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   OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss (OWi) 9/05 I 13/05   

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https://dejure.org/2005,4523
OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss (OWi) 9/05 I 13/05 (https://dejure.org/2005,4523)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.02.2005 - 2 Ss (OWi) 9/05 I 13/05 (https://dejure.org/2005,4523)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 2 Ss (OWi) 9/05 I 13/05 (https://dejure.org/2005,4523)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstands im Strassenverkehr; Fristbeginn für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil

  • verkehrsrechtsforum.de

    Rechtsbeschwerde und Verfahrensrüge bei unentschuldigtem Fernbleiben des Beschwerdeführers .

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde und Verfahrensrüge - unentschuldigtes Fernbleiben

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 4; ; OWiG § 73 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Rechtsbeschwerde und Verfahrensrüge bei unentschuldigtem Fernbleiben des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsbeschwerde: Die Kunst des richtigen Vortrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 108, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ss OWi 539/01

    Ausreichende Begründung der Rechtsbeschwerde, Einspruchsverwerfung, rechtliches

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05
    Daneben bedarf es der Darlegung der Entschuldigungsgründe und der Mitteilung der Erwägungen des Amtsgerichts dazu, warum es das Entschuldigungsvorbringen nicht als ausreichend angesehen hat (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 Ss OWi 539/01).
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1 ObOWi 258/96
    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05
    Das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG muß - was auch der Beschwerdeführer nicht verkennt - grundsätzlich sämtliche Tatsachen, die als Entschuldigungsgründe vorgetragen worden sind, sowie die Erwägungen des Gerichts enthalten, die es veranlaßt haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch als nicht genügend entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377f.).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05
    b) Selbst wenn es - wie der Rechtsbeschwerdebegründung noch ausreichend zu entnehmen ist - mit dem OLG Köln (NZV 1999, 264ff.; vgl. auch Göhler aaO § 80 Rdn. 16c) ausnahmsweise zur Zulässigkeit der Rüge dieser Darlegung nicht bedurft hätte, weil bei einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG die Versagung des rechtlichen Gehörs in der Nichtberücksichtigung des Entschuldigungsvorbringens liegen könne, genügt die Verfahrensrüge gleichwohl nicht den daran zu stellenden Anforderungen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG: Der Beschwerdeführer weist wegen der vor dem Hauptverhandlungstermin vorgebrachten Umstände, die ein entschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung rechtfertigen sollen, auf seinen Schriftsatz vom 3. November 2004 hin.
  • OLG Köln, 20.10.1998 - Ss 484/98
    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05
    Das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. OLG Köln DAR 1999, 40f. m. w. N.).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05
    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - worauf die Generalstaatsanwaltschaft grundsätzlich zurecht hinweist - dargelegt werden, was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. etwa BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; weitere Nachweise bei Bohnert aaO).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 2 Ss OWi 234/92
    Auszug aus OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05
    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - worauf die Generalstaatsanwaltschaft grundsätzlich zurecht hinweist - dargelegt werden, was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. etwa BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; weitere Nachweise bei Bohnert aaO).
  • OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Wird im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der gebotenen Verfahrensrüge der Zulassungsgrund des Verstoßes gegen rechtliches Gehör geltend gemacht, muss dem Rügevortrag jedenfalls dann, wenn das Entschuldigungsvorbringen nicht schlicht übergangen wurde, zu entnehmen sein, ob und gegebenenfalls wie sich der Betroffene im Falle seiner Anhörung geäußert bzw. den Tatvorwurf bestritten hätte (Anschluss u.a. an OLG Rostock VRS 108, 374 ff. und OLG Hamm SVR 2009, 391 f.).

    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    So bedarf es in den Fällen der behaupteten unberechtigten Einspruchsverwerfung des Vortrags dazu, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung vorgebracht hätte, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob und bejahendenfalls welcher Sachvortrag infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Senat VRS 94, 123 [125]; SenE v. 13.05.2004 - Ss 181/04 Z - KG NZV 2003, 586 = VRS 104, 139; OLG Rostock VRS 108, 374 [375]; KK-OWiG- Senge , a.a.O., § 80 Rz. 41b) Oder es dient in Fallkonstellationen, in welchen der Betroffene eine anderweitige prozessordnungsgemäße Äußerungsmöglichkeit hatte, der Prüfung der Beruhensfrage, weil in solchen Sachgestaltungen nicht selten ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil auf der Gehörsverletzung beruht.
  • OLG Dresden, 19.09.2008 - Ss OWi 543/08

    Bußgeldthemen - Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung -

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs ist damit ausreichend dargetan ( OLG Rostock, VRS 108, 374).
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