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   KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04   

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https://dejure.org/2004,10084
KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,10084)
KG, Entscheidung vom 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,10084)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,10084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zulässige Indizien für fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln bei Verurteilung einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Indizien für fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Rückschluss vom Maß der Geschwindigkeits-überschreitung auf Vorsatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 2 Nr. 1; StVG § 24 § 25
    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 290 OWi 2439/03
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04, 2 Ss 60/04

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 598
  • VRS 107, 213
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04
    Als beharrlich gilt ein Verstoß dann, wenn ein Kraftfahrer durch seine wiederholte Begehung erkennen lässt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt, ohne dass der Verstoß nach seiner Art oder nach den Umständen seiner Begehung zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen muss (vgl. BGHSt 38, 231, 234).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    aa) Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht aus objektiven Umständen, namentlich der erheblichen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein vorsätzliches Handeln des Betroffenen geschlossen hat (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 19. Februar 2021, 1 OLG 53 Ss-OWi 864/20; Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 [264/20]; Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 [220/20]; Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 [193/20]; jeweils m. w. N.; so auch BGH DAR 1997, 497; KG NZV 2004, 598; VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; OLG Jena VRS 111, 52).

    OWiG liegt, von der an genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu treffen sind (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 18. April 2017, (1 B) 53 Ss-OWi 194/17 [94/17]; vom 08. Juni 2010, 1 Ss (OWi) 109 B/10; s. a. KG VRS 122, 285, 286 m. w. N., VRS 111, 202; OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Jena VRS 110, 443, 446; VRS 113, 351; OLG Köln ZfSch 2006, 116; OLG Düsseldorf NZV 2000, 426; NZV 2008, 161; OLG Bamberg GewArch 2007, 389, 390; BayObLG DAR 2004, 594; OLG Zweibrücken NZV 1999, 219; NZV 2002, 97).

  • OLG Schleswig, 11.11.2016 - 2 Ss OWi 161/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Je größer dieses ist, d. h. je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (vgl. Beschluss des Kammergerichtes Berlin vom 21. Juni 2004 in VRS 107, 213 - 214).
  • KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

    Auch allein aus der Dauer des Rotlichtverstoßes darf ohne weitere belastbare Anzeichen nicht auf ein vorsätzliches Handeln geschlossen werden (Senat DAR 2004, 594 = VRS 107, 213).
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