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   LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09   

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https://dejure.org/2009,32186
LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09 (https://dejure.org/2009,32186)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.06.2009 - Qs 59/09 (https://dejure.org/2009,32186)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - Qs 59/09 (https://dejure.org/2009,32186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 116, 448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Ein Beweisverwertungsverbot wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften oder objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684; BGH NStZ-RR 2007, 242; a. a. O.; OLG Stuttgart a. a. O.; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG Verkehrsrecht aktuell 2009, 84-85; OLG Bamberg DAR 2009, 278-280; LG Heidelberg a.a.O.) Dies ist hier gerade nicht der Fall.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Ein Beweisverwertungsverbot wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften oder objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684; BGH NStZ-RR 2007, 242; a. a. O.; OLG Stuttgart a. a. O.; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG Verkehrsrecht aktuell 2009, 84-85; OLG Bamberg DAR 2009, 278-280; LG Heidelberg a.a.O.) Dies ist hier gerade nicht der Fall.
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Ein Beweisverwertungsverbot wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften oder objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684; BGH NStZ-RR 2007, 242; a. a. O.; OLG Stuttgart a. a. O.; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG Verkehrsrecht aktuell 2009, 84-85; OLG Bamberg DAR 2009, 278-280; LG Heidelberg a.a.O.) Dies ist hier gerade nicht der Fall.
  • LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08

    Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Schon deshalb ist die von dem Polizeibeamten getroffene Entscheidung weder formal noch inhaltlich zu beanstanden (so auch LG Heidelberg, 1 Qs 41/08, Beschluss v. 19.06.2008).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Sie hat dabei auf die Schwere des Eingriffs in Rechte des Betroffenen einerseits sowie auf das staatliche Ahndungsinteresse und das gefährdete Rechtsgut andererseits abgestellt, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerfG StV 2002, 113; BGH NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2008 - 1 Ss 151/07-; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 81 a Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Sie hat dabei auf die Schwere des Eingriffs in Rechte des Betroffenen einerseits sowie auf das staatliche Ahndungsinteresse und das gefährdete Rechtsgut andererseits abgestellt, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerfG StV 2002, 113; BGH NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2008 - 1 Ss 151/07-; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 81 a Rn. 32).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
    Sie hat dabei auf die Schwere des Eingriffs in Rechte des Betroffenen einerseits sowie auf das staatliche Ahndungsinteresse und das gefährdete Rechtsgut andererseits abgestellt, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerfG StV 2002, 113; BGH NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2008 - 1 Ss 151/07-; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 81 a Rn. 32).
  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

    In Ermangelung anderer sicherer Indizien dafür, dass der Angeklagte im Anordnungszeitpunkt die Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1 %o deutlich überschritten hatte, musste der anordnende Polizeibeamte davon ausgehen, dass ein Zuwarten bis zur Erreichbarkeit des Richters aufgrund des Alkoholabbaus im Körpers zu einer Gefährdung des Untersuchungserfolges führen würde (ebenso für die Situation einer - wie auch im vorliegenden Fall - auf die Tagzeit beschränkten Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters: OLG Bamberg, DAR 2010, 97; OLG Hamm, StV 2009, 462, 463; LG Flensburg, StV 2008, 459, 460; LG Krefeld, NZV 2010, 307, Ziff. 19; LG Zweibrücken, VRS 116, 448, 449).

    Insbesondere muss zur Nachtzeit i.S.d. § 104 Abs. 3 StPO nicht ohne weiteres ein richterlicher Eildienst eingerichtet werden (BVerfG, NJW 2004, 1442; OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3110), sondern lediglich dann, wenn ein praktischer Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht, sich konkret ankündigt (vom Landgericht Zweibrücken etwa angenommen für Fälle wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 und für Demonstrationen etc. (VRS 116, 448, 449), aA OLG Hamm, NJW 2009, 3109; Fickenscher / Dingelstadt, NStZ 2009, 124, 128; dies., NJW 2009, 3473, 3475 f.).

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