Rechtsprechung
OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- nomos.de
, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 19, 20 OWiG; §§ 21a, 41 StVO; §§ 1, 2 BKatV
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Geschwindigkeitsverstoß als tateinheitliche Handlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides im Ordnungswidrigkeitenrecht; Verletzung mehrerer Gesetze durch dieselbe Handlung; Handlungsidentität im Ordnungswidrigkeitenrecht; Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht; ...
- Judicialis
OWiG § 19; ; OWiG § ... 19 Abs. 1; ; OWiG § 20; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StVO § 21 a Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274); ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 3; ; BKatV § 1 Abs. 1; ; BKatV § 2 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne Sicherheitsgurt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Tateinheit bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Geschwindigkeitsüberschreitung
- IWW (Kurzinformation und -anmerkung)
Tateinheit zwischen Fahren ohne Sicherheitsgurt- und Geschwindigkeitsüberschreitung
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzinformation und -anmerkung)
Tateinheit zwischen Fahren ohne Sicherheitsgurt- und Geschwindigkeitsüberschreitung
- nomos.de
, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 19, 20 OWiG; §§ 21a, 41 StVO; §§ 1, 2 BKatV
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Geschwindigkeitsverstoß als tateinheitliche Handlung - nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gleichzeitiger Gurt- und Geschwindigkeitsverstoß - Beispiel für eine konkurrenzrechtliche Betrachtung in Rechtszeitschriften
Verfahrensgang
- AG Anklam, 06.08.2002 - 62 OWi 963/01
- OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03
Papierfundstellen
- NJ 2005, 131
- VRS 107, 461
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den …
Daraus folgt, dass ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht während der gesamten Fahrt im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit zu behandeln ist (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11).5.Da auch die vom Amtsgericht ausgeurteilte Rechtsfolge der Geldbuße in Höhe von 40,- EUR, insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlich zutreffenden Annahme tateinheitlicher Begehung der fahrlässigen Dauerordnungswidrigkeit nach §§ 21 Abs. 1a, 21a Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG und der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nach §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11), rechtlich nicht zu beanstanden ist, war nach alledem die (zugelassene) Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
- OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons
Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (…so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]). - OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische …
Letztgenannte ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren (räumlichern und zeitlichen) Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Februar 2006 = DAR 2006, 338; vgl. auch OLG Rostock VRS 107, 461;… Göhler, OWiG, 14. Aufl., Vor § 19 Rdnr. 3).
- OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07
Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit
Zur Abgrenzung gegenüber "nur gleichzeitig" und "nur gelegentlich" der Dauerordnungswidrigkeit begangenen Straftaten erfordert Tateinheit, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu den anderen Verstößen abgibt und Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegt (vgl. BGHSt 27, 66 = NJW 1977, 442, 443; OLG Rostock VRS 107, 461, 463). - OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06
Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender …
Letztgenannte ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren (räumlichen und zeitlichen) Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. OLG Rostock VRS 107, 461 = VA 2005, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; jeweils m. w. N. . - OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des …
Damit liegt in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil Identität vor (vgl. BGHSt 27, 66 (67)), was zur Annahme von Tateinheit im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG führt (so zutreffend OLG Düsseldorf, VRS 73, 387; OLG Roststock, VRS 107, 461; a. A. AG Sondershausen DAR 2005, 350 mit zust. Anm. von RAG Kropp;… Albrecht a.a.O.;… Göhler/König a.a.O.). - OLG Hamm, 14.07.2008 - 4 Ss OWi 464/08
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde der StA; Aufhebung; …
Zur Abgrenzung gegenüber möglicherweise "nur gleichzeitigen", "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen ist zu fordern, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegen muss, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu dem jeweiligen anderen Verstoß bildet (vgl. OLG Rostock, VRS 107, 461 ff.). - OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05
Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte; …
Letztgenannte ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren (räumlichen und zeitlichen) Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. OLG Rostock VRS 107, 461 = VA 2005, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; jeweils m. w. N. .