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   KG, 13.11.2003 - 12 U 43/02   

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https://dejure.org/2003,4787
KG, 13.11.2003 - 12 U 43/02 (https://dejure.org/2003,4787)
KG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 12 U 43/02 (https://dejure.org/2003,4787)
KG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 12 U 43/02 (https://dejure.org/2003,4787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Fahrers zur Einstellung der Einfahrt in eine Kreuzung trotz grünen Ampellichts bei entsprechender Verkehrslage; Haftung des in eine Kreuzung einfahrenden Querverkehrs bei rechtzeitigem Erkennen eines Kreuzungsräumers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kreuzungsräumer - Haftung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahrenden Fahrzeugs mit einem ...

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Grüne Ampel bedeutet nicht immer "Vorfahrt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Ampel einfahrenden Fahrzeugs mit einem Kreuzungsräumer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 570
  • NZV 2004, 574
  • VRS 106, 165
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.09.1982 - 12 U 906/82

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Kreuzungsnachzügler

    Auszug aus KG, 13.11.2003 - 12 U 43/02
    Dies gilt auch bezüglich des linksabbiegenden Querverkehrs (KG, VerkMitt 1983, 84).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem

    Das gilt erst recht, wenn der Einfahrende den Kreuzungsräumer sogar positiv wahrgenommen hat (vgl. KG NZV 2004, 574).
  • LG Karlsruhe, 01.08.2008 - 3 O 381/07

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung eines in einem

    Nachzügler in diesem Sinn sind grundsätzlich Fahrzeugführer, die ihrerseits bei Grün in die Kreuzung eingefahren waren und dort aufgehalten wurden (vgl. KG Berlin, NZV 2004, 574; KG Berlin, DAR 2003, 516, 517; OLGR Karlsruhe 1998, 390 f.; OLG Koblenz, NZV 1998, 465; OLG Hamm, VersR 1991, 353; AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2006, 125).
  • KG, 18.02.2010 - 12 U 107/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen

    Hätte der Kläger dies erkannt und wäre dennoch unter Berufung auf das für ihn grüne Ampellicht selbst angefahren, so hätte ihn abweichend von der dargestellten Regel sogar die volle Haftung treffen können (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 13. November 2003 - 12 U 43/02 - NZV 2004, 574).
  • LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16

    Haftungsquote bei unaufklärbarer Verantwortlichkeit für einen Verkehrsunfall im

    Dabei ist anerkannt, dass vor allem liegengebliebenen Nachzüglern, die sich noch im Kreuzungsbereich befinden, im Interesse des fließenden Verkehrs die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen ist, wobei dies auch bezüglich des linksabbiegenden Querverkehrs gilt (vgl. KG, Urteil vom 13.11.2003, Az. 12 U 43/02).
  • AG Meldorf, 22.04.2021 - 94 C 689/19

    Kreuzungsräumerunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit Querverkehr

    Die Freigabe der Kreuzungseinfahrt durch grünes Ampellicht entbindet den Fahrer zwar nicht von der Pflicht, die Einfahrt in die Kreuzung zurückzustellen, wenn dies die Verkehrslage erfordert, insbesondere wenn in früherer Ampelphase eingefahrene Nachzügler sich noch im Kreuzungsbereich befinden, denen zunächst im Interesse des fließenden Verkehrs die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen ist; dies gilt auch für den nach links abbiegenden Querverkehr, der in früherer Ampelphase eingefahren war (KG, Urteil vom 13.11.2003 - 12 U 43/02).
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