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   OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07   

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OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07 (https://dejure.org/2007,16691)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07 (https://dejure.org/2007,16691)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2007 - 2 Ss OWi 527/07 (https://dejure.org/2007,16691)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Begründungspflicht hinsichtlich der Verhängung eines Fahrverbots; Berücksichtigung der drohenden Gefährdung der beruflichen Existenz bei Verhängung eines Fahrverbots; Verurteilung wegen fahrlässig begangener Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens aufgrund ...

  • Judicialis

    StVG § 25

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 113, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 82/07

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; berufliche Gründe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und dem gemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288; zuletzt Senat in NZV 2007, 258 = VRR 2007, 350).

    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (OLG Hamm JMBl 1996, 246; zuletzt in VRR 2007, 350).

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Der Tatrichter muss jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch das OLG Hamm bereits wiederholt entschieden hat (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138), - für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99

    Rotlichtverstoß, Mitteilung der Ampelphasen, Ampelschaltung, Feststellungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Diese wird den gesteigerten Anforderungen an eine polizeiliche Zeitfeststellung gerecht (vgl. OLG Hamm. VRS 92, 441 sowie Beschluss vom 10.02.1998 - 1 Ss OWi 1591/97 - und Beschluss vom 20.05.1999 - 3 Ss OWi 436/99 -).".
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Allerdings kann der Betroffene, worauf bereits ebenfalls hingewiesen worden ist, nur dann auf die Möglichkeit des Urlaubs verwiesen werden kann, wenn feststeht, dass er tatsächlich noch über einen ausreichend langen Jahresurlaub verfügt, den er innerhalb der Frist des § 25 a Abs. 2 StVG auch "an einem Stück" abwickeln kann (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 313).
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Das ist z.B. dann bejaht worden, wenn er die Möglichkeit hat, während der Vollstreckung des Fahrverbots Urlaub zu nehmen (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 118, 119), wobei die Vorschrift des § 25 a StVG von erheblicher Bedeutung ist.
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (vgl. dazu schon OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436 und zuletzt OLG Hamm VRR 2007, 236; so auch Deutscher NZV 1999, 113 und in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat mit Beschluss vom 30. August 2007 (2 SsOWi 527/07 OLG Hamm) das Urteil des Amtsgerichts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.

    Warum dies aber mehr als in der Vergangenheit der Fall sein soll, wie in der Entscheidung 2 SsOWi 527/07 des OLG Hamm ausgeführt, entzieht sich dem Verständnis des Gerichts.

  • OLG Hamm, 28.04.2017 - 1 RBs 35/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Regelfahrverbot; Verhandlung in Abwesenheit;

    Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Beschluss vom 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07 -, zitiert nach beck-online; Beschluss vom 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07 - und Beschluss vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 -, jeweils zitiert nach Burhoff online).
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