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   OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06   

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OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06 (https://dejure.org/2006,946)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.2006 - 2 EO 240/06 (https://dejure.org/2006,946)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 (https://dejure.org/2006,946)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    FeV § 11 Abs 8; FeV § 13 Abs 2 Buchst c; FeV § 13 Abs 2 Buchst d; FeV § 28 Abs 4 Nr 3; FeV § 28 Abs 4 Nr 5; EWGRL-91/439 Art 1 Abs 2
    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauch einer in der Tschechischen Republik ausgestellten Fahrerlaubnis in Deutschland; Hinnahme des Ergebnisses einer Eignungsprüfung bei der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat durch die inländische Fahrerlaubnisbehörde; Gegenseitige Anerkennung der von ...

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13 Abs. 2 Buchst. c; ; FeV § 13 Abs. 2 Buchst. d; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 5; ; EWGRL-91/439 Art. 1 Abs. 2

  • RA Kotz

    EU-Führerschein (hier Tschechische Fahrerlaubnis) und MPU-Anordnung

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisaberkennung - Fahrerlaubnis aus der Tschechischen Republik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ausbauprogramm" ist eine Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schluß mit Führerscheintourismus?

  • thueringen.de (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Führerscheintourismus" - Grenzen bei anzunehmendem Rechtsmissbrauch - Ohne MPU vorerst keine Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Fahrerlaubnis: Schlupfloch oder Sackgasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1163 (Ls.)
  • BauR 2006, 1942 (Ls.)
  • VRS 111, 288
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Anwendung der sog. "Kapper"-Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - Rs. C-476/01 - auf Fälle alkoholbedingter Fahreignungsmängel bzw. nicht ausgeräumter Zweifel an der Fahreignung.

    In der Rechtssache Kapper (EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-476/01 - Kapper -, Slg. 2004, I-5205 ff.) hat der Europäische Gerichtshof zu diesen Richtlinienbestimmungen ausgeführt, sie seien so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen dürfe, weil im Hoheitsgebiet jenes Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis erfolgte, bei der jedoch die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in jenem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von diesem, einem anderen Mitgliedstaat, ausgestellt wurde (Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-476/01 - Kapper -, a. a. O., Rdnr. 78).

    Er ist vielmehr der Auffassung, dass der Auslegung von Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG im Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -, a. a. O.) grundsätzlich ohne generelle Einschränkungen zu folgen ist und die dort ausgeführten Grundsätze, insbesondere auch in Fällen gefahrenabwehrrechtlich relevanter Fahreignungsmängel oder nicht ausgeräumter Zweifel an der Fahreignung anzuwenden sind.

    Es kann kein ernstlicher Zweifel daran bestehen, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, die dieser in der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -, a. a. O.) gefunden hat, gerade auch die materiellen Voraussetzungen für die Fahrerlaubniserteilung durch die Mitgliedstaaten umfasst.

    Daraus folgt ferner, dass es einem Mitgliedstaat dann, wenn die zusätzlich zum Entzug einer vorher in diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angeordnete Sperrfrist bereits abgelaufen ist, verboten ist, nach Ablauf dieser Sperrfrist weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-476/01 - Kapper -, a. a. O., Rdnr. 70 bis 72 und 76).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch maßgeblich von der Rechtssache, die dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Kapper" (Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-476/01, a. a. O.) zugrunde gelegen hat, indem hier nicht bloß eine Verletzung des Wohnsitzerfordernisses in Rede steht, sondern darüber hinaus - und dies hält der Senat für maßgeblich - überhaupt kein Zusammenhang mit einem vom Gemeinschaftsrecht erfassten Vorgang erkennbar ist.

    Dabei geht der Senat davon aus, dass der in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG niedergelegte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen auf die Erleichterung der Freizügigkeit von Personen zielt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie die Fahrerlaubnisprüfung abgelegt haben (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-476/01 - Kapper -, a. a. O. Rdnr. 71).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Der Senat sieht die Richtigkeit seiner Auffassung auch durch den auf Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2005 (- M 6aK 04.1 -, NJW 2005, 2800 [nur Leitsatz]) ergangenen Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. April 2006 (Rs. C-227/05 -Halbritter -) bestätigt.

    In dieser Entscheidung hat der Gerichtshof festgestellt, dass es Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG einem Mitgliedstaat verwehrt, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde (EuGH, Beschluss vom 6. April 2006, Rs. C-227/05 - Halbritter -, Rdnr. 32).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall ganz erheblich von demjenigen Sachverhalt, der dem Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. April 2006 (Rs. C-227/05 -Halbritter -, Rdnr. 5 und 30) zugrunde lag, indem der Betreffende aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz in den Ausstellungsmitgliedstaat verlegt hatte.

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geht in seinem Beschluss vom 6. April 2006 davon aus, dass vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis die Einhaltung der Mindestanforderungen in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung in einem geeigneten Verfahren zu überprüfen ist (Rs. C-227/05 - Halbritter -, Rdnr. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Gegen die Richtigkeit der oben dargestellten Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG wird eingewandt, dies hätte zur Folge, dass erst ein erneutes Auffälligwerden des Fahrerlaubnisinhabers nach Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis - wofür es im Fall des Antragstellers keine Hinweise gibt - zum Anlass dafür genommen werden dürfte, die nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Maßnahmen auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG anzuwenden (vgl. OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 -, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 S 1194/05 -, zitiert nach Juris).

    Die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts kann jedoch nicht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens erfolgen, sondern muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben; insoweit teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 19. September 2005 (-10 S 1194/05 -, zitiert nach Juris).

    Weil es Konsumenten mit einem solchen Trinkverhalten nicht um Genuss-, sondern um Wirkungstrinken geht, wurde die psychologische Sperre ebenso überschritten wie die für den Alkoholkonsum geltende soziale Norm (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 S 1194/05 -, zitiert nach Juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Hiernach konnten Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz Tilgungsreife in einem Verfahren - ohne zeitliche Begrenzung - berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte (zur so genannten ewigen Verwertung vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 28 m. w. N.).

    Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG einschließlich der Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist in § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 30 m. w. N.).

    Angesichts der großen Gefahren, die die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol für die Allgemeinheit mit sich bringt, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine relativ lange Zeit ansetzt, bevor ein Verwertungsverbot greift (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 33).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, NJW 1999, 2027 [Rdnr. 24 f., m. w. N.]) und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, zu verwehren (EuGH, Urteile vom 23. März 2000, Rs. C-373/97 - Diamantis -, Slg. 2000, I-1723, Rdnr. 34; und vom 2. Mai 1996, Rs. C-206/94 - Paletta -, Slg. 1996, I-2382 ff., Rdnr. 25).

    Der Gerichtshof hat im Rahmen von Art. 43 EGV die Umgehung nationaler Vorschriften auch nicht generell dem Missbrauchsvorwurf entzogen, sondern nur deshalb, weil es gerade Ziel der Niederlassungsfreiheit sei, Gesellschaften mit Sitz in der Gemeinschaft zu erlauben, mittels einer Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden (Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, a. a. O. Rdnr. 26).

  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, dürfen danach Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, nach § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Diese Vorschrift, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist (vgl. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG), erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, ohne dass ihnen ein Ermessen in Bezug auf die Maßnahmen verbleibt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 29. Oktober 1998, Rs. C-230/97 - Awoyemi -, Slg. 1998, I-6795 ff., Rdnr. 41 f.; und vom 10. Juli 2003, Rs. C-246/00 - Kommission/Niederlande -, Slg. 2003, I-7504 ff., Rdnr. 60 f.).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, NJW 1999, 2027 [Rdnr. 24 f., m. w. N.]) und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, zu verwehren (EuGH, Urteile vom 23. März 2000, Rs. C-373/97 - Diamantis -, Slg. 2000, I-1723, Rdnr. 34; und vom 2. Mai 1996, Rs. C-206/94 - Paletta -, Slg. 1996, I-2382 ff., Rdnr. 25).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, NJW 1999, 2027 [Rdnr. 24 f., m. w. N.]) und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, zu verwehren (EuGH, Urteile vom 23. März 2000, Rs. C-373/97 - Diamantis -, Slg. 2000, I-1723, Rdnr. 34; und vom 2. Mai 1996, Rs. C-206/94 - Paletta -, Slg. 1996, I-2382 ff., Rdnr. 25).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
    Zudem setzt Missbrauch ein subjektives Element voraus, nämlich die Absicht, sich einen gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (EuGH, Urteile vom 14. Dezember 2000, Rs. C-110/99 - Emsland-Stärke GmbH -, Slg. 2000, I-11569, Rdnr. 52 f.; und vom 21. Juli 2005, Rs. C-515/03 - Eichsfelder Schlachtbetrieb GmbH -, Rdnr. 39) oder die Absicht, sich der Anwendung nationalen Rechts zu entziehen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2005, Rs. C-446/03 - Marks & Spencer -, Rdnr. 57 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

  • OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Recht der

  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Der Senat geht auf dieser Basis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sein dürften (streitig; wie hier vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).

    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Auf der Basis des Hinweises des EuGH im Fall Halbritter darauf, dass dem dortigen Kläger "nicht zum Vorwurf gemacht werden könne, eine neue Fahrerlaubnis erworben zu haben, ohne die in Deutschland für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug seiner letzten Fahrerlaubnis aufgestellten Voraussetzungen beachtet zu haben", und dass im Ausstellerstaat geprüft worden sei, "dass er den Mindestanforderungen in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung entsprechend den Bestimmungen des Anhangs III dieser Richtlinie [91/439/EWG] genügt" (a.a.O., Rn. 31) sowie unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Nachweise zur ständigen Rechtsprechung des EuGH im Beschl. des VG Münster v. 26.06.2006 -10 L 361/06 - sowie bei OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de) dazu, dass ein Mitgliedstaat berechtigt ist, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich Staatsangehörige unter Missbrauch der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen, ist in Ausnahmefällen - ohne dass insoweit aus Sicht des Senats nochmals eine Befassung des EuGH erforderlich wäre - eine begrenzte Einschränkung des vorstehend dargelegten Anerkennungsgrundsatzes zulässig.

    Danach geht der Senat nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 -u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils juris).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstellen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - verweist er darauf, dass im Fall des Antragstellers Vieles für einen Missbrauch des Gemeinschaftsrechts spreche.

    Hierfür wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den den Beteiligten bekannten Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 11 bis 17) verwiesen.

    Im Einzelnen wird auch hierzu auf den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 17 bis 30) verwiesen.

    Außerdem dürfte Art. 11 Abs. 4 Richtlinie 2006/126/EG jedenfalls nach seinem Wortlaut, ohne dass dies hier vertieft werden müsste, ein größerer Anwendungsbereich zukommen als die vom Senat im Beschluss vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 17 bis 30) umschriebene Missbrauchsproblematik, die auf extreme Ausnahmefälle begrenzt ist und etwa auch subjektive Elemente voraussetzt.

    Ebenso wie in dem vergleichbaren Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - zugrunde lag, bestehen im Fall des Antragstellers Anzeichen dafür, dass er sich zum Erwerb der Fahrerlaubnis gezielt an die hierfür zuständigen Behörden der Tschechischen Republik gewandt hat, um damit die in seinem Fall geltenden Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung zu umgehen.

    Die spezifische Zielsetzung des Vorabentscheidungsverfahrens ist gewahrt, wenn die Verpflichtung dem Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen vorzulegen, im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zum Zuge kommt und dann die Möglichkeit besteht, dem Gerichtshof die aufgeworfenen Fragen des Gemeinschaftsrechts vorzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 27 bis 30, m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstel len, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • VG Gera, 22.02.2007 - 3 E 613/06

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nach einem vorausgegangenem alkoholbedingten Entzug der Fahrerlaubnis ein die Fahreignung bestätigendes medizinisch-psychologisches Gutachten der inländischen (deutschen)Fahrerlaubnisbehörde nicht vorgelegt wurde (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - ThürVBl. 2006, 249; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 - zitiert nach juris, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist, und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006, a.a.O., Seite 251 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - NJW 2007, 99 [100] m.w.N.; im Ergebnis ebenso HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - NJW 2007, 102 [103]).

    Eine entsprechende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kann aber erst - nach vollständiger Klärung des Sachverhalts - in einem etwaigen Hauptsacheverfahren erfolgen (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).

    Obwohl der Senat ungeachtet der hieran geäußerten Kritik (ThürOVG vom 27.4.2007, ebenda; Dauer, DAR 2007, 539; Geiger DAR 2007, 540/542) vorbehaltlich künftiger, anderslautender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs an seinem Standpunkt festhält, ist einzuräumen, dass sich die vorstehend skizzierte, gegenläufige Rechtsprechung auf gewichtige Gründe stützen kann, da der Europäische Gerichtshof eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet, und nationale Gerichte ein solches Verhalten zu Lasten des Betroffenen berücksichtigen können (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006, a.a.O., S. 298).

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).

    Obwohl der Senat ungeachtet der hieran geäußerten Kritik (ThürOVG vom 27.4.2007, ebenda; Dauer, DAR 2007, 539; Geiger DAR 2007, 540/542) vorbehaltlich künftiger, anderslautender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs an seinem Standpunkt festhält, ist einzuräumen, dass sich die vorstehend skizzierte, gegenläufige Rechtsprechung auf gewichtige Gründe stützen kann, da der Europäische Gerichtshof eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet, und nationale Gerichte ein solches Verhalten zu Lasten des Betroffenen berücksichtigen dürfen (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006, a.a.O., S. 298).

  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

  • OVG Bremen, 16.10.2006 - 1 B 310/06

    EU-Führerschein; Entziehung - EU-Führerschein; Gegenseitige Anerkennung;

  • VGH Bayern, 11.09.2006 - 11 CS 06.2418
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

  • VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07

    Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332

    Anhörungsrüge

  • VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08

    Aberkennung des Gebrauchsrechts einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland;

  • VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 ZB 10.2019

    UnterhaltsvorschussrechtAnhörungsrüge; Frist versäumt; Gehörverstoß verneint

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 ZB 10.2020

    UnterhaltsvorschussrechtAnhörungsrüge; Frist versäumt; Gehörverstoß verneint

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 C 10.2018

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrechts

  • VGH Bayern, 01.10.2009 - 12 ZB 09.2099

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • VG Ansbach, 21.07.2008 - AN 14 K 07.30411

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 10 L 54/08

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch

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