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   KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04   

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https://dejure.org/2004,9056
KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04 (https://dejure.org/2004,9056)
KG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 12 U 22/04 (https://dejure.org/2004,9056)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 12 U 22/04 (https://dejure.org/2004,9056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine vergleichbare Ersatzkraft bei Verhinderung zur Haushaltsführung durch einen Unfall; Leistungsumfang im Haushalt bis zum Schadenseintritt ausschlaggebend für die Höhe des Anspruchs; "Zweifel" an der Richtigkeit oder Vollständigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 108, 9
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 18.05.1989 - 12 U 3632/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Hierbei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang die Klägerin eine Mitarbeit im Haushalt gemäß § 1360 BGB schuldete, sondern allein darauf, in welchem Umfang sie diese bis zum Schadenseintritt tatsächlich geleistet hat (BGH NJW 1974, 1651; OLG Frankfurt VersR 1980, 1122; OLG Hamburg VersR 1985, 646; Senat, ständige Rechtsprechung, Urteil vom 18. Mai 1989 - 12 U 3632/88; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 12 U 3210/97).

    Insoweit kommt es, wie bereits oben A. vor 1. ausgeführt, nicht auf die familienrechtliche Verpflichtung, sondern allein auf die ohne den Unfall bestehen gebliebenen tatsächlichen Verhältnisse an (BGH NJW 1974, 1651; Senat, Urteil vom 18. Mai 1989 - 12 U 3632/88 -).

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Hierbei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang die Klägerin eine Mitarbeit im Haushalt gemäß § 1360 BGB schuldete, sondern allein darauf, in welchem Umfang sie diese bis zum Schadenseintritt tatsächlich geleistet hat (BGH NJW 1974, 1651; OLG Frankfurt VersR 1980, 1122; OLG Hamburg VersR 1985, 646; Senat, ständige Rechtsprechung, Urteil vom 18. Mai 1989 - 12 U 3632/88; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 12 U 3210/97).

    Insoweit kommt es, wie bereits oben A. vor 1. ausgeführt, nicht auf die familienrechtliche Verpflichtung, sondern allein auf die ohne den Unfall bestehen gebliebenen tatsächlichen Verhältnisse an (BGH NJW 1974, 1651; Senat, Urteil vom 18. Mai 1989 - 12 U 3632/88 -).

  • OLG Köln, 17.03.2000 - 19 U 202/98

    Entschädigung Verkehrsunfall Opfer

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Soweit sich die Beklagten für die weiter vorgetragene Annahme, die Hausfrau müsse in diesen Fällen durch bessere Einteilung der Arbeit, den Einsatz von Haushaltsgeräten und sonstigen Rationalisierungsmaßnahmen eine geringfügige Beeinträchtigung kompensieren, auf das Urteil OLG Köln vom 17. März 2000 - 19 U 202/98 - (Sp 2000, Bl. 336, Bl. 68 Bd. II d.A.) berufen, ist dieses für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Die abweichenden allgemeinen Ausführungen des OLG Köln im Urteil vom 17. März 2000, a.a.O., geben keinen Anlass hiervon abzuweichen, denn im dort entschiedenen Fall hatte der Kläger nicht einmal vorgetragen, wie sich seine allgemeine MdE von 40 % im Haushalt überhaupt ausgewirkt haben soll.

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Schließlich ist zu beachten, dass die zwischen den Parteien streitigen Tabellen generell nur Hilfsmittel für eine nach § 287 ZPO (hierzu BGH NJW 2002, 292) vorzunehmende Schadensschätzung sein können.
  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Ganz unabhängig von der Frage, dass es nicht zu Lasten der Klägerin gehen kann, wenn sich ihr Ehemann weigert, ausreichend im Haushalt tätig zu sein, was die Klägerin unbestritten vorgetragen hat, kann es die Beklagten als Schädiger nicht entlasten, wenn der Ehemann der Klägerin auf Grund des Unfalls in größerem Umfang im Haushalt mithilft, als er dies zuvor getan hat und ohne den Unfall weiter getan hätte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 -, NJW 1997, 256).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2002 - 1 U 273/02

    Umbau eines Kachelofens: Mängelbeseitigungsanprüche

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Beanstandungen eines Sachverständigengutachtens zählen zu neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln, sofern sie erstinstanzlich unterblieben sind (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., § 531, Rn. 22; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. September 2002, NJW-RR 2003, 139).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (BGH NJW 2003, 3480 = MDR 2003, 1414; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529 Rn 9).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Das Gericht darf und muss, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1996, 730; Senat, KGR 2002, 89; KGR 2003, 157 = NZV 2003, 282; KGR 2003, 204; KGR 2004, 114).
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Gemäß § 843 BGB hat die Klägerin für die Zeit, während derer sie an der Haushaltsführung Unfall bedingt verhindert war, einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine vergleichbare Ersatzkraft, auch wenn sie eine solche tatsächlich nicht in Anspruch genommen hat (BGHZ 38, 55; Senat VersR 1978, 766; BGH NJW-RR 1992, 792).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1980 - 7 U 21/80

    Ausfall von Eigenleistungen: Haushaltsführungsschaden, Grundsätze, berufstätige

    Auszug aus KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
    Hierbei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang die Klägerin eine Mitarbeit im Haushalt gemäß § 1360 BGB schuldete, sondern allein darauf, in welchem Umfang sie diese bis zum Schadenseintritt tatsächlich geleistet hat (BGH NJW 1974, 1651; OLG Frankfurt VersR 1980, 1122; OLG Hamburg VersR 1985, 646; Senat, ständige Rechtsprechung, Urteil vom 18. Mai 1989 - 12 U 3632/88; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 12 U 3210/97).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1987 - 1 U 42/86

    Ersatzkraft; Verdienstausfall; Nettolohn; Fiktive Kosten

  • OLG Hamburg, 23.12.1983 - 14 U 185/82

    Verletzte Hausfrau; Anspruchs wegen entgehender Dienste; Tatsächlich erbrachte

  • KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

  • OLG Oldenburg, 28.07.1992 - 5 U 32/92

    Schadenberechnung; Behinderung ; Haushaltsspezifizierte Tätigkeiten;

  • KG, 12.01.1978 - 12 U 772/74

    Hausfrau; Schadensersatz; Ersatz; Haushalt; Verkehrsunfall

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4694/14

    Ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden bei Einschränkung der

    Vom Kläger kann ein "Umdisponieren" oder "Umorganisieren" (vgl. hierzu KGR 2005, 123 = SP 2004, 299 = zfs 2005, 182 = VersR 2005, 237 = VRS 108 [2005] 9) nicht verlangt werden.

    Der Gegenmeinung, wonach bereits bei einer MdH von 20% und weniger eine Ersatzfähigkeit abgelehnt wird (OLG Köln SP 2000, 336 f.; OLG Hamm SP 2001, 376; OLG Nürnberg zfs 1983, 165 = r+s 1983, 168; LG Kaiserslautern VersR 1979, 633; LG Itzehoe SP 1997, 248; LG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.1999 - 4 O 93/97 [n.v.]; LG Aachen NZV 2003, 137 mit Anm. Balke PVR 2003, 28 f.; LG Mannheim SP 2008, 143; Diehl zfs 2006, 502 ohne jede Auseinandersetzung mit der h.M. und unter alleiniger Berufung auf KG KGR 2005, 123 = SP 2004, 299 = zfs 2005, 182 = VersR 2005, 237 = VRS 108 [2005] 9, wo das KG einen differenzierten Standpunkt eingenommen hat), folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.

  • KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07

    Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung

    Entgegen der Annahme der Beklagten ist eine durch einen Unfall verursachte Beeinträchtigung von 20 % in der Haushaltsführung nicht von vornherein stets durch Gewöhnung und Anpassung auszugleichen (Senat, KGR 2005, 123).
  • KG, 20.08.2007 - 12 U 11/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss einer durch normales Fahrverhalten bedingten

    Denn auch Beanstandungen eines Sachverständigengutachtens zählen zu den Angriffs- und Verteidigungsmitteln, die vollständig im ersten Rechtszug vorzubringen sind (st. Rspr., vgl. nur Senat, KGR 2006, 745 = MDR 2007, 48; KGR 2005, 123 = VRS 108, 9 = VM 2005, 51 Nr. 44; ebenso Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 531 Rn 22 m. w. N.).
  • KG, 08.12.2005 - 12 U 201/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen der erheblichen Wahrscheinlichkeit für

    a) Der Kläger ist mit Beanstandungen und Rügen gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Wanderer nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn er sie erstinstanzlich hätte geltend machen können; denn Beanstandungen gegen ein Sachverständigengutachten zählen zu den neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln im Sinne der Vorschrift (OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 139; Senat KGR 2005, 123 = VRS 108, 9 = VM 2005, 51 Nr. 44; Zöller, ZPO, 25. Auflage, § 531 Rdnr. 22).
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