Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03   

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BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03 (https://dejure.org/2003,4065)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2003 - 4 StR 438/03 (https://dejure.org/2003,4065)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2003 - 4 StR 438/03 (https://dejure.org/2003,4065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Bestimmung des Endes der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei einer Fahrtunterbrechung

  • Wolters Kluwer

    Weiterfahrt nach dem Halt an einer Tankstelle bis zur späteren Unfallstelle als selbstständige Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Wegfall einer verhängten Einzelstrafe bei teilweiser Einstellung des Verfahrens

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 21
    Bestimmung des Endes der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1
    Umfang der Tat beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 486 (Ls.)
  • VRS 106, 214
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09

    Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)

    Denn das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen (BGH DAR 2004, 229; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 21 StVG Rdn. 25 m.w.N.), weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist.
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).
  • BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (eine Tat bei von vorneherein geplanter längerer

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 Rn. 2 und vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 Rn. 4).
  • LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch

  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21

    Teileinstellung

  • BGH, 09.01.2019 - 2 StR 33/18

    Wertung der Weiterfahrt nach dem Halt an der Kreuzung neben der Fahrt bis dorthin

  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Ende einer Dauerordnungswidrigkeit

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11151
OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03 B (https://dejure.org/2003,11151)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2003 - Ss 527/03 B (https://dejure.org/2003,11151)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B (https://dejure.org/2003,11151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 106, 214
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Wegen der erheblichen Auswirkungen im Rechtsfolgenausspruch muss insbesondere auch die Feststellung, dass das Rotlicht - im maßgebenden Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie (Senatsentscheidung vom 02.01.2001 - Ss 537/00 B = VRS 100, 140) - länger als eine Sekunde andauerte, vom Tatrichter nachvollziehbar aus dem Beweisergebnis hergeleitet werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung VRS 100, 140).

    Allerdings kann die Schätzung eines Polizeibeamten durch Mitzählen ("21, 22, ...") für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen, wenn sie im Rahmen einer - wie hier - gezielten Ampelbeobachtung erfolgt ist (Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen; vgl. OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216).

    Wenngleich aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen davon auszugehen ist, dass der Betroffene jedenfalls gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO verstoßen hat, muss das Urteil insgesamt aufgehoben werden, da die Frage, ob es sich um einen qualifizierten oder nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, den Schuldumfang betrifft und die hierzu zu treffenden Feststellungen untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft sind (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen).

  • OLG Köln, 20.12.1991 - Ss 593/91

    Angeklagter; Belastungszeuge; Hauptverhandlung; Identifizieren; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358).

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung VRS 82, 358).

  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Allerdings kann die Schätzung eines Polizeibeamten durch Mitzählen ("21, 22, ...") für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen, wenn sie im Rahmen einer - wie hier - gezielten Ampelbeobachtung erfolgt ist (Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen; vgl. OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1999 - 2b Ss OWi 129/99

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Allerdings kann die Schätzung eines Polizeibeamten durch Mitzählen ("21, 22, ...") für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen, wenn sie im Rahmen einer - wie hier - gezielten Ampelbeobachtung erfolgt ist (Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen; vgl. OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216).
  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Abgesehen davon, dass nach dem Wortlaut der Aussage des Zeugen H., er zähle in Fällen dieser Art "die Sekunden", schon unklar ist, ob der Zeuge sich der Zählweise "21, 22, ..." bedient hat, ergibt sich aus ihr jedenfalls nicht, dass er in einem solchen Umfange länger als "21" gezählt hat, dass das Amtsgericht eine Rotlichtphase von "schon länger als eine Sekunde" zuverlässig feststellen durfte (nach der Rechtsprechung des Senats muss der Polizeibeamte in Fällen der vorliegenden Art beim (auch stillen) Zählen zumindest die Zahl "22" bereits vollständig genannt haben, vgl. Senatsentscheidung vom 08.05.1998 - Ss 155/98 B; weitergehend OLG Hamm, NZV 2001, 177, wonach beim qualifizierten Rotlichtverstoß bis zu zwei Sekunden das bloße Mitzählen "21, 22" nicht ausreichen soll).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss OWi 30/97
    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Allerdings kann die Schätzung eines Polizeibeamten durch Mitzählen ("21, 22, ...") für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen, wenn sie im Rahmen einer - wie hier - gezielten Ampelbeobachtung erfolgt ist (Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen; vgl. OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2a Ss OWi 197/99

    Bezeichnung des Tatorts im Bußgeldbescheid, Verhängung eines Fahrverbots wegen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03
    Allerdings kann die Schätzung eines Polizeibeamten durch Mitzählen ("21, 22, ...") für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen, wenn sie im Rahmen einer - wie hier - gezielten Ampelbeobachtung erfolgt ist (Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen; vgl. OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall der zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I -, ; für den Fall der gezielten Überwachungeiner Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; VRS 93, 462) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln,Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15OWi) -, ).

    Solche Umstände, durch die die Richtigkeit einer Schätzung erhärtet wird, können sich - je nach den Umständen des Einzelfalls - etwa aus der angewandten Zählmethode (gedankliches Aussprechen der Zahlen "einundzwanzig, zweiundzwanzig": vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.) oder einem während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgang, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat, ergeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 Ss (OWi) 215/98 - (OWi) 66/98 II -, ).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).

    Das Urteil teilt zwar nicht ausdrücklich mit, dass der Zeuge bis "zweiundzwanzig" zu Ende gezählt hat (vgl. dazu OLG Köln VRS 106, 214, 215 f.).

  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 106, 214 m.N.).

    Infolgedessen bedarf es in einem solchen Fall einer Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der Schätzung auf ihre Zulässigkeit zulassen - z. B. der Zählweise beim Mitzählen (vgl. dazu Senat VRS 106, 214), der Geschwindigkeit des Betroffenen und seine Entfernung von der Ampelanlage bei Lichtwechsel auf Rot oder zumindest der Beschreibung eines während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgangs, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat (Senat VRS 100, 140 mit Nachweisen).

    Wenngleich aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen davon ausgegangen werden könnte, dass der Betroffene jedenfalls gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO verstoßen hat, muss das Urteil insgesamt aufgehoben werden, da die Frage, ob es sich um einen qualifizierten oder nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, den Schuldumfang betrifft und die hierzu zu treffenden Feststellungen untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft sind (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 106, 214).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall einer zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 7 nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris; für den Fall einer gezielten Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2001, 177 f. - Rn. 6 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 11 nach juris; für beide Fälle: vgl. OLG Düsseldorf DAR 2003, 234 - Rn. 7 f. nach juris) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris).

    Solche Umstände, durch die die Richtigkeit einer Schätzung erhärtet wird, können sich - je nach den Umständen des Einzelfalls - etwa aus der angewandten Zählmethode (gedankliches Aussprechen der Zahlen "einundzwanzig, zweiundzwanzig": vgl. etwa OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 12 nach juris; OLG Hamm NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 ff. nach juris ; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m. w. N.) oder einem während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgang, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat, ergeben (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris).

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auch im übrigen werden die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Überzeugungsbildung bei einem qualifizierten "Rotlichtverstoß" aufgrund Schätzung durch Polizeibeamte aufgestellt hat (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: BayObLG NStZ-RR 2002, 345 f.; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 f.; DAR 2003, 234; OLG Hamm NZV 1998, 169; KG NZV 2002, 50; NZV 2001, 441; OLG Köln VRS 106, 214 ff.) nicht erfüllt.
  • OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss OWi 92 B/05

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Bei Annahme eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes muss der Tatrichter für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Beschluss des 2. Senats vom 29. Dezember 1999 - 2 Ss (OWi) 187 B/99 - vgl. im übrigen OLG Köln NJW 2004, 3439; VRS 106, 214).
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Dass die Beamten die Dauer der Rotphase gemessen (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2000, 579 = VRS 99, 294) oder durch Mitzählen ("21, 22, 23" - vgl. hierzu OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; Sen v. 8.05.1998 -Ss 155/98 B - SenE v. 12.12.2003 - Ss 527/03 B - = VRS 106, 214 [215] = zfs 2004, 432;.
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes und

    Insoweit ist z.B. mitzuteilen, nach welcher Methode die Zeit von den Zeugen geschätzt wurde, in welcher Entfernung sich das betroffene Fahrzeug zur Lichtzeichenanlage bzw. der Haltelinie zu Beginn der Rotlichtphase befand und mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug fuhr (OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463f; OLG Köln VRS 106, 214, 215; OLG Hamm NZV 2002, 577).
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