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   KG, 13.08.2007 - 12 U 180/06   

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https://dejure.org/2007,3346
KG, 13.08.2007 - 12 U 180/06 (https://dejure.org/2007,3346)
KG, Entscheidung vom 13.08.2007 - 12 U 180/06 (https://dejure.org/2007,3346)
KG, Entscheidung vom 13. August 2007 - 12 U 180/06 (https://dejure.org/2007,3346)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Schadensersatzpflicht bei nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließender Entstehung des Schadens im Rahmen eines Vorschadens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - kompatible Vorschäden - Reparaturnachweis

  • Judicialis

    ZPO § 314; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; BGB §§ 929 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung und Nachweis des unfallbedingt eingetretene Schadens an einem Kfz - zur Notwendigkeit der Darlegung einer fachgerechten Reparatur von Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gutachten - Begutachtung im Prozess bei verkauftem Auto

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Vorschäden an Unfallauto sind problematisch

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Vorschäden an Unfallauto sind problematisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 356
  • AnwBl 2008, 154
  • VRS 114, 128
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus KG, 13.08.2007 - 12 U 180/06
    Ein Geschädigter kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen kann, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. hierzu beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05 - DAR 2006, 324) und er hat bei bestrittener Kausalität zwischen dem Unfall und den vorliegenden Schäden die Ursächlichkeit im Einzelnen nachzuweisen hat, wofür er ausschließen muss, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren (vgl. hierzu BGHZ 71, 339).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 13.08.2007 - 12 U 180/06
    Ein Geschädigter kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen kann, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. hierzu beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05 - DAR 2006, 324) und er hat bei bestrittener Kausalität zwischen dem Unfall und den vorliegenden Schäden die Ursächlichkeit im Einzelnen nachzuweisen hat, wofür er ausschließen muss, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren (vgl. hierzu BGHZ 71, 339).
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. BGHZ 71, 339, 345 = NJW 1974, 2154, 2156 = VersR 1978, 862, 864; Senat, Urteile vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - und vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98 - sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2007 - 12 U 57/06 - und 13. August 2007 - 12 U 180/06 - OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2023 - 2 U 226/21

    Pkw-Unfallregulierung: Auswirkungen eines wahrheitswidrigen Prozessverhaltens;

    Aus diesen Grundsätzen folgt, dass ein Geschädigter selbst kompatible Schäden, d.h. solche, die an sich durch die Kollision mit dem gegnerischen Fahrzeug entstanden sein können, nicht ersetzt verlangen kann, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch ein früheres Ereignis verursacht worden sein können (OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00, juris Rn. 3; Kammergericht, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - I-1 U 148/05, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. September 1990 - 17 U 87/88, VersR 1991, 1070).
  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

    Kann der Geschädigte nicht im Einzelnen zum fachgerechten Reparaturweg vortragen, weil er das Fahrzeug mit repariertem Vorschaden, aber ohne Nachweise über die Reparatur erworben hat, geht dies zu seinen Lasten (Senat, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06 - KGR 2008, 499 = NZV 2008, 356 = VRS 114, 128).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 150/14

    Nicht erklärte Vorschäden führen nicht zwangsläufig zum Verlust des kompletten

    Diese steht durchaus in Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung, wonach es auch für zuzuordnende Schäden keinen Ersatz gibt, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. nur KG NZV 07, 520; NZV 08, 356 [KG Berlin 13.08.2007 - 12 U 180/06] ; Urteil vom 4. Januar 2011, 22 U 172/10; OLG Frankfurt am Main, NZV 07, 313; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 4 U 63/08; OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 U 238/12 -).
  • KG, 28.04.2014 - 22 U 175/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungsanforderungen bei fiktiver

    Er hat bei bestrittener Kausalität zwischen dem Unfall und den vorliegenden Schäden die Ursächlichkeit im Einzelnen nachzuweisen, wofür er ausschließen muss, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 -, juris: Rz. 4; KG, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06, NZV 2008, 356, juris: Rz. 10).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Kann der Geschädigte nicht im einzelnen zum fachgerechten Reparaturweg vortragen, weil er - wie hier der Kläger geltend macht - das Fahrzeug mit repariertem Vorschaden, aber ohne Nachweise über die Reparatur erworben hat, geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (Senat, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06 - KGR 2008, 499 = NZV 2008, 356 = VRS 114, 128).
  • KG, 12.11.2009 - 12 U 9/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden

    Kann der Geschädigte nicht im Einzelnen zum fachgerechten Reparaturweg vortragen, weil er das Fahrzeug mit repariertem Vorschaden, aber ohne Nachweise über die Reparatur erworben hat, geht dies zu seinen Lasten (Senat, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06 - KGR 2008, 499 = NZV 2008, 356 = VRS 114, 128).
  • KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Ein Geschädigter kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, weil eine Schadensschätzung nicht möglich ist, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (Senat, Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 = BeckRS 2009 86796; NZV 2008, 356, 357).
  • LG Berlin, 10.04.2019 - 42 O 123/18

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem

    (vgl. betreffend die Darlegungs- und Beweislast für kollisionsbedingte Schäden auch: BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 -: "Ist der erste Anschein für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Schaden und dem streitigen Unfall entkräftet und steht die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Verlaufs fest - z. B. Vorschaden im Anstoßbereich, fehlende Kompatibilität zwischen Anstoß und Schaden - und bestreiten die Beklagten die Anspruchshöhe, so bleibt der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen für das Zustandekommen und den Umfang des geltend gemachten Schadens beweisbelastet. Er muss also den Beweis dafür führen, dass die etwa festzustellenden Sachschäden eben durch jene Kollision verursacht worden sind." BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 862 = NJW 1978, 2154; ferner: KG, Beschluss vom 26. April 2007 - 12 U 76/07 - NZV 2007, 521 KG, Beschluss vom 06. Juni 2007 - 12 U 57/06 - KG, Beschluss vom 13. August 2007 - 12 U 180/06 - KG, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 12 U 46/07 - NJW 2008, 1006).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 1 U 2/11

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Beweiserhebung

    Fehlt es aber an einer - vom Geschädigten beizubringenden - ausreichenden Schätzgrundlage und ist eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit allerdings die vollständige Klageabweisung zur Folge (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 21.06.2011, Az.: I-1U 67/10 und Urteil vom 20.10.2008, Az.: I-1 U 9/08; so auch OLG München NZV 06, S. 261; KG Berlin NZV 08, 356).
  • KG, 04.01.2011 - 22 U 173/10

    Verkehrsunfall - Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Kraftfahrzeug

  • LG Hagen, 03.08.2010 - 6 O 438/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

  • LG Duisburg, 09.06.2015 - 6 O 471/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bzgl. Umfang des

  • LG Berlin, 09.10.2013 - 43 O 111/13

    Verkehrsunfall: Unbrauchbarkeit eines Privatsachverständigengutachtens bei

  • LG Dessau-Roßlau, 18.11.2010 - 1 S 84/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an Überzeugungsbildung für

  • AG Essen-Steele, 02.02.2011 - 8 C 350/08

    Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein 9-jähriges Kind mit einem

  • LG Berlin, 25.02.2015 - 42 O 305/14
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