Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 285/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendiger Umfang der Begründung hinsichtlich des Nichtabsehens von der Verhängung eines Fahrverbotes; Zulässigkeit der Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf abtrennbare Teile; Erörterungspflicht hinsichtlich des Vorliegens einer besonders groben Pflichtverletzung; ...
- rabüro.de
Publiziert am
- Judicialis
StPO § 267
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Urlaub; Berufskraftfahrer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Veränderung des Aussehens
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Identitätsverschleierung wirkt nicht strafverschärfend
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Anforderungen an eine Begründung beim Nichtabsehen von der Verhängung eines Fahrverbotes
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Täuschen erlaubt beim Bußgeldbescheid
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Täuschen erlaubt beim Bußgeldbescheid
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Veränderung des Aussehens
Papierfundstellen
- VRS 109, 118
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren
Zwar kann das Fahrverbot seinen Sinn verlieren, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und dieser sich in der Zwischenzeit verkehrsordnungsgemäß verhalten hat (OLG Hamm, VRS 109, 118, KG VRS 113, 69;… Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, StVG § 25 Rn. 24 m.w.N.).In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung geht der Senat jedoch davon aus, dass der erzieherische Sinn und Zweck der Maßregel jedenfalls dann zweifelhaft sein kann, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß deutlich mehr als zwei Jahre zurückliegt ( z.B. OLG Hamm VRS 109, 118; OLG Köln StrafO 2004, 287 m.w.N.; OLG Rostock ZfS 2001, 383 384;… BayObLG NZV 2004, 100, vgl. weiter die Nachweise bei König a.a.O.), wobei grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen ist (Senat, Beschluss vom 28.02.2011, - III-3 RBs 27/11- st. Rspr.; BayObLG NZV 1998, 82 am Ende = DAR 1997, 115; OLG Stuttgart zfs 1998, 194; OLG Hamm DAR 2000, 580f; OLG Brandenburg, NZV 2005, 278f; Schleswig-Holsteinisches OLG, DAR 2000, 584f).
- OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05
Fahrverbot; Verhängung, Absehen; Begründung
Der Tatrichter muss für seine Entscheidung, ob er ein Fahrverbot verhängt oder von einem Fahrverbot absehen kann, eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. Senatsbeschluss vom 13.06.2005 - 2 Ss OWi 285/05 -).