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   KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07   

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https://dejure.org/2008,23013
KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07 (https://dejure.org/2008,23013)
KG, Entscheidung vom 07.01.2008 - 12 U 111/07 (https://dejure.org/2008,23013)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 12 U 111/07 (https://dejure.org/2008,23013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 115, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 03.09.2007 - 22 U 196/06

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einer HWS-Distorsion

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Auch nach der Rechtsprechung des 22. Zivilsenat des KG ist das Einholen eines technischen Rekonstruktionsgutachten in "HWS-Fällen" nicht zwingend (vgl. nur Urteil vom 3. September 2007 - 22 U 196/06 - KGR 2007, 1032).

    Vielmehr kommt es für den Umfang der Begutachtung stets auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. auch KG, 22. Zivilsenat, Urteil vom 3. September 2007, - 22 U 196/06 -, KGR 2007, 1032).

  • KG, 19.09.2005 - 12 U 288/01

    Beweiserhebung: Beweismaß bei Behauptung einer unfallbedingten

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Der Senat hat lediglich mehrfach entschieden, dass jedenfalls ein medizinisches Gutachten erforderlich ist und nicht allein nach Einholen eines technischen Gutachtens eine HWS-Verletzung ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2005 - 12 U 14/04 - NZV 2005, 470 = DAR 2005, 621 = VM 2005, 76 Nr. 64, und vom 19. September 2005 - 12 U 288/01 - NZV 2006, 145 = VersR 2006, 1233 ).

    So ist ein Unfallrekonstruktionsgutachten aus beweisrechtlichen Gründen einzuholen, wenn der Anspruchsteller hinreichend darlegt, die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung habe 15 km/h oder mehr betragen; gelingt ihm dieser Beweis, spricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats der erste Anschein dafür, dass eine festgestellte HWS-Distorsion auf den Unfall zurückgeht (vgl. Senat, KGR 2006, 128).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Vorschäden (BGH NJW 1997, 455 ).
  • KG, 13.04.2006 - 12 U 126/05

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Voraussetzungen einer schriftlichen Entscheidung des

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Zwar ist im Ansatz richtig, dass auch beim Haushaltsführungsschaden eine Kompensation durch Gewöhnung und Umorganisation der Abläufe wie bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit denkbar ist (vgl. Senat, KGR 2006, 661).
  • KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04

    Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Entgegen der Annahme der Beklagten ist eine durch einen Unfall verursachte Beeinträchtigung von 20 % in der Haushaltsführung nicht von vornherein stets durch Gewöhnung und Anpassung auszugleichen (Senat, KGR 2005, 123).
  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Der Senat hat lediglich mehrfach entschieden, dass jedenfalls ein medizinisches Gutachten erforderlich ist und nicht allein nach Einholen eines technischen Gutachtens eine HWS-Verletzung ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2005 - 12 U 14/04 - NZV 2005, 470 = DAR 2005, 621 = VM 2005, 76 Nr. 64, und vom 19. September 2005 - 12 U 288/01 - NZV 2006, 145 = VersR 2006, 1233 ).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 07.01.2008 - 12 U 111/07
    Im Hinblick auf die - bereits vom Landgericht in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2006 herangezogene - Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 -, der eine "Harmlosigkeitsgrenze" abgelehnt hat (VersR 2003, 474 = NJW 2003, 1116 = MDR 2003, 566 ), kommt eine Unfallrekonstruktion nicht schon deshalb in Betracht, um der Behauptung eines Anspruchsgegners nachzugehen, die geklagte Verletzung könne angesichts der geringen Differenzgeschwindigkeit nicht durch den Unfall verursacht worden sein.
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