbald hätte herankommen können (vgl. KG, Urt. v. 26.01.2004, Az. 12 U 182/02, unter Tz. 5, zitiert nach juris m. weit. Nachw.).Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209, 210; KG, Urt. v. 26.01.2004, Az. 12 U 182/02, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen …
Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (…vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.02.2009 - 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209 f.; KG, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 182/02, juris). - OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; …
Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn festgesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
- OLG München, 27.05.2010 - 10 U 3379/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers …
(2) Nach § 249 I, II 1 BGB sind diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer, nicht anrechenbaren Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.] = NJW 1959, 1631; 39, 73 [74] = NJW 1963, 640; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065 = DAR 2006, 386; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]. - OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22
Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr; …
Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn angesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn). - OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 48/15
Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem teilweise auf den …
In der Regel ist nämlich die von einer Straßenbahn ausgehende Betriebsgefahr gegenüber derjenigen eines Pkw messbar erhöht, da die Straßenbahn an Schienen gebunden, mithin unbeweglicher ist und durch das wesentlich höhere Gewicht vor allem einen längeren Bremsweg hat (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; OLG Brandenburg NZV 2009, 497; KG NZV 2005, 416; OLG Celle SP 2006, 272;… Geigel, a.a.O., Kapital 26, Rdn 50; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 2 StVO Rdn 113), was sich auch im vorliegenden Fall ausgewirkt hatte.