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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14   

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https://dejure.org/2014,31271
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14 (https://dejure.org/2014,31271)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.08.2014 - 1 M 78/14 (https://dejure.org/2014,31271)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. August 2014 - 1 M 78/14 (https://dejure.org/2014,31271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach festgestelltem Amphetaminkonsum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 127, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14
    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14
    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).
  • VG Würzburg, 13.10.2015 - W 6 S 15.954

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat derartigen Behauptungen nur dann Beachtlichkeit zuerkannt, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hätten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, und dass es ferner naheliegt, dass ihm die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. SächsOVG, B. v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris; B. v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180; OVG NRW, B. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris; OVG MV, B. v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B. v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris; B. v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris).

    Gerade angesichts der aktuellen Erkenntnisse über die Abbaugeschwindigkeiten und das Abbauverhalten von konsumierten Cannabis, bei dem THC im Regelfall nur bis zu 6 Stunden im Blut in einer Konzentration von über 1, 0 ng/ml nachgewiesen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407), sowie von Amphetamin mit Halbwertszeiten von 4 bis 12 Stunden (vgl. OVG MV, B. v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; siehe auch BayVGH, B. v. 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 - juris) lassen sich die im Blut des Antragstellers nachgewiesenen Konzentrationen nicht überzeugend mit den Schilderungen der Antragstellerseite vereinbaren.

    Bei einem erstmaligen Drogenkonsumenten wären anders als bei einem etwa regelmäßig konsumierenden Menschen bei den im Blut festgestellten Betäubungsmittelkonzentrationen entsprechende Anzeichen und Wirkungen zu erwarten gewesen (vgl. SächsOVG, B. v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; OVG MV, B. v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; OVG NRW, B. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 - Blutalkohol 51, 196; sowie auch BayVGH, B. v. 23.2.2006 - 11 CS 05.1968 - juris; B. v. 13.12.2005 - 11 CS 05.1350 - juris).

  • VG Würzburg, 05.01.2016 - W 6 S 15.1440

    Keine Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat derartigen Behauptungen nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen Beachtlichkeit zuerkannt (vgl. SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180; OVG NRW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris; OVG MV, B.v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris).

    Die sehr hohe Konzentration des vom Bezirksklinikum Lohr nachgewiesenen Amphetamins im Blut könnte theoretisch angesichts der Halbwertszeiten von vier bis zwölf Stunden und der begrenzten Nachweisbarkeit nach der Einnahme im Blut bis zu maximal 48 Stunden (vgl. OVG MV, B.v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B.v. 19.10.2010 - 11 CS 10.2330 - juris; B.v. 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 - juris; VG Bayreuth, B.v. 3.7.2012 - B 1 S 12.427 - juris) auch dafür sprechen, dass die Antragstellerin diese große Menge möglicherweise bewusst eingenommen hat, um einen glaubhaften Selbstmordversuch vorzutäuschen.

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 6 K 16.1168

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach behauptetem unwillentlichem und unwissentlichem

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat derartigen Behauptungen nur dann Beachtlichkeit zuerkannt, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hätten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, und dass es ferner naheliegt, dass ihm die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. SächsOVG, B. v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris; B. v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180; OVG NRW, B. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris; OVG MV, B.v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B. v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris; B. v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris).
  • VG Würzburg, 14.08.2015 - W 6 S 15.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Schlüssigkeit eines toxikologischen Gutachtens

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat derartigen Behauptungen nur dann Beachtlichkeit zuerkannt, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hätten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, und dass es ferner naheliegt, dass ihm die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. OVG NRW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris; OVG MV, B.v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris; SächsOVG, B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - DÖV 2013, 282).
  • VG Neustadt, 30.11.2021 - 1 L 1086/21

    Fahrerlaubnisrecht

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daher Behauptungen eines unwissentlichen und unwillentlichen Betäubungsmittelkonsums des Weiteren nur dann Beachtlichkeit zuerkannt, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt hätten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, und dass es ferner naheliegt, dass ihm die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 16 B 1032/14 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 M 78/14 -, VRS 127, 200; SächsOVG, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 4 B 148/14 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 11 ZB 12.1362 -, juris).
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