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   KG, 25.08.2006 - 2 Ss 214/06 - 3 Ws (B) 437/06   

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KG, 25.08.2006 - 2 Ss 214/06 - 3 Ws (B) 437/06 (https://dejure.org/2006,38627)
KG, Entscheidung vom 25.08.2006 - 2 Ss 214/06 - 3 Ws (B) 437/06 (https://dejure.org/2006,38627)
KG, Entscheidung vom 25. August 2006 - 2 Ss 214/06 - 3 Ws (B) 437/06 (https://dejure.org/2006,38627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 111, 441
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die rechtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N. und 19. Juli 2006 - 3 Ws (B) 350/06 -).

    Allein das berufliche Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen von der Auferlegung eines Fahrverbots gleichfalls nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - und 15. April 2005 aaO.).

  • KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 158/04

    Aufhebung eines Gebots- oder Verbotszeichen: Ahndbarkeit bereits begangener

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Wer die ihm bekannte erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, handelt - jedenfalls bei Überschreitung von mehr als 50 Prozent (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 -, 21. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04 - und 8. März 2005 - 3 Ws (B) 551/04 -) regelmäßig vorsätzlich, weil einem Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der vorbeiziehenden Umgebung sowie der Fahrgeräusche bewusst wird.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen in Folge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftliche Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228 (230); Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 25 StVG Rdn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Dies indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125 (134) und 43, 241 (247)).
  • KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Annahme von Vorsatz bei

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Um noch von fahrlässigem Handeln auszugehen, hätte es daher der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. Senat, VRS 107, 316).
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Auf die genaue Kenntnis der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es bei einer vorsätzlichen Begehungsweise nicht an (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 2000 - 3 Ws (B) 536/00 - und 15. April 2005 - 3 Ws (B) 132/05 -).
  • KG, 06.11.2000 - 3 Ws (B) 536/00
    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Auf die genaue Kenntnis der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es bei einer vorsätzlichen Begehungsweise nicht an (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 2000 - 3 Ws (B) 536/00 - und 15. April 2005 - 3 Ws (B) 132/05 -).
  • KG, 28.09.2001 - 3 Ws (B) 387/01
    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06
    Insbesondere kann sich, wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 28. September 2001 - 3 Ws (B) 387/01 - und 19. Juli 2006 aaO), nicht ohne Weiteres auf die beruflichen Konsequenzen eines Fahrverbotes berufen, wer leichtfertig den Verlust seiner Fahrerlaubnis riskiert hat.
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Sie sind vielmehr als selbstverschuldet hinzunehmen, zumal es einem Betroffenen grundsätzlich zuzumuten ist, die durch ein Fahrverbot eintretenden Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung von öffentlichen Verkehrsmitteln, der Nutzung eines Taxis oder anderen Fahrers, der Aufnahme eines Kredits oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18 -, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06, juris Rn. 6, VRS 111, 441; Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158).
  • OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18

    Fortlaufende Geschwindigkeitsüberschreitung, natürliche Handlungseinheit

    Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Auf ein Fahrverbot kann ausnahmsweise dann nur verzichtet werden, wenn dem Betroffenen in Folge des Fahrverbots Arbeitsplatz- und oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (Senat, Beschluss vom 25. August 2006, 3 Ws (B) 437/06 -, juris, Rn. 6 = VRS 111, 441; König aaO., § 25 StVG, Rn. 24).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).

    28 bb) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).

  • KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Abgesehen davon, dass nicht mitgeteilt wird, was es mit dem mangelnden Vertrautheitsgrad näher auf sich hat, nimmt das Amtsgericht nicht darauf Bedacht, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Rechtsmittel zutreffend hinweist - von dem bestehenden Erfahrungssatz auszugehen ist, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Fahrgeräusches sowie der an ihm vorziehenden Umgebung in der Regel bewusst ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 3 Ws (B) 437/06 -, 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01 -, 29. September 2000 - 3 Ws (B) 441/00 - und vom 29. Juli 1998 - 3 Ws (B) 297/98 -).

    Zudem legt das hier vorliegende Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung um 82 Prozent die Annahme vorsätzlichen Handelns außerordentlich nahe (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O. (bei mehr als 50 Prozent), vom 12. April 2001 a.a.O. (41 Prozent) und vom 29. September 2000 a.a.O. (40 Prozent)).

    Um von noch fahrlässigem Verhalten auszugehen, hätte es daher der Auseinandersetzung mit dem genannten Erfahrungssatz, der auch für hochwertige Fahrzeuge mit einem entsprechenden Fahrkomfort gilt (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O., 29.September 2000 a.a.O. und vom 12. April 2001 a.a.O.) und der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. KG, Beschluss vom 25. August 2006 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rb 8 Ss 229/19

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Fahrverbot trotz Gefährdung der

    1) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111, 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • VG München, 12.03.2008 - M 7 K 07.4242

    Sicherstellung eines Motorrades wegen stark überhöhter Geschwindigkeit

    Dafür spricht beispielsweise, dass die Rechtsprechung im Ordnungswidrigkeitenrecht bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 % regelmäßig von einem vorsätzlichem Verhalten ausgeht (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 25.8. 2006 - 2 Ss 214/06 / 3 Ws (B) 437/06, 2 Ss 214/06, 3 Ws (B) 437/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 795/19

    Absehen von einem Fahrverbot bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung

    1) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der Bußgeldkatalogverordnung kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (OLG Karlsruhe - Senat, NStZ 2019, 530; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111, 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Anforderungen an die Begründung bei Verhängung

    Allein die berufliche Angewiesenheit auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen vor der Auferlegung eines Fahrverbots nicht (vgl. Senat VRS 111, 441 und Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 3 Ws (B) 478/08 - jeweils m.w.N.).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Allein das berufliche Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen von der Auferlegung eines Fahrverbots gleichfalls nicht (vgl. Senat, VRS 111, 441 (442); Beschlüsse vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - und 15. April 2005 - 3 Ws (B) 132/05 -).
  • VG München, 12.03.2008 - M 7 K 07.3934

    Sicherstellung eines Motorrades wegen stark überhöhter Geschwindigkeit

  • KG, 31.10.2014 - 3 Ws (B) 487/14

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Verhängung eines Regelfahrverbots gegen

  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 528/14

    Rotlichtverstoß - Absehen von Regelfahrverbot

  • KG, 02.06.2009 - 2 Ss 114/09

    Beweiswürdigung des Tatrichters bei standardisierten Messverfahrendddd

  • KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wegen

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