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   OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07   

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OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07 (https://dejure.org/2008,4473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2008 - 1 Ss 127/07 (https://dejure.org/2008,4473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2008 - 1 Ss 127/07 (https://dejure.org/2008,4473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Verurteilung eines strafrechtlich bzw. straßenverkehrsrechtlich nicht Vorbelasteten ; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bei einer Straßenverkehrsstraftat mit besonders schweren bzw. tödlichen Unfallfolgen; Beruhen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrlässiger Tötung - Strafzumessung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall mit Todesfolge - Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Verkehrsunfall - Bei besonders rücksichtsloser Fahrweise ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung angebracht

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Haftstrafe für rüpelhafte Fahrweise

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten eines Kfz-Führers im Straßenverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten im Straßenverkehr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 257 (Ls.)
  • NZV 2008, 467
  • VRS 114, 363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Ist ein Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen auf einen besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoß zurückzuführen, kommt die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB insbesondere dann in Betracht, wenn der Verkehrsverstoß nicht auf einem einmaligen Fehlversagen, sondern auf einer verkehrsfeindlichen und aus eigennützigen Beweggründen geprägten Motivation beruht (Fortführung von Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff).

    Soweit die Strafkammer die Vollstreckung der Freiheitsstrafe trotz Annahme einer günstigen Sozialprognose und des Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB deshalb nicht zu Bewährung ausgesetzt hat, weil die Verteidigung der Rechtsordnung diese gebiete (§ 56 Abs. 3 StGB), hält sie sich dabei innerhalb des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes (vgl. hierzu BayObLG NJW 2003, 3498 ff.) und berücksichtigt auch die rechtlichen Vorgaben des Senats in seinem Beschluss vom 18.2.2003 - 1 Ss 82/02 - (VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.; vgl. auch Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 56 Rn. 14 f.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).

  • BayObLG, 04.08.2003 - 1St RR 88/03

    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung bei Trunkenheits-Verkehrsdelikten mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Soweit die Strafkammer die Vollstreckung der Freiheitsstrafe trotz Annahme einer günstigen Sozialprognose und des Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB deshalb nicht zu Bewährung ausgesetzt hat, weil die Verteidigung der Rechtsordnung diese gebiete (§ 56 Abs. 3 StGB), hält sie sich dabei innerhalb des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes (vgl. hierzu BayObLG NJW 2003, 3498 ff.) und berücksichtigt auch die rechtlichen Vorgaben des Senats in seinem Beschluss vom 18.2.2003 - 1 Ss 82/02 - (VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.; vgl. auch Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 56 Rn. 14 f.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1996 - 1 Ss 214/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Nimmt der Tatrichter bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr an, dass zwar besondere Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, einer Strafaussetzung zur Bewährung aber die Verteidigung der Rechtsordnung entgegensteht, bedarf dies besonderer Darlegung und Begründung (Senat Die Justiz 1997, 61 und Beschluss vom 21.12.2007, 1 Ss 116/07).
  • OLG Hamm, 20.03.1990 - 3 Ss 196/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).
  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 3 Ss 692/92

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Strafaussetzung zur Bewährung; Trunkenheit im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).
  • OLG Koblenz, 28.01.1988 - 1 Ss 537/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).
  • OLG Frankfurt, 04.08.1976 - 2 Ss 267/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Ein solcher Fall ist nur dann anzunehmen, wenn eine Strafaussetzung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGHSt 24, 40 ff., 46).
  • LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Dichtes Auffahren auf der Autobahn zur Erzwingung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
    Dass das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 29.7.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03 (abgedruckt bei juris, dort Rn. 549 - sog. "Autobahnraser - Fall") zu einer anderen Beurteilung gekommen ist, führt entgegen der Ansicht der Revision nicht zu einer anderen Bewertung, zumal die für die dortige Strafkammer hierfür tragenden Gründe der Entscheidung selbst nicht zu entnehmen sind und das Urteil in der Öffentlichkeit zu heftigen Kontroversen führte (vgl. hierzu auch die Besprechung von Brandenstein/Kury in NZV 2005, 225 ff.).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung durch

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00

    Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose;

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Bei M. werden die verschiedenen Voreintragungen im Fahreignungsregister - bis hin zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 58 km/h - nur formelhaft erwähnt (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2008, 467 für Fälle der "verantwortungslosen Raserei').
  • LG Köln, 14.04.2016 - 117 KLs 19/15

    Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge

    Auch bei Fahrlässigkeitsdelikten kann bei Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten das Kriterium der Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebieten, wenn sowohl das Erfolgs- als auch das Handlungsunrecht schwer wiegen und es trotz der vorrangig zu gewichtenden spezialpräventiven Gesichtspunkte unabweislich ist, durch eine stringente Anwendung des Strafrechts das Vertrauen der Bevölkerung in die Wirksamkeit des Rechtsgüterschutzes zu sichern (OLG Karlsruhe, NZV 2008, 467).

    Auch Fälle der "verantwortungslosen Raserei" können hierzu zählen, denn gerade besonders aggressive Fahrweisen oder zu hohe Geschwindigkeiten führen häufig zu schwersten Verkehrsunfällen (OLG Karlsruhe, NZV 2008, 467).

  • LG Münster, 15.11.2016 - 5 Ns 108/16
    In Betracht kommen daher nur besonders grobe und rücksichtslose Verstöße, wie diese etwa in der Bestimmung des § 315 c StGB umschrieben sind (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2008, 467 bis 469).
  • OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach

    Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden.
  • LG Paderborn, 05.10.2021 - 5 Ns 8/21

    Verkehrsunfall wegen Nutzung Mobiltelefon während Fahrt

    In Betracht kommen daher nur besonders grobe und rücksichtslose Verstöße (vgl. OLG ..., Beschluss v. 28.03.2008 - 1 Ss 127/07; m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendigkeit der Verteidigung der Rechtsordnung

    Wenngleich das verkehrswidrige Verhalten des Angeklagten mit schwersten Folgen für andere Verkehrsteilnehmer verbunden war und insbesondere zum Tod von 6 Menschen führte, kann bei der gebotenen Gesamtabwägung tat- und täterbezogener Umstände nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Angeklagte aufgrund der Feststellungen nicht bewusst, sondern einfach fahrlässig handelte und nach den Feststellungen insoweit die Tat nicht als Ausdruck einer Einstellung zu werten ist, die die Geltung des Rechts nicht mehr ernst nimmt, sondern das seinerzeitige verkehrswidrige Verhalten des Angeklagten insoweit nach den Feststellungen zwar als auf Gedankenlosigkeit beruhendes mit schweren Folgen verbundenes Fehlversagen zu werten ist, jedoch nicht auf eine dauerhaft verkehrsfeindlich und eigensüchtig geprägte Motivation des Angeklagten zurückgeführt werden kann, die sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinwegsetzt (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.03.2008 - 1 Ss 127/07, in juris).
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