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   OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/2006, Ss (B) 26/06   

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https://dejure.org/2006,4852
OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/2006, Ss (B) 26/06 (https://dejure.org/2006,4852)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.05.2006 - Ss (B) 26/2006, Ss (B) 26/06 (https://dejure.org/2006,4852)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - Ss (B) 26/2006, Ss (B) 26/06 (https://dejure.org/2006,4852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten Messverfahren und den Toleranzwerten bei uneingeschränktem Geständnis des Betroffenen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Angaben zu den angewandten Messverfahren und den Toleranzwerten in einem Bußgeldurteil im Falle eines umfassenden Geständnisses durch den Betroffenen; Auswirkungen eines Verstoßes gegen§ 243 Abs. 3 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    OWiG § 71; ; OWiG § ... 71 Abs. 1; ; OWiG § 78 Abs. 1; ; OWiG § 78 Abs. 1 S. 1; ; OWiG § 78 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 243 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 337 Abs. 1; ; StPO § 338; ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geständnis des Betroffenen und Urteilsangaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Verurteilung aufgrund eines Geständnisses

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Verurteilung aufgrund eines Geständnisses

Papierfundstellen

  • VRS 110, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Dieser Darstellung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (BGHSt 39, 291 ff. = BGH NStZ 1993, 592 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; OLG Koblenz NStZ 2004, 396; Schleswig-Holsteinisches OLG NZV 2003, 394; OLG Jena, NJW 2006, 1075 ).

    Der Tatrichter ist weder verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen, noch hat er stets darzulegen, auf welchem Wege und auf Grund welcher Tatsachen und Beweismittel er seine Überzeugung gewonnen hat (BGHSt 39, 291, 296).

    Gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Bußgeldverfahrens und die Fülle von massenhaft vorkommenden Bagatellsachen dürfen an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden (BGHSt 39, 291, 299 f.).

    Welche Anforderungen an die im Urteil mitzuteilende Tatsachengrundlage für die Annahme eines uneingeschränkten und glaubhaften Geständnisses zu stellen sind, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage und nicht zuletzt auch nach der Bedeutung, die der Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (BGHSt 39, 291, 297).

    Der Betroffene vermag vielmehr nur in dem Wissen um das eigene Fahrverhalten einzuräumen, eine bestimmte Geschwindigkeit gefahren zu sein (BGHSt 39, 291, 305; OLG Jena NJW 2006, 1076; OLG Hamm NZV 1999, 391).

    Denn seine Fahrgeschwindigkeit kann der Betroffene unabhängig von dem Messvorgang durch einen Blick auf den Tachometer vor oder nach der Messung ermittelt haben oder aufgrund von Erfahrenswerten - Motorgeräusche, sonstige Fahrgeräusche, Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert - geschätzt haben (BGHSt 39, 291, 304).

    Zweifel an der Tragfähigkeit einer geständigen Einlassung ergäben sich nur dann, wenn der Betroffene ein bloßes Zweckgeständnis ablegt, etwa dergestalt, dass er ohne Erinnerung an den konkreten Vorgang das Messergebnis nicht bezweifeln will, weil sein Verteidigungsvorbringen eine andere Zielrichtung hat (vgl. BGHSt 39, 291, 304).

  • OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05

    Messung mit dem ProViDa-System

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Dieser Darstellung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (BGHSt 39, 291 ff. = BGH NStZ 1993, 592 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; OLG Koblenz NStZ 2004, 396; Schleswig-Holsteinisches OLG NZV 2003, 394; OLG Jena, NJW 2006, 1075 ).

    Zwar ist zu beachten, dass der Begriff des Geständnisses im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung haben kann (BGHSt 39, 303; OLG Hamm OLG Jena DAR 2004, 663 und NJW 2006, 1075).

    Die Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 11. August 2005 - 1 Ss 216/05 - (NJW 2006, 1075) gebietet keine abweichende Beurteilung, da sie anders lautende Feststellungen und Darlegungen zur Beweiswürdigung betraf.

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ff. 231 ff; ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 28. August 1998 - Ss (B) 46/98 - und 16. Mai 2003 - Ss (B) 38/03; vgl. zum Ganzen auch Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahr 2005, NJW 2006, 477 ff.).

    Eine solche Ausnahme käme bei erheblichen Härten, wie beispielsweise einem drohenden Existenzverlust (z.B. Senatsbeschluss vom 24. Juni 1996 - Ss (B) 30/96 - zu den Voraussetzungen einer Existenzgefährdung z.B. auch OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2000, 312 f m.w.N.), und einer Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände (BGHSt 38, 125, 134) in Betracht.

  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Dieser Darstellung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (BGHSt 39, 291 ff. = BGH NStZ 1993, 592 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; OLG Koblenz NStZ 2004, 396; Schleswig-Holsteinisches OLG NZV 2003, 394; OLG Jena, NJW 2006, 1075 ).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Eine solche Ausnahme käme bei erheblichen Härten, wie beispielsweise einem drohenden Existenzverlust (z.B. Senatsbeschluss vom 24. Juni 1996 - Ss (B) 30/96 - zu den Voraussetzungen einer Existenzgefährdung z.B. auch OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2000, 312 f m.w.N.), und einer Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände (BGHSt 38, 125, 134) in Betracht.
  • BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82

    Verfahrensrüge der Fehlenden allgemeinen Beeidigung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Das Urteil beruht vielmehr i.S. der §§ 71 Abs. 1 OWiG, 337 Abs. 1 StPO nach herrschender vom Senat geteilter Auffassung dann nicht auf der unterlassenen Verlesung des Bußgeldbescheides, wenn der Zweck der Verlesung durch ihr Unterbleiben nicht beeinträchtigt worden ist (vgl. Senat a.a.O.; BGH NStZ 1995, 200; NJW 1982, 1057; NStZ 1982, 518; KK-Senge, OWiG, 2. A., § 71 Rn. 71; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., Stand 4/2000, § 71 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Der Betroffene vermag vielmehr nur in dem Wissen um das eigene Fahrverhalten einzuräumen, eine bestimmte Geschwindigkeit gefahren zu sein (BGHSt 39, 291, 305; OLG Jena NJW 2006, 1076; OLG Hamm NZV 1999, 391).
  • BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94

    Tatsachen - Sachaufklärung - Sachverständiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen lässt, das Nichtverlesen des Bußgeldbescheides könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (so BGH NStZ 1995, 201 in Bezug auf die unterbliebene Verlesung des Anklagesatzes).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Der Tatrichter darf die Verurteilung auf die Einlassung des Betroffenen stützen, wenn er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGH STV 1987, 387).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2002 - Ss (B) 13/02

    Regelmäßig erforderliche Anordnung eines Fahrverbots wegen Fahrens unter der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
    Ob dies der Fall ist, unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - Ss (B) 3/95 - und 11. April 2002 - Ss (B) 13/02 -), wobei allgemein anerkannt ist, dass es einer Begründung der Erforderlichkeit und Angemessenheit des Fahrverbotes bei Vorliegen einer Katalogtat in den Urteilsgründen nicht bedarf, der Tatrichter jedoch deutlich zu machen hat, dass er sich der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bei fehlender Erforderlichkeit desselben bewusst war (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. nur Beschlüsse vom 30. Oktober 2000 - Ss (B) 55/2000 -, 11. April 2002 - Ss (B) 13/02- und 13. Juni 2003 - Ss (B) 42/03 - OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2001, 344 f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

  • OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03

    Anforderungen an ein Geständnis in Bußgeldsachen

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes -

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 2 Ss OWi 370/93
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Folgt der Richter dem Gutachten eines Sachverständigen, hat er die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 47, 291 ff., 296).Liegt hingegen ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vor, darf sich der Tatrichter im Regelfall hierauf verlassen, so dass es sogar der Angabe des Messverfahrens und des angenommenen Toleranzwertes nicht bedarf (Saarländisches Oberlandesgericht VRS 110, 433 ff.; Thüringer Oberlandesgericht VRS 107, 301 f.).
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    Ein verwertbares Eingeständnis liegt vielmehr vor, wenn der Betroffene nach eigener sicherer Kenntnis oder zuverlässiger Schätzung erkannt hat, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschritten hat (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., § 3 Rdnr. 86; vgl. a. OLG Jena DAR 2006, 163; OLG Saarbrücken VRS 110, 433 [436]).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2006 - Ss (B) 47/06

    Tragen des Risikos des Erreichens der Rechtsmittelschrift an das Gericht durch

    Aber auch die Anordnung des Fahrverbots ist nicht zu beanstanden; sie entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschl. vom 15 - Ss (B) 20/06 (21/06)und 19.05.2006 - Ss (B) 26/06).
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