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   KG, 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07 - 2 Ss 262/07   

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https://dejure.org/2007,68859
KG, 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07 - 2 Ss 262/07 (https://dejure.org/2007,68859)
KG, Entscheidung vom 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07 - 2 Ss 262/07 (https://dejure.org/2007,68859)
KG, Entscheidung vom 30. November 2007 - 3 Ws (B) 551/07 - 2 Ss 262/07 (https://dejure.org/2007,68859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 114, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus KG, 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07
    Sieht der Tatrichter jedoch - wie hier - von der erleichternden Verweisung auf das in Augenschein genommene Foto nach §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, so müssen die Urteilsgründe durch Ausführungen zur Bildqualität und eine Beschreibung der abgebildeten Person bzw. mehrerer charakteristischer Identifizierungsmerkmale dem Rechtsmittelgericht in gleicher  Weise wie durch das Betrachten des Belegfotos die Prüfung eröffnen, ob das Lichtbild generell zur Identifizierung des Fahrers geeignet ist (vgl. BGHSt 41, 376; KG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 Ws (B) 517/07 - 15. Juni 2007 - 3 Ws (B) 266/07 - und 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 -, jeweils m.N.; KG VRS 111, 145; OLG Hamm VRS 106, 469.
  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04

    Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einer

    Auszug aus KG, 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07
    Sieht der Tatrichter jedoch - wie hier - von der erleichternden Verweisung auf das in Augenschein genommene Foto nach §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, so müssen die Urteilsgründe durch Ausführungen zur Bildqualität und eine Beschreibung der abgebildeten Person bzw. mehrerer charakteristischer Identifizierungsmerkmale dem Rechtsmittelgericht in gleicher  Weise wie durch das Betrachten des Belegfotos die Prüfung eröffnen, ob das Lichtbild generell zur Identifizierung des Fahrers geeignet ist (vgl. BGHSt 41, 376; KG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 Ws (B) 517/07 - 15. Juni 2007 - 3 Ws (B) 266/07 - und 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 -, jeweils m.N.; KG VRS 111, 145; OLG Hamm VRS 106, 469.
  • KG, 16.01.2006 - 3 Ws (B) 582/05

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Begründungserfordernis bei

    Auszug aus KG, 30.11.2007 - 3 Ws (B) 551/07
    Sieht der Tatrichter jedoch - wie hier - von der erleichternden Verweisung auf das in Augenschein genommene Foto nach §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ab, so müssen die Urteilsgründe durch Ausführungen zur Bildqualität und eine Beschreibung der abgebildeten Person bzw. mehrerer charakteristischer Identifizierungsmerkmale dem Rechtsmittelgericht in gleicher  Weise wie durch das Betrachten des Belegfotos die Prüfung eröffnen, ob das Lichtbild generell zur Identifizierung des Fahrers geeignet ist (vgl. BGHSt 41, 376; KG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 Ws (B) 517/07 - 15. Juni 2007 - 3 Ws (B) 266/07 - und 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 -, jeweils m.N.; KG VRS 111, 145; OLG Hamm VRS 106, 469.
  • KG, 13.02.2017 - 3 Ws (B) 23/17

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe und die

    Sieht der Tatrichter von der erleichternden Verweisung auf das in Augenschein genommene Foto nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPOi.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG ab, so müssen die Urteilsgründe durch Ausführungen zur Bildqualität (insbesondere zur Bildschärfe) und durch eine Beschreibung der abgebildeten Person oder mehrerer charakteristischer Identifizierungsmerkmale dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie durch das Betrachten des Belegfotos die Prüfung eröffnen, ob das Lichtbild zur Identifizierung des Fahrers geeignet ist (vgl. BGH a.a.O., juris Rn. 26; Senat, VRS 111, 145, VRS 114, 38 und Beschluss vom 13. September 2012 - 3 Ws (B) 512/12 - OLG Bamberg NZV 2008, 211).Das Erfordernis, die Bildqualität darzulegen, ist aber kein Selbstzweck.
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