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   OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03   

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https://dejure.org/2003,6286
OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03 (https://dejure.org/2003,6286)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 12 U 2/03 (https://dejure.org/2003,6286)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 12 U 2/03 (https://dejure.org/2003,6286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer wegen eines Schulbusunfalls; Sachliche Kongruenz beim Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger; Haftungsausschluss bei Inanspruchnahme der Dienste eines Privatunternehmens für die ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVO § 2 Abs. 1; ; StVO § ... 2 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 8 a; ; StVG § 18; ; SGB X § 116; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 105; ; BGB § 249; ; BGB § 253; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz nach Schulbusunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 106, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85

    Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Aufgrund dessen ist bereits der Klageantrag des Geschädigten, der den Versicherer aus § 3 Nr. 1 PflVG ohne betragsmäßige Beschränkung in Anspruch nimmt, dahin zu verstehen, dass sich die Inanspruchnahme auf die Versicherungssumme beschränkt (BGH, NJW 1986, 2703, 2704).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Denn es ist anerkannt, dass sich die Frage der Unabwendbarkeit nicht auf das Verhalten in der konkreten Unfallsituation beschränkt, sondern darauf zu erstrecken ist, ob der Fahrer im Idealfall überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre; denn § 7 Abs. 2 StVG verlangt vom Fahrzeugführer auch die Berücksichtigung allgemeiner Erkenntnisse, die geeignet sind, Gefahrensituationen zu vermeiden (BGH, NZV 1992, 229, 230).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden (BGH NJW 1996, 1828).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 219/80

    Haftung eines Transportunternehmers für Unfälle aus Anlaß einer Schulbusfahrt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Denn die Dienste eines Unternehmens, welches die Schülerbeförderung für den Schulträger durchführt, beruhen nicht auf einer Eingliederung in die öffentliche Verwaltung, sondern auf vertraglicher Vereinbarung; dies gilt ebenso für den bei der Busunternehmerin angestellten Fahrer selbst, der nicht als Beamter, Angestellter oder Arbeiter in den Schulbetrieb eingegliedert ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.1981, VI ZR 219/80, zitiert nach juris, zu den entsprechenden Vorschriften der §§ 636, 637 RVO).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Solches ist nur dann der Fall, wenn der Unfall auch bei Anwendung der über die gewöhnliche Sorgfalt hinausgehenden, nach den Umständen des konkreten Einzelfalls gebotenen Aufmerksamkeit, Geistesgegenwart und Umsicht nicht zu vermeiden gewesen wäre, wobei eine absolute Unvermeidbarkeit nicht gefordert wird (vgl. nur BGH, Urt. v. 28.05.1995, VI ZR 258/83, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Es muss sich also um ein Geschehen handeln, bei dem die Regeln des Lebens und die Erfahrung des Gewöhnlichen und Üblichen dem Richter die Überzeugung verschaffen, dass auch in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Ursachenverlauf so gewesen ist, wie in den vergleichbaren Fällen (BGH NJW-RR 1988, 789, 790).
  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Dies kommt bei dem Fahrfehler eines angestellten Busfahrers in Betracht (OLG Köln, NZV 1992, 279ff.; BGH, BGHZ 24, 21ff.).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Denn hierfür reicht es - wie das Landgericht selbst ausführt - aus, dass Umstände feststehen, also unstreitig oder bewiesen sind, die einen von der Lebenserfahrung abweichenden Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH NZV 1990, 386, 387); es genügt also, dass der in Anspruch Genommene Umstände beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Ablaufs ergibt, eine Feststellung des abweichenden Kausalverlaufes selbst ist demgegenüber nicht erforderlich.
  • OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90

    Schmerzensgeld für den Fahrgast einen Linienbusses aufgrund zu schnellen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
    Dies kommt bei dem Fahrfehler eines angestellten Busfahrers in Betracht (OLG Köln, NZV 1992, 279ff.; BGH, BGHZ 24, 21ff.).
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12

    Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener

    Der Beklagte zu 1 erfüllte mit der Durchführung der Fahrten zum einen die ihm im Verhältnis zur Beklagten zu 2 obliegende Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung und zum anderen die von dieser gegenüber der B. AG vertraglich übernommene Verpflichtung zum Transport ihrer Arbeitnehmer (vgl. auch Senatsurteil vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 219/80, VersR 1982, 270; OLG Brandenburg, VRS 106, 247, 248 f.; OLG Karlsruhe VersR 2000, 863; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 536, 537).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03

    Schulbusunfall: Zum Umfang des Ersatzes des materiellen und immateriellen

    Die im angefochtenen Urteil zutreffend festgestellten, das Unfallgeschehen prägenden, Umstände stehen, wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung in dem den nämlichen Unfall betreffenden Urteil vom 12.05.2003 (12 U 2/03) entschieden hat, schon der Anwendbarkeit dieser Rechtsfigur entgegen und führen - anders als das Landgericht meint - nicht erst zu einer Erschütterung des Anscheinsbeweises.
  • AG Saarbrücken, 09.06.2006 - 37 C 113/05

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Rechtsabbiegen

    Es genügt demnach, dass der durch den Anscheinsbeweis Belastete Umstände beweist, aus denen sich eine ernsthafte Möglichkeit eines anderen Ablaufs ergibt _ eine Feststellung des abweichenden Kausalverlaufs selbst ist demgegenüber nicht erforderlich (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.05.2003 - 12 U 2/03, VRS 106, 247_254, zitiert nach JURIS).
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