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   VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06   

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VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06 (https://dejure.org/2008,1165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 (https://dejure.org/2008,1165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2008 - 10 S 2925/06 (https://dejure.org/2008,1165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    In der tschechischen Republik von Deutschem erworbene Fahrerlaubnis; Umdeutung einer Aberkennung; Wohnsitzerfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügung an einen Inhaber einer von einem anderen EU - Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis über die Aberkennung des Rechtes der Gebrauchmachung von der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet; Zulässigkeit der Umdeutung einer solchen Verfügung in einen feststellenden ...

  • mpu-intensiv.de

    Aberkennung und Unwirksamkeit der Fahrerlaubnis - Die Aberkennung einer Fahrerlaubnis kann in die Feststellung der Unwirksamkeit einer Fahrerlaubnis umgedeutet werden

  • Judicialis

    EWGRL 91/439 Art. 1 Abs. 2; ; EWGRL 91/439 Art. 7; ; EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 2, Abs. 4; ; EWGRL 91/439 Art. 9; ; StVG § 3 Abs. 1; ; LVwVfG § 47; ; FeV § 28 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen); Fahrerlaubnis; Europarecht: Ausländische Fahrerlaubnis; Ablehnung der Anerkennung; Aberkennung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat sind solche, die den Behörden des Ausstellermitgliedstaats bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung des Wohnsitzerfordernisses hätten bekannt sein müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 312 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1523 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1523 NJW 2009, 698 (Leitsatz) DÖV 2009, 175 (Leitsatz) NZV 2009, 312 (Ls.)
  • DÖV 2009, 175
  • VRS 115, 392
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Der Senat deutet diese Entscheidung im Hinblick auf die Urteile des EuGH vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 - Wiedemann - sowie C-334/06 bis C-336/06 - Zerche - (jeweils juris) in einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts um, dass die dem Kläger in der Tschechischen Republik am 10.11.2004 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B ihn nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge dieser Klasse im Bundesgebiet zu führen.

    Aus der neueren Rechtssprechung des EuGH (Urteile vom 26.06.2008, aaO.) zur Auslegung der Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG ergibt sich nunmehr, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis ablehnen kann, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1, Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte.

    Der EuGH betont in seinen Urteilen vom 26.06.2008 (aaO.) die besondere Bedeutung des Wohnsitzerfordernisses für die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs.

    Die Rechtsfolge des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV, dass die grundsätzliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis unter den in den Urteilen vom 26.06.2008 (aaO.) genannten Bedingungen nicht gilt, bedarf zwar keiner ausdrücklichen Entscheidung der Behörde, ist aber zwischen der Fahrerlaubnisbehörde und dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber oftmals umstritten.

  • EGMR, 20.05.2010 - 2109/07

    BUTENKO v. RUSSIA

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, juris; Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 - juris, Senatsurt. v. 11.09.2008 - 2116/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13).

    Ziffer 1 der Verfügung der Beklagten vom 09.05.2005 kann aber im Lichte der neuesten Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG in einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts umgedeutet werden, dass die Fahrerlaubnis der Tschechischen Republik den Kläger nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B im Bundesgebiet berechtigt (vgl. Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 - juris; Senatsurt. v. 11.09.2008 - 2116/07 -).

    Durch diesen unverändert zurückgegebenen Führerschein könnte der Inhaber im Bundesgebiet zum Nachteil der Verkehrssicherheit den unzutreffenden Eindruck erwecken, zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt zu sein (vgl. Senatsurt. v.11.09.2008 - 2116/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Eine Verfügung, in der dem Inhaber einer von einem anderen EU - Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis das Recht aberkannt wird, von der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, kann vom Gericht in einen feststellenden Verwaltungsakt umgedeutet werden, dass die ausländische Fahrerlaubnis den Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt, wenn aufgrund von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis keinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte (Fortführung von Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 -).

    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, juris; Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 - juris, Senatsurt. v. 11.09.2008 - 2116/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13).

    Ziffer 1 der Verfügung der Beklagten vom 09.05.2005 kann aber im Lichte der neuesten Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG in einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts umgedeutet werden, dass die Fahrerlaubnis der Tschechischen Republik den Kläger nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B im Bundesgebiet berechtigt (vgl. Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 - juris; Senatsurt. v. 11.09.2008 - 2116/07 -).

  • BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07

    Verknüpfung von Anschlusstarifen und Optionstarifen zu einheitlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Hierfür reicht es jedoch aus, wenn die Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Norm im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf den Normzweck entnommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265, 268; Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23.02 -, BVerwGE 119, 123, 124 f.; Urt. v. 19.05.2008 - 6 C 42.07 -, juris).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Hierfür reicht es jedoch aus, wenn die Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Norm im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf den Normzweck entnommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265, 268; Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23.02 -, BVerwGE 119, 123, 124 f.; Urt. v. 19.05.2008 - 6 C 42.07 -, juris).
  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Hierfür reicht es jedoch aus, wenn die Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Norm im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf den Normzweck entnommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265, 268; Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23.02 -, BVerwGE 119, 123, 124 f.; Urt. v. 19.05.2008 - 6 C 42.07 -, juris).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Diese Auffassung widerspreche der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 in der Rechtssache C-227/05 (Halbritter).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08

    EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, juris; Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 - juris, Senatsurt. v. 11.09.2008 - 2116/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Hieraus folgt, dass das Gericht die in dieser Weise ausgelegte Vorschrift auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Auslegungsersuchen ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden kann und muss, wenn im Übrigen die Voraussetzungen dafür, dass ein Rechtsstreit über die Anwendung dieser Vorschrift vor die zuständigen Gerichte gebracht wird, erfüllt sind (z. B. Urt. v. 15.12.1995, Rs. C-415/93, Bosman, Slg. I-4921, Rn. 141).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
    Für den aufnehmenden Mitgliedstaat bestand lediglich die Möglichkeit, sich wegen des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis an den ausstellenden Mitgliedstaat zu wenden und diesen um Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnis zu bitten (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-476/01, Slg. I-5205, Rn. 48 f.).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    War dem Beklagten somit der Weg zu einem förmlichen Aberkennungsverfahren eröffnet, bedarf es keiner Umdeutung der angefochtenen Verfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts, dass die tschechische Fahrerlaubnis den Kläger nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtige (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteile vom 9. September 2008 - 10 S 994/07 - DAR 2008, 660 und vom 16. September 2008 - 10 S 2925/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Jahresfrist

    Weder ein Austausch der Rechtsgrundlage noch eine Umdeutung im Sinne von § 47 LVwVfG (vgl. zur Abgrenzung Schulz, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 47 Rn. 23; zur gerichtlichen Umdeutungskompetenz bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 1 C 4.15 -, BVerwGE 153, 234 = juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, VRS 115, Nr. 117 = juris Rn. 28) könnten hier dazu führen, dass die Entscheidung vom 08.08.2013 aufrechterhalten werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

    Ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, VRS 115 (2008), 392, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 23.9.2008 - 10 S 1037/07 -, DAR 2008, 718; VG Kassel, Urteil vom 3.11.2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11.9.2008 - III ZR 212/07 -, BGHZ 178, 51 = NJW 2008, 3558 = DAR 2008, 694, ab; anderer Ansicht OVG Rh.-Pf., Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, DAR 2009, 50.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, Juris, für den Fall, dass auch dem Ausstellerstaat die vom Betroffenen angegebenen, gegen die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses sprechenden Erkenntnisse vorgelegen haben bzw. ihm bekannt waren oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten bekannt sein müssen; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.9.2008 - 10 S 1037/08 -, Juris; VG Kassel, Urteil vom 3.11.2008 - 2 K 991/08.KS -, veröffentlicht unter www.fahrerlaubnisrecht.de; in erster Linie auf die Einlassungen des Fahrerlaubnisinhabers stellt auch der BGH im Urteil vom 11.9.2008 - III ZR 212/07 -, NJW 2008, 3558 = Blutalkohol 45 (2008), 395, ab; anderer Ansicht OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, Juris.
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für

    ebenso BVerwG, Urteile vom 14.2.2007 - 6 C 28/05 -, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.9.2008 - 10 S 2925/08 -, ZfS 2009, 56, 59 f.

    ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, a.a.O., und vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, a.a.O.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    War dem Beklagten somit der Weg zu einem förmlichen Aberkennungsverfahren eröffnet, bedarf es keiner Umdeutung der angefochtenen Verfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts, dass die tschechische Fahrerlaubnis den Kläger nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtige (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteile vom 9. September 2008 - 10 S 994/07 - DAR 2008, 660 und vom 16. September 2008 - 10 S 2925/06 -).
  • VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis;

    Es hat auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass den rumänischen Behörden Informationen zur Verfügung standen, die auf einen fehlenden ordentlichen Wohnsitz des Klägers in Rumänien hindeuteten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, juris Rn. 24).

    Denn die Umdeutung führt dazu, dass die zunächst begründete Rechtsfolge durch eine andere Rechtsfolge ersetzt wird und damit als von Beginn an - d. h. ab Bekanntgabe der Verfügung - maßgeblich gilt (s. a. VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, juris Rn. 28).

    Dies wird mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (mit der gesetzlichen Beschränkung der Wirkungen auf das Bundesgebiet) im Ergebnis ebenso erreicht wie mit der Untersagungsverfügung, ohne dass der Kläger dadurch stärker belastet wird (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, juris Rn. 29, 31).

  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10

    Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen von FeV §

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Urteil vom 2.12.2009 (OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.12.2009 - 1 A 472/08 -, a.a.O.) mit der Problematik der Umdeutung einer als Aberkennungsbescheid bezeichneten Verfügung in einen feststellenden Bescheid zu befassen und deren Zulässigkeit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14.2.2007 - 6 C 28/05 -, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 3) und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, DAR 2008 660 ff., und vom 16.9.2008 - 10 S 2925/06 -, ZfS 2009, 56 ff.) im Einzelnen begründet.
  • VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 26/07

    Anerkennung eines tschechischen Führerscheins trotz Verstoßes gegen das

    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 - Wiedemann - sowie C-334/06 bis C-336/06 - Zerche - (jeweils ) zur Auslegung der Art. 1 Abs. 2 , Art. 7 Abs. 1 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG ) kann der Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis ablehnen, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedsaat herrührenden Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 , Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedsstaates hatte ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.09.2008 - 10 S 994/07 - und vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 - ).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu nach Ergehen der neuesten Entscheidungen des EuGH zu der Fragen des europäischen Fahrerlaubnisrechts (Urteile vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 - Wiedemann - sowie C-334/06 bis C-336/08 - Zerche - jeweils ) in seiner Entscheidung vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 - ( ) ausgeführt:.

  • VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 4226/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 - Wiedemann - sowie C-334/06 bis C-336/06 - Zerche - (jeweils ) zur Auslegung der Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG kann der Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis ablehnen, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1, Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedsstaates hatte (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.09.2008 - 10 S 994/07 - und vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, jeweils ).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu nach Ergehen der neuesten Entscheidungen des EuGH zu den Fragen des europäischen Fahrerlaubnisrechts (Urteile vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 - Wiedemann - sowie C-334/06 bis C-336/06 - Zerche - jeweils ) in seiner Entscheidung vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 - ( ) ausgeführt:.

  • VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 3568/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung eines tschechischen Führerscheins;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08

    EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1456/08

    Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf

  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08

    EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach

  • VG Saarlouis, 31.07.2009 - 10 L 468/09

    Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV in der seit dem 19.1.2009 geltenden

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 12 LC 277/07

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer von einer in der Tschechischen Republik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - 16 A 1229/07

    Nachweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip durch die Einlassungen des

  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 11 CE 08.2867

    Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen EU-Führerschein

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 11 CE 08.3222

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach

  • VG Sigmaringen, 31.07.2008 - 4 K 906/08

    Keine Anerkennungspflicht bei missbräuchlich erworbener EU-Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 19.12.2019 - B 1 S 19.1187

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer schwedischen Fahrerlaubnis -

  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07

    Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

  • VG Saarlouis, 17.12.2008 - 10 K 481/08

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2010 - 7 L 1309/10

    Umschreibung, Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 22.07.2009 - 7 K 131/09

    Nichtanerkennung eines tschechischen Führerscheins mit deutschem Wohnsitzeintrag

  • VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490

    Tschechischer Führerschein

  • VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 1 S 18.815

    Inlandsgültigkeit tschechischer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CE 08.2999

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein

  • VG Bremen, 26.04.2010 - 5 K 3424/08

    EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung in Deutschland

  • VG München, 15.09.2009 - M 1 K 09.2858

    Aberkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 09.01.2009 - 11 CE 08.3047

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein; kein

  • VG Berlin, 14.04.2015 - 11 L 58.15

    Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehung in die Feststellung des Verbots des

  • VG Neustadt, 08.01.2009 - 3 L 1421/08
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