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   KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07   

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https://dejure.org/2007,8528
KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07 (https://dejure.org/2007,8528)
KG, Entscheidung vom 24.09.2007 - 12 U 57/07 (https://dejure.org/2007,8528)
KG, Entscheidung vom 24. September 2007 - 12 U 57/07 (https://dejure.org/2007,8528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Beweisantrags wegen fehlender Angaben zur genauen Rolle und Position der Zeugen bei einem Unfallhergang; Überzogene Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantritts als ein zur Aufhebung und Zurückverweisung führender Verfahrensfehler

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 282 Abs. 1; ZPO § 296 Abs. 2
    Überzogene Anforderungen des Gerichts an die Substantiierung eines Beweisantrittes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 588
  • VRS 114, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 204/82

    Rechtsfolgen eines Zwischenurteils über den Grund in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07
    Dem Berufungsgericht ist es untersagt, die Zurückweisung hier des Beweisantrittes, den das Landgericht mit nicht ausreichender Substantiierung begründet hat, nunmehr auf andere Gründe und eine andere Vorschrift, nämlich Verspätung nach § 296 Abs. 2 ZPO, zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1989 - VIII ZR 204/82 - NJW 1990, 1302; Urteil vom 1.4.1992 - VIII ZR 86/91 - NJW 1992, 1965).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZR 112/05

    Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantritts

    Auszug aus KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden, da es Sache des Tatrichters ist, bei der Beweisaufnahme die Zeugen nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ihrer Aussage erforderlich erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZR 112/05 -).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 86/91

    Keine Verspätung bei Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07
    Dem Berufungsgericht ist es untersagt, die Zurückweisung hier des Beweisantrittes, den das Landgericht mit nicht ausreichender Substantiierung begründet hat, nunmehr auf andere Gründe und eine andere Vorschrift, nämlich Verspätung nach § 296 Abs. 2 ZPO, zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1989 - VIII ZR 204/82 - NJW 1990, 1302; Urteil vom 1.4.1992 - VIII ZR 86/91 - NJW 1992, 1965).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07
    Eine solche Zurückweisung ist jedoch nicht erfolgt und § 531 Abs. 1 ZPO deshalb nicht anwendbar (vgl. Zöller-Gummer/Heßler, 26. Aufl., § 531 ZPO, Rn. 8; BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06 - WM 2007, 1606).
  • BGH, 01.08.2007 - III ZR 35/07

    Anforderungen an die Substantiierung von Sachvortrag und Beweisantritten

    Auszug aus KG, 24.09.2007 - 12 U 57/07
    Wenn das Landgericht die konkrete Angabe verlangt, woher ein benannter Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis erlangt hat, überzieht es die Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantrittes, denn ein substantiierter Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen setzt nicht voraus, dass der Beweisführer sich auch darüber äußert, welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in das Wissen der Zeugen gestellten Behauptung habe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - III ZR 35/07 -).
  • KG, 12.12.2011 - 22 U 151/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigen Vorschäden

    Wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, muss der Geschädigte, sofern das Fahrzeug, für dessen Beschädigung er Schadensersatz geltend macht, Vorschäden im Bereich der Schadensstelle aufwies und die unfallbedingte Kausalität des geltend gemachten Schadens bestritten wird, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch des Kammergerichts im Einzelnen Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Vorschäden vor dem neuen Schadensfall fachgerecht beseitigt worden waren (vgl. etwa Kammergericht, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 U 147/08; Beschluss vom 31. Juli 2008 -12 U 137/08, juris Rdn 9 - NZV 2009, 345; Beschluss vom 06. Juni 2007 - 12 U 57/07).
  • KG, 28.04.2014 - 22 U 175/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungsanforderungen bei fiktiver

    a) Sofern ein Fahrzeug, für dessen Beschädigung Schadensersatz verlangt wird, Vorschäden im Bereich der Schadensstelle aufwies und die unfallbedingte Kausalität des geltend gemachten Schadens bestritten wird, muss der Geschädigte nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch des Kammergerichts im Einzelnen Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass mit einer für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit die Vorschäden vor dem neuen Schadensfall vollständig und fachgerecht beseitigt worden waren (KG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 U 147/08; Beschluss vom 31. Juli 2008 - 12 U 137/08, NZV 2009, 345, juris Rz. 9; Beschluss vom 06. Juni 2007 - 12 U 57/07; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 22 U 23/10; KG Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08, juris Rn. 3 - NZV 2010, 350; OLG Düsseldorf Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05, DAR 2006, 324, juris Rz. 10).
  • KG, 02.08.2010 - 12 U 49/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verurteilung auf Ersatz der Reparaturkosten

    Dies ist insbesondere der Fall bei Unterlassen einer erforderlichen Beweisaufnahme ohne zulässigen Ablehnungsgrund (vgl. Senat, MDR 2998, 588 = VRS 114, 135 = KGR 2008, 438; Urteil vom 3. November 2008 - 12 U 177/08 - KG, Urteile vom 4. März 2010 - 22 U 142/09 und vom 22. März 2010 - 22 U 168/09 - ; OLG Schleswig, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 7 U 45/07 - OLGR Schleswig 2008, 314 = MDR 2008, 684 L).
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