Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StPO § 267; StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Nachfahren Nachtzeit; Anforderungen an die Urteilsgründe - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Verfolgung eines PKW zur Nachtzeit; Einfluss der äußeren Sichtverhältnisse und Messmethode auf Umfang der Beweiswürdigung
- Judicialis
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren außerhalb geschlossener Ortschaften
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267; StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Nachfahren Nachtzeit; Anforderungen an die Urteilsgründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne - 11 OWi 247/05
- OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05
Papierfundstellen
- VRS 110, 279
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
Geschwindigkeits- und Abstandsmessung durch Nachfahren innerhalb geschlossener …
Die entsprechende Forderung solcher Feststellungen im Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2005 (2 Ss OWi 844/05) bezogen sich auf einen Fall, in dem der Abstand der beiden Fahrzeuge gleichbleibend und dazu noch größer gewesen war. - OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06
Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer …
Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei einem Abstand von 100 m ohne zusätzliche Beleuchtung die sichere Beurteilung eines gleichbleibenden Abstands nicht möglich sei, weil unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichts die Scheinwerfer des nachfolgenden Messfahrzeugs dann keine ausreichende Aufhellung herbeiführten und demgemäß nur noch die Rücklichter, nicht indessen der Umriss des vorausfahrenden Fahrzeugs festgestellt werden könne (vgl. OLG Hamm VRS 110, 279, 280; DAR 1998, 75, 76; VRS 96, 458, 459, 460; NJW 2007, 1298, 1299 [zu einem Abstand von 80 m ]), vermag sich der Senat in Anbetracht der heutigen technischen Ausrüstung der Beleuchtungsanlagen von Kraftfahrzeugen dieser Meinung nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren; Sicherheitsabschlag; …
Der Sachverhalt unterscheidet sich von demjenigen, über den der Senat im Beschluss vom 15. Dezember 2005 (2 Ss OWi 844/05 = VRS 110, 279) zu entscheiden hatte schon dadurch, dass vorliegend ausdrücklich festgestellt ist, dass neben den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung auch die Umrisse des gemessenen Fahrzeugs von der Polizeibeamtin klar erkannt werden konnten.