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   OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss (OWi) 281/07, 220/07 I Ws 447/07   

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https://dejure.org/2007,22214
OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss (OWi) 281/07, 220/07 I Ws 447/07 (https://dejure.org/2007,22214)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 Ss (OWi) 281/07, 220/07 I Ws 447/07 (https://dejure.org/2007,22214)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 Ss (OWi) 281/07, 220/07 I Ws 447/07 (https://dejure.org/2007,22214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechenbarkeit des Anwaltsverschuldens an einen anwaltlich versicherten Betroffenen; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch eine Einspruchsverwerfung bei zu Unrecht nicht entsprochenem Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § ... 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 1; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 Abs. 3; ; StPO §§ 44 ff.; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 230
  • VRS 115, 138
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 07.01.1920 - IV 653/19

    Ist der Verteidiger ohne besonderen Auftrag des Angeklagten ermächtigt, für ihn

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367, 369, 374; 25, 281, 284; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 233 Rdn. 1; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 233 Rdn. 5), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (vgl. nur OLG Köln a.a.O.; Tolksdorf in KK a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO 12. Lfg. § 233 Rdn. 8, jeweils m.w.N.; enger: RGSt 54, 210, 211; 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921 f.; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70 f., wonach eine besondere Ermächtigung erforderlich sei; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).

    Wird der Entpflichtungsantrag von dem Verteidiger ohne Vertretungsvollmacht gestellt, kann die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Betroffenen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) begründen (vgl. schon RGSt 54, 210, 211; Senge in KK-OWiG a.a.O. § 74 Rdn. 53; zu § 234 StPO: Tolksdorf in KK a.a.O. § 234 Rdn. 22).

  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367, 369, 374; 25, 281, 284; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 233 Rdn. 1; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 233 Rdn. 5), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (vgl. nur OLG Köln a.a.O.; Tolksdorf in KK a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO 12. Lfg. § 233 Rdn. 8, jeweils m.w.N.; enger: RGSt 54, 210, 211; 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921 f.; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70 f., wonach eine besondere Ermächtigung erforderlich sei; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).

    Die Antragstellung enthält demnach eine Verfügung über ein Recht des Angeklagten bzw. Betroffenen, dessen Ausübung ihm selbst vorbehalten ist und nicht ohne weiteres auch dem rechtlich selbstständig neben ihm stehenden Verteidiger zukommt (BGHSt 12, 367, 372 f.; OLG Köln a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO a.a.O.).

  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73

    Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367, 369, 374; 25, 281, 284; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 233 Rdn. 1; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 233 Rdn. 5), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (vgl. nur OLG Köln a.a.O.; Tolksdorf in KK a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO 12. Lfg. § 233 Rdn. 8, jeweils m.w.N.; enger: RGSt 54, 210, 211; 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921 f.; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70 f., wonach eine besondere Ermächtigung erforderlich sei; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).

    Die fehlende Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei der Antragstellung lässt das Erfordernis der Antragsbescheidung vor Erlass des Verwerfungsurteils entfallen (Senge in KK-OWiG a.a.O. § 73 Rdn. 19; vgl. auch BGHSt 9, 356, 357; 25, 281, 284; BayObLGSt 1970, 228, 229).

  • RG, 17.06.1930 - I 1332/29

    1. Kann bei der Zustellung einer Ladung an eine Hausangestellte der Dienstgeber

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367, 369, 374; 25, 281, 284; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 233 Rdn. 1; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 233 Rdn. 5), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (vgl. nur OLG Köln a.a.O.; Tolksdorf in KK a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO 12. Lfg. § 233 Rdn. 8, jeweils m.w.N.; enger: RGSt 54, 210, 211; 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921 f.; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70 f., wonach eine besondere Ermächtigung erforderlich sei; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).
  • BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99

    Wesentliche Gesichtspunkte des Sachverhalts im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Gleiches gilt in der Regel auch für den weiteren - freilich hier ebenfalls nicht ausgeführten und ebenfalls nur formelhaften - Grund, dass die "persönlichen" (mit Blick auf §§ 17 f. OWiG ist ersichtlich gemeint: wirtschaftlichen) Verhältnisse aufzuklären sind (vgl. dazu auch BayObLG NJW 1999, 2292), zumal der angegriffene Bußgeldbescheid als Rechtsfolge lediglich eine Geldbuße in Höhe von 75, 00 Euro vorgesehen hat.
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (OLG Köln NZV 1999, 264, 265; Seitz in Göhler a.a.O. § 80 Rdn. 16a und 16d; Bohnert a.a.O. Rdn. 25, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Für die Ablehnung des Entbindungsantrages reichen formelhafte - offensichtlich auf ein insoweit erkennbar unzulängliches Formular zurückgehende -, nicht näher dargelegte und auch objektiv nicht zu erkennende "wesentliche Gesichtspunkte", die nach Auffassung des Amtsgerichts zu klären sein sollen (zum Erfordernis konkreter Anhaltspunkte vgl. BayObLG ZfS 2002, 597 ff.; OLG Dresden ZfS 2003, 98; OLG Frankfurt ZfS 2000, 226; OLG Zweibrücken ZfS 2004, 481 f.), nicht aus.
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Die fehlende Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei der Antragstellung lässt das Erfordernis der Antragsbescheidung vor Erlass des Verwerfungsurteils entfallen (Senge in KK-OWiG a.a.O. § 73 Rdn. 19; vgl. auch BGHSt 9, 356, 357; 25, 281, 284; BayObLGSt 1970, 228, 229).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die erlassende Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 f.), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. OLG Köln NZV 1992, 419; s. auch Seitz in Göhler a.a.O. § 80 Rdn. 16c, 16i).
  • OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06

    Umfang einer Terminsvollmacht für den Verteidiger im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07
    Dass die zur Vertretung in Bußgeldsachen berechtigende Vollmacht nur auf die Vorschriften der StPO verweist, ist unerheblich (OLG Bamberg, Beschl.v. 29.05.2006 - 3 Ss (OWi) 430/06 -).
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

  • OLG Zweibrücken, 17.03.2004 - 1 Ss 45/04

    Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99

    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den

  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 94/22

    Fortwirkung der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen

    Die dem vorgelagerte Annahme des Kammergerichts, dass die Verfahrensrüge zulässig und deshalb insoweit eine Entscheidung in der Sache geboten sei, ist nicht willkürlich (vgl. hingegen zu den Vortragserfordernissen bei verweigerter Entbindung OLG Hamm, zfs 2015, 52; OLG Rostock, DAR 2008, 400, 401; jeweils mwN) und damit für den Senat im Vorlageverfahren bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 4 StR 84/22 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 652/17, NStZ-RR 2019, 60, 61).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2016 - 3 (4) SsRs 350/16

    Zur Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der

    Der Betroffene hat in noch ausreichender Weise dargelegt, warum das Gericht seinem Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 StPO hätte stattgeben müssen (vgl. OLG Rostock, VRS 115, 138).

    Das Verteidigungsvorbringen des Betroffenen, der über das bloße Einräumen der Fahrereigenschaft hinaus - ausdrücklich - von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und durch diese Art der Verteidigung den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf im Übrigen bestritten hat, ist dadurch - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzend - unberücksichtigt geblieben (vgl. OLG Brandenburg, NZV 2003, 432 ; OLG Hamm, VRS 107, 120 ; OLG Koblenz, NZV 2007, 587 ; OLG Rostock, VRS 115, 138; OLG Celle, DAR 2010, 708 ; OLG Bamberg, NZV 2013, 204).

  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 4 Ss OWi 456/08

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung; Verwerfung des Einspruchs;

    Hierzu ist es erforderlich, den im Bußgeldbescheid erhobenen Tatvorwurf und die konkrete Beweislage im Einzelnen vorzutragen (vgl. Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 74 Rdn. 48 c; OLG Rostock, DAR 2008, 400 (400)).
  • BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19

    Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigte Ablehnung eines Entbindungsantrags

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob allein die fehlerhafte Ablehnung eines Entbindungsantrags die Verletzung rechtlichen Gehörs begründet (OLG Bamberg, Beschl. vom 10.08.2006 - 3 Ss OWi 1064/2006 bei juris; OLG Rostock VRS 115, 138) oder nur die willkürliche Ablehnung eines solchen Antrags rechtliches Gehör verletzt (OLG Frankfurt NZV 2009, 615, 616; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - Ss 29/04 = BeckRS 2004, 18658).
  • OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16

    Entbindung von der Erscheinenspflicht, Hauptverhandlung, Aufklärungsbeitrag

    Inhalt des Entbindungsantrages sowie der diesen ablehnenden Entscheidung auch die konkrete Beweislage wiedergegeben hat (vgl. dazu nur OLG Rostock, DAR 2008, 400).
  • KG, 13.04.2023 - 3 ORbs 61/23

    Würdigung einer Verteidigererklärung bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Andernfalls hätte es den Antrag wegen der fehlenden Vertretungsvollmacht nicht bescheiden dürfen (vgl. OLG Rostock DAR 2008, 400) und den Einspruch des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG verwerfen müssen.
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2011 - 1 SsBs 26/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Die fehlende Vertretungsmacht des Verteidigers bei der Antragstellung ließ das Erfordernis der Antragsbescheidung vor Erlass des Verwerfungsurteils entfallen (vgl. OLG Rostock DAR 2008, 400).
  • OLG Schleswig, 30.07.2018 - 1 Ss OWi 130/18
    Der Betroffene muss also darlegen, aus welchen Gründen das Gericht seinem Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte stattgeben müssen und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Anwesenheit in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts unter keinen Umständen hätte erwarten dürfen (OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2007 ­- I Ws 447/07, DAR 2008, 400).
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