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   OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04   

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https://dejure.org/2004,10853
OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04 (https://dejure.org/2004,10853)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.2004 - 1 Ss 93/04 (https://dejure.org/2004,10853)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 2004 - 1 Ss 93/04 (https://dejure.org/2004,10853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht; Zulässigkeit des Rückgriffs auf einen verwaltungsinternen Bußgeldkatalog zur Bußgeldbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verhängung einer Gesamtgeldbuße; Maßgeblichkeit von Verwaltungsanweisungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 329
  • VRS 108, 63
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    Die nach § 20 OWiG unzulässige Bildung einer Gesamtgeldbuße reicht hierfür nicht aus, zumal durch bloße Addition der Geldbußen das Kumulationsprinzip nicht verletzt wurde (vgl. auch OLG Hamm VRS 91, 156 f.).

    Auch die Frage, inwieweit für die gerichtliche Bußgeldbemessung auf einen amtlichen Bußgeldkatalog, welcher lediglich als verwaltungsinterne Weisung für die gleichmäßige Ahndung gleich gelagerter Verstöße sorgen soll, zurückgegriffen werden kann, ist obergerichtlich geklärt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475 ff.; OLG Köln VRS 59, 393 f.; OLG Hamm VRS 91, 156 ff.; Göhler, a.a.O., § 17 Rn. 32; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblattsammlung, Stand Mai 2002, § 8 FPersG, Rn. 8).

  • OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03

    Nachweis des Nichtverlesens eines gesamtstrafenfähigen Urteils durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Heranziehung derartiger Verwaltungsanweisungen nicht dazu führen darf, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen vollkommen außer Betracht bleiben (vgl. Beschlüsse vom 15.09.2003 - 1 Ss 103/03 - und 27.05.2004 - 1 Ss 127/03 -).
  • OLG Hamm, 21.11.1980 - 2 Ss OWi 2659/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    In einem solchen Falle ist jedoch bei selbstständigen Taten im verfahrensrechtlichen Sinne auf den Wert der einzelnen Geldbuße und nicht auf deren Gesamtwert abzustellen (vgl. OLG Köln NZV 1994, 292 f.; OLG Koblenz DAR 1994, 76 f.; OLG Hamm VRS 60, 466 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 79 Rn. 18 a.E.).
  • OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93

    Parken auf einem abgegrenzten Gelände einer Autobahntankstelle ist kein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    In einem solchen Falle ist jedoch bei selbstständigen Taten im verfahrensrechtlichen Sinne auf den Wert der einzelnen Geldbuße und nicht auf deren Gesamtwert abzustellen (vgl. OLG Köln NZV 1994, 292 f.; OLG Koblenz DAR 1994, 76 f.; OLG Hamm VRS 60, 466 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 79 Rn. 18 a.E.).
  • BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    Aufgrund der wirksamen Beschränkung des Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch muss nach den getroffenen Feststellungen auch davon ausgegangen werden, dass der Betroffene seine Fahrer in jedem Einzelfall zur Überschreitung der zulässigen Lenkzeit angewiesen hat, so dass ein Fall, in welchem unzulängliche Urteilsgründe zu einer anderen Bewertung der Zulassungsfrage führen können (vgl. BayObLG VRS 87, 135 ff.), hier nicht vorliegt.
  • OLG Karlsruhe, 05.06.1984 - 3 Ss 242/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    Auch die Frage, inwieweit für die gerichtliche Bußgeldbemessung auf einen amtlichen Bußgeldkatalog, welcher lediglich als verwaltungsinterne Weisung für die gleichmäßige Ahndung gleich gelagerter Verstöße sorgen soll, zurückgegriffen werden kann, ist obergerichtlich geklärt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475 ff.; OLG Köln VRS 59, 393 f.; OLG Hamm VRS 91, 156 ff.; Göhler, a.a.O., § 17 Rn. 32; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblattsammlung, Stand Mai 2002, § 8 FPersG, Rn. 8).
  • OLG Köln, 14.03.1980 - 1 Ss 58/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    Auch die Frage, inwieweit für die gerichtliche Bußgeldbemessung auf einen amtlichen Bußgeldkatalog, welcher lediglich als verwaltungsinterne Weisung für die gleichmäßige Ahndung gleich gelagerter Verstöße sorgen soll, zurückgegriffen werden kann, ist obergerichtlich geklärt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475 ff.; OLG Köln VRS 59, 393 f.; OLG Hamm VRS 91, 156 ff.; Göhler, a.a.O., § 17 Rn. 32; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblattsammlung, Stand Mai 2002, § 8 FPersG, Rn. 8).
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04
    In einem solchen Falle ist jedoch bei selbstständigen Taten im verfahrensrechtlichen Sinne auf den Wert der einzelnen Geldbuße und nicht auf deren Gesamtwert abzustellen (vgl. OLG Köln NZV 1994, 292 f.; OLG Koblenz DAR 1994, 76 f.; OLG Hamm VRS 60, 466 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 79 Rn. 18 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2014 - 1 (8) SsBs 533/13

    Ordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung von Barmitteln bei der Verbringung in die

    Die Heranziehung derartiger Verwaltungsanweisungen darf aber nicht dazu führen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außer Betracht bleiben und gegen diesen eine unverhältnismäßige und vom ihm nicht mehr leistbare Sanktion verhängt wird (vgl. hierzu Senat NZV 2005, 329; Göhler, a.a.O, § 17 Rn. 32).

    Insoweit ergibt nämlich die Überprüfung des angefochtenen Urteils anhand der vom Senat bereits früher aufgestellten Gesichtspunkte (Senat NZV 2005, 329), dass das Amtsgericht im Ergebnis zu Recht von dem von der Bußgeldbehörde zugrunde gelegten Maßstab abgewichen und eine wesentlich niedrigere Sanktion verhängt hat.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Ein Festhalten an solchen Richtlinien darf nämlich nicht zur der Verhängung einer unverhältnismäßigen, da vom Betroffenen nicht mehr leistbaren, Sanktion führen (vgl. näher Senat VRS 108, 63; Göhler, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.10.2005 - 83 Ss OWi 44/05

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Von Bedeutung ist auch, ob die Regelsätze in weitem Umfang praktisch angewendet werden oder nicht (SenRspr. a.a.O.; vgl. a. OLG Düsseldorf [15.06.00] VRS 99, 136 = NZV 2000, 425 = VM 2001, 5 = DAR 2001, 320 [Tatbestandskatalog NW f. Straßenverkehrsordnung]; vgl. a. OLG Karlsruhe [23.11.04] VRS 108, 63 [65] = NZV 2005, 329 [330]; SenE v. 18.05.2005 - 8 Ss-OWi 144/05 - [jeweils: Buß- u. Verwarngeldkatalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr]).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2016 - Ss (BS) 5/16

    Nicht unterschriebenes Bußgeldurteil wird aufgehoben

    Die Verhängung einer - an die Bildung einer Gesamtstrafe (§ 53 StGB) angelehnten - "Gesamtgeldbuße", die im Falle der vom Amtsgericht angenommenen Tateinheit (§ 19 OWiG) ohnehin nicht in Betracht kommt, ist nach § 20 OWiG selbst im Falle der Tatmehrheit nicht zulässig (vgl. OLG Karlsruhe VRS 108, 63 ff. - juris Rn. 4; OLG Hamm DAR 2015, 535 ff. - juris Rn. 11; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., Vor § 19 Rn. 12, § 20 Rn. 2).
  • KG, 18.08.2023 - 3 ORbs 172/23

    Geltung von § 46 Abs. 3 StGB im Bußgeldverfahren

    Nach dem im Bußgeldrecht geltenden Kumulationsprinzip ist keine "Gesamtgeldbuße" festzusetzen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 108, 63; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 20 Rn. 2).
  • OLG Köln, 22.09.2006 - 82 Ss OWi 65/06
    Maßgeblich sind die Einzelgeldbußen auch dann, wenn der Tatrichter wegen der selbständigen Taten im verfahrensrechtlichen Sinne Einzelgeldbußen verhängt, diese jedoch zusätzlich zu einer - unzulässigen - Gesamtgeldbu- ße addiert hat (OLG Karlsruhe VRS 108, 63 = NZV 2005, 329; SenE v. 01.04.1994 - Ss 15/94 B - = NZV 1994, 292).
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