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   OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11   

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https://dejure.org/2011,8581
OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11 (https://dejure.org/2011,8581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2011 - 13 U 2/11 (https://dejure.org/2011,8581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2011 - 13 U 2/11 (https://dejure.org/2011,8581)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Volle Haftung eines Kradfahrers bei Überholen mehrerer Fahrzeug in unklarer Verkehrslage bei Kollision mit entgegenkommendem Linksabbieger

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei Kollision eines mehrere Fahrzeuge bei unklarer Verkehrslage überholenden Motorrades mit einem nach links abbiegenden Pkw; Anforderungen an das Vorliegen eines Anscheinsbeweises zulasten des nach links abbiegenden Pkws

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Linksabbieger mit überholendem Motorrad - Anscheinsbeweis gegen Abbiegenden

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 9 Abs. 1
    Alleinhaftung eines mehrere Fahrzeuge überholenden Motorradfahrers bei Kollision mit einem ohne nachgewiesenen Pflichtenverstoß fahrenden Linksabbieger L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mehrere Fahrzeuge bei unklarer Verkehrslage überholenden Motorrades mit einem nach links abbiegenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der links abbiegender PKW und das Motorrad

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gefährliches Überholmanöver eines Motorradfahrers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rücksichtsloses Überholen einer Fahrzeugkolonne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1460
  • VRS 121, 16
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    a) Das Landgericht hat das Verhalten des Beklagten Ziff. 1 zu Recht an § 9 Abs. 1 StVO gemessen und nicht etwa § 9 Abs. 5 StVO herangezogen, der bei einem Abbiegen in einen Feld- oder Waldweg, wie es hier vorlag, nicht einschlägig ist, auch wenn in einem solchen Fall, abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, grundsätzlich ähnlich verschärfte Pflichten gelten (vgl. OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 9 StVO Rn. 53).

    bb) Die - etwaige - Verletzung der Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO durch den Beklagten Ziff. 1 war auch nicht deshalb zu Lasten der Beklagten zu berücksichtigen, weil bei der Kollision des Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug nach überwiegender Auffassung der Obergerichte ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Abbiegenden für eine Verletzung von § 9 Abs. 1 StVO streiten soll(vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 14289; OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228).

    aa) Zwar gelten bei einem Abbiegen in einen Feld- oder Waldweg, abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, grundsätzlich verschärfte Pflichten, ähnlich den durch § 9 Abs. 5 StVO aufgestellten, doch kommt es insbesondere darauf an, wie gut erkennbar das Abbiegeziel im Fahrverkehr ist (vgl. OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a.a.O., § 9 StVO Rn. 53).

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    aa) In die Abwägung einzustellen sind lediglich feststehende, also unstreitige, zugestandene oder nach § 286 ZPO erwiesene Umstände, die sich unstreitig oder nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. nur BGH, NJW-RR 2010, 839 - Tz. 13; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a.a.O., § 17 StVG Rn. 12 m. w. N.).

    (1) Nach der Rechtsprechung kann als ein die Betriebsgefahr eines Motorrads erhöhender Umstand grundsätzlich dessen Instabilität und die daraus resultierende Sturzgefahr in Betracht kommen, sofern und soweit sich diese nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 839 - Tz. 28 m. w. N.; ferner z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008 - I-1 U 79/06 - Tz. 42 [juris] m. w. N.).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen näheren, gerade im Streitfall u. U. nicht erfüllten Voraussetzungen dieser Auffassung beizupflichten ist (s. zu Einschränkungen etwa OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 - Tz. 45), greift ein solcher Anscheinsbeweis jedenfalls nicht ein, werden, wie im Streitfall, mehrere Fahrzeuge in einem Zug überholt (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78).

    So wenig das Landgericht ein mitwirkendes Verschulden des Beklagten Ziff. 1 bei seiner Abwägung zu berücksichtigen hatte, so wenig hatte es die mögliche, doch eben nicht feststehende Ursächlichkeit einer etwaigen Verletzung der Rückschaupflicht als einen die Betriebsgefahr des von dem Beklagten Ziff. 1 gelenkten Fahrzeugs erhöhenden Umstand in diese Abwägung einzubeziehen (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78 f.).

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 319/03

    Verursachung eines Verkehrsunfalls beim Überholvorgang einer Fahrzeugkolonne;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    a) Ein solches Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr beruht nicht darauf und setzt nicht voraus, dass der Unfall für den Unfallgegner des zur Gänze einstandspflichtigen Unfallbeteiligten ein unabwendbares Ereignis nach § 17 Abs. 3 StVG darstellt (vgl. allgemein nur etwa Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a.a.O., § 17 StVG Rn. 20; für eine Kollision eines Überholenden mit einem Linksabbieger etwa OLG Koblenz, BeckRS 2004, 04174); vom Vorliegen eines für den Beklagten Ziff. 1 unabwendbaren Ereignisses ist das Landgericht nicht ausgegangen.

    Dass die Betriebsgefahr des Linksabbiegers, dem ein schuldhafter Verkehrsverstoß nicht zur Last fällt oder dem ein solcher Verstoß zumindest nicht nachzuweisen ist, gegenüber einem gewichtigen Verkehrsverstoß des Unfallgegners, der mehr als ein Fahrzeug in einem Zug zu überholen versucht, unter bestimmten Umständen vollständig zurücktreten kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen worden (vgl. etwa OLG Koblenz, BeckRS 2004, 04174; ferner z. B. OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).

  • OLG Hamm, 07.03.1980 - 9 U 169/79

    Geblinkt, aber keine zweite Rückschau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    Das von ihr angeführte Urteil des OLG Hamm vom 07.03.1980 - 9 U 169/79 belegt die abweichende Auffassung der Berufung nicht.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 79/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines einen Linksabbieger überholenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    (1) Nach der Rechtsprechung kann als ein die Betriebsgefahr eines Motorrads erhöhender Umstand grundsätzlich dessen Instabilität und die daraus resultierende Sturzgefahr in Betracht kommen, sofern und soweit sich diese nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 839 - Tz. 28 m. w. N.; ferner z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008 - I-1 U 79/06 - Tz. 42 [juris] m. w. N.).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    bb) Die - etwaige - Verletzung der Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO durch den Beklagten Ziff. 1 war auch nicht deshalb zu Lasten der Beklagten zu berücksichtigen, weil bei der Kollision des Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug nach überwiegender Auffassung der Obergerichte ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Abbiegenden für eine Verletzung von § 9 Abs. 1 StVO streiten soll(vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 14289; OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228).
  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07

    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen näheren, gerade im Streitfall u. U. nicht erfüllten Voraussetzungen dieser Auffassung beizupflichten ist (s. zu Einschränkungen etwa OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 - Tz. 45), greift ein solcher Anscheinsbeweis jedenfalls nicht ein, werden, wie im Streitfall, mehrere Fahrzeuge in einem Zug überholt (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    aa) Richtig ist zwar, dass die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein kann, wobei als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht kommt (s. etwa BGH, NZV 2005, 249, 252).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1988 - 21 U 131/87

    Überholen einer Kolonne von Fahrzeugen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
    Dass die Betriebsgefahr des Linksabbiegers, dem ein schuldhafter Verkehrsverstoß nicht zur Last fällt oder dem ein solcher Verstoß zumindest nicht nachzuweisen ist, gegenüber einem gewichtigen Verkehrsverstoß des Unfallgegners, der mehr als ein Fahrzeug in einem Zug zu überholen versucht, unter bestimmten Umständen vollständig zurücktreten kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen worden (vgl. etwa OLG Koblenz, BeckRS 2004, 04174; ferner z. B. OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    In diesem Fall fehlt es an einem für ein (alleiniges) Verschulden des Linksabbiegers sprechenden typischen Geschehensablauf (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11, VRS 121, 16 - 20, juris Rdn. 9; OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013, NJW-RR 2014, 290 - 292, juris Rdn. 27).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77, zustimmend OLG Stuttgart, B. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12

    Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr

    Ein solches Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr beruht zwar nicht darauf und setzt nicht voraus, dass der Unfall für den Unfallgegner des zur Gänze einstandspflichtigen Unfallbeteiligten ein unabwendbares Ereignis nach § 17 Abs. 3 StVG darstellt (vgl. Senat, VRS 121 [2011], 16, 19).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Es gilt grundsätzlich, dass der Abbiegende sich umso sorgfältiger verhalten muss, je weniger das Abbiegeziel im Fahrverkehr - als dem fließenden Verkehr dienend - erkennbar und erwartbar ist (OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 106/08, Rn 19 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, Rn 5 - juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.10.2014 - 4 U 145/13, Rn 65 ff. - juris).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    § 9 Abs. 5 StVO ist beim Abbiegen in einen Feldweg, wie es hier vorlag, nicht einschlägig, auch wenn in einem solchen Fall, abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, grundsätzlich ähnlich verschärfte Pflichten gelten (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 (13 U 2/11), BeckRS 2011, 14283).

    Damit ist der Anscheinsbeweis insoweit erschüttert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 (13 U 2/11), BeckRS 2011, 14283).

    In einem solchen, besonders gelagerten Fall tritt die Betriebsgefahr des nach links abbiegenden Beklagtenfahrzeugs vollständig hinter dem Verursachungsanteil des Klägers mit der Folge dessen voller Einstandspflicht zurück (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 (13 U 2/11), BeckRS 2011, 14283).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 12 U 115/17

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Demgegenüber ist aber auch die Betriebsgefahr des vom Zeugen G... geführten Motorrades durch die besondere Gefährlichkeit des gleichzeitigen Überholens von mehr als einem Fahrzeug erheblich gesteigert (vgl. hierzu BGH MDR 1987, S. 223; OLG Stuttgart VRS 121, S. 16; OLG Rostock MDR 2007, S. 1014).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn der Überholer dem Linksabbieger bzw. selbst Überholenden nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteile vom 23.02.2006 - 6 U 126/05, juris Rn. 12, 13 und vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 27, zustimmend OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Zwar kann als ein die Betriebsgefahr eines Motorrads erhöhender Umstand grundsätzlich dessen Instabilität und die daraus resultierende Sturzgefahr in Betracht kommen, sofern sich diese nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat (OLG Stuttgart v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 Rd. 18 nach juris).
  • LG Berlin, 11.10.2023 - 46 O 442/21
    Nach dem Gesagten muss auch die Frage nicht vertieft werden, ob ein Anscheinsbeweis gegen den Kläger bereits deshalb erschüttert ist, weil der Beklagte zu 2 hinter einer kurzen Kolonne von Fahrzeugen den Fahrstreifen nach links gewechselt hat (zu dieser Problematik bei einem Zusammenstoß zwischen einem Linksüberholer und einem Linksabbieger siehe etwa KG, Urteil vom 20.02.2017 - 22 U 229/13 - n.v.; OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78; OLG Hamm, NZV 2014, 125, 126; OLG Hamm, r+s 2022, 105 Rn. 22f.; OLG Karlsruhe, r+s 2019, 405, 407; OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82 Rn. 58; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11 - BeckRS 2011, 14283).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 12 U 61/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Begriff der Unabwendbarkeit

    Dieser Grundsatz findet jedoch keine Anwendung, wenn der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77; NZV 2014, 125, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82, juris Rn. 57).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2012 - 8 U 7/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung von

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2012 - 8 U 267/11

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in Index-Zertifikate

  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

  • LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18

    Überholen

  • LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
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