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   VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15   

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VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15 (https://dejure.org/2015,22089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 (https://dejure.org/2015,22089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2015 - 10 S 278/15 (https://dejure.org/2015,22089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h außerorts als gravierende verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit; Hinweispflicht der Bußgeldbehörde auf die mutmaßliche Dauer einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 31a Abs 2 StVZO, Art 6 Abs 1 MRK
    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h außerorts als gravierende verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit; Hinweispflicht der Bußgeldbehörde auf die mutmaßliche Dauer einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ES 3.0 ist ein standardisiertes Messverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    45 km/h zu schnell auf dem Motorrad - und das Fahrtenbuch

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines Motorradfahrers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines Motorradfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 934
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h außerorts stellt eine gravierende verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit dar, die bei unzureichender Mitwirkung des Halters an der Fahrerermittlung jedenfalls dann eine Fahrtenbuchauflage von 15 Monaten rechtfertigen kann, wenn es sich bei dem fraglichen Fahrzeug um ein selten benutztes Motorrad handelt (ähnlich BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14, juris).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Erwägung, dass das Interesse der Allgemeinheit, bei einer weiteren Zuwiderhandlung den Täter feststellen zu können, wächst, je schwerer dieser Verstoß wiegt, als sachgerecht und rechtmäßig bestätigt und darüber hinaus betont, dass für eine solche Staffelung im Interesse der Verkehrssicherheit zudem die Gesichtspunkte der Spezial- und der Generalprävention sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 - juris Rn. 20).

    Dass das fragliche Motorrad nach dem Vortrag des Antragstellers "so gut wie nie gefahren wird", spricht im Übrigen nicht für, sondern gegen eine kürzere als die verhängte Dauer der Fahrtenbuchauflage, soll die bezweckte präventive Wirkung nicht weitgehend leerlaufen (vgl. dazu ebenso BVerwG, Urteil vom 28.05.2015, a.a.O. Rn. 25 ff., für den Fall einer auf das Sommerhalbjahr beschränkten Nutzung).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Hinweis auf die einheitliche ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausführt, steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 386; Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -VBlBW 2009, 356; vom 29.04.2013 - 10 S 291/13 - sowie ausführlich Beschluss vom 10.02.2015 - 10 S 94/15).

    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).

    Eine Halbierung des Hauptsachestreitwerts von 6.000,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen kommt es dabei wesentlich darauf an, ob die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -a.a.O., m.w.N.).

    Ein derartiger Verkehrsverstoß liegt in der Regel bereits vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O.) oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes eine Eintragung in das Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) einhergeht (vgl. so auch OVG Bremen, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Zwar muss die Bußgeldbehörde nach der vom Antragsteller der Sache nach herangezogenen Rechtsprechung des Senats (vgl. ausführlich Beschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/99 - NJW 2009, 3802) zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften den Halter eines Kraftfahrzeugs im Ordnungswidrigkeitsverfahren als Zeugen und nicht lediglich als Betroffenen dann anhören, wenn feststeht, dass der Kraftfahrzeughalter keinesfalls der verantwortliche Fahrzeugführer sein kann.

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem dem Beschluss des Senats vom 04.08.2009 (10 S 1499/09 - a.a.O.) zugrunde liegenden, da dort die Kraftfahrzeughalterin mit Sicherheit als Fahrerin ausschied.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten Messverfahren entsprechend heranzuziehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - ESVGH 64, 161 = VBlBW 2015, 128 m.N. zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsprechung; vom 09.12.2013 - 10 S 2082/13 - vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13).

    Zudem ist nichts gegen die Annahme der Bußgeldbehörde zu erinnern, dass diese Bemühungen trotz mehrfacher Versuche eines Ordnungsamtsmitarbeiters, den Antragsteller aufzusuchen, erfolglos geblieben sind und noch darüber hinausgehende Ermittlungsanstrengungen untunlich waren, etwa die vom Antragsteller ins Feld geführte Möglichkeit einer Befragung von Nachbarn, was angesichts des unergiebigen Fahrer-Lichtbilds (Gesicht durch Helmvisier verdeckt) auf eine der Behörde nicht obliegende und auch datenschutzrechtlich zweifelhafte Ermittlung ins Blaue hinein hinaus gelaufen wäre (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O., juris Rn. 14; vom 04.12.2013 - a.a.O., juris Rn. 12), oder gar die vom Antragsteller weiter geforderte Beauftragung eines Sachverständigen mit einem nach Sachlage aussichtslosen Lichtbildvergleich.

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Hinweis auf die einheitliche ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausführt, steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 386; Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -VBlBW 2009, 356; vom 29.04.2013 - 10 S 291/13 - sowie ausführlich Beschluss vom 10.02.2015 - 10 S 94/15).

    Aus der für sich genommen rechtmäßigen Handlungsweise des Betroffenen, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, darf daher in zulässiger Weise die Prognose abgeleitet werden, dass er auch bei künftigen Verstößen von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen wird und deshalb zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Zudem ist nichts gegen die Annahme der Bußgeldbehörde zu erinnern, dass diese Bemühungen trotz mehrfacher Versuche eines Ordnungsamtsmitarbeiters, den Antragsteller aufzusuchen, erfolglos geblieben sind und noch darüber hinausgehende Ermittlungsanstrengungen untunlich waren, etwa die vom Antragsteller ins Feld geführte Möglichkeit einer Befragung von Nachbarn, was angesichts des unergiebigen Fahrer-Lichtbilds (Gesicht durch Helmvisier verdeckt) auf eine der Behörde nicht obliegende und auch datenschutzrechtlich zweifelhafte Ermittlung ins Blaue hinein hinaus gelaufen wäre (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O., juris Rn. 14; vom 04.12.2013 - a.a.O., juris Rn. 12), oder gar die vom Antragsteller weiter geforderte Beauftragung eines Sachverständigen mit einem nach Sachlage aussichtslosen Lichtbildvergleich.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Bei der Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage ist weiter das Verhalten zu würdigen, das der Fahrzeughalter im Zusammenhang mit den Bemühungen der Behörde an den Tag gelegt hat, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 - juris).
  • OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06

    Fahrtenbuchauflage; Wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Ein derartiger Verkehrsverstoß liegt in der Regel bereits vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O.) oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes eine Eintragung in das Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) einhergeht (vgl. so auch OVG Bremen, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2005 - 10 S 971/05

    Fahrtenbuchauflage; Überlassung des Fahrzeugs an Dritten; Vollstreckung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
    Zum anderen dürfte der Antragsteller, ohne dass es bei dieser Sachlage darauf noch entscheidend ankommt, mit dem Verwaltungsgericht auf die Einbeziehung des Beauftragten in § 31a Abs. 2 StVZO zu verweisen sein sowie darauf, dass er einen ihm insoweit weisungsunterworfenen Entleiher zur Führung des Fahrtenbuches anzuhalten und die Verleihung von der Erfüllung dieser Verpflichtung abhängig zu machen bzw. diese zu überwachen hat (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20.09.2005 - 10 S 971/05 - VBlBW 2006 32; Senatsbeschluss vom 14.03.2013 - 10 S 316/13).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • EGMR, 18.03.2010 - 13201/05

    Selbstbelastungsfreiheit (Voraussetzungen für belastende Schlüsse aus dem

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 10 S 129/08

    Fahrtenbuchauflage: Schluss auf fehlende Mitwirkungsbereitschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99

    Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde

  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    cc) Es ist revisionsrechtlich nichts dagegen zu erinnern, dass das Berufungsgericht (UA S. 19) diese Grundsätze - in Übereinstimmung mit weiteren Obergerichten und der Literatur (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 10. August 2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 8 B 1018/18 - juris Rn. 4 f.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023 § 31a StVZO Rn. 16 f. m. w. N.) - in einem Verfahren anwendet, das eine Fahrtenbuchanordnung zum Gegenstand hat.
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Hierbei kann die Behörde auf die Bewertungen abstellen, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften mit der Ausgestaltung der Sanktionen sowie in § 40 FeV i.V.m. Anlage 13 der FeV mit der Einordnung eines Deliktes oder Verstoßes in das Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktsystem) zum Ausdruck gebracht worden sind (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Insbesondere dürfen Geschwindigkeitsmessergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten in standardisierten Verfahren gewonnen werden, nach Abzug der Messtoleranz von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne Weiteres zu Grunde gelegt werden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.12.2018, a.a.O. Rn. 4 ff.; OVG LSA, B.v. 2.2.2020, a.a.O. Rn. 8; NdsOVG, B.v. 23.9.2020 - 12 ME 130/20 - ZfSch 2021, 177 = juris Rn. 9).

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde folglich grundsätzlich nicht mehr gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 = juris Rn. 4).

    Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls, wie etwa die konkrete Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 9 f.; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 14).

  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

    Nach der damit weiterhin anwendbaren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 -, Rn. 7, juris) erbringen geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte, die - wie hier - über eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügen, bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlichen Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs.

    Von einem Verstoß gegen die - ohnedies nur im Bereich der straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndung, nicht im vorliegenden präventivpolizeilichen Zusammenhang geltende - Unschuldsvermutung kann dabei keine Rede sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.08.2015, a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Frage, ob es nicht möglich war, den Fahrzeugführer zu ermitteln, ist die gesamte Zeitspanne bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung der Ordnungswidrigkeit maßgeblich (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 -, Rn. 9, juris).

    Bei der Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage ist weiter das Verhalten zu würdigen, das der Fahrzeughalter im Zusammenhang mit den Bemühungen der Behörde an den Tag gelegt hat, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären (BVerwG, Urt. v. 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, Rn. 21, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.08.2015, a.a.O., Rn. 14-17, juris; Beschl. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019, a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 10. August 2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 - juris Rn. 3; Beschluss vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 - juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019, a.a.O. Rn. 16 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O. Rn. 12; SaarlOVG, Beschluss vom 3. März 2015 - 1 B 404/14 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 - juris Rn. 7).

    Hierbei kann die Behörde auf die Bewertungen abstellen, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften mit der Ausgestaltung der Sanktionen sowie in § 40 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2937), i.V.m. Anlage 13 der FeV mit der Einordnung eines Deliktes oder Verstoßes in das Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktsystem) zum Ausdruck gebracht worden sind (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O. Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Dies ermöglicht es, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015, 1 C 13.14, BVerwGE 152, 188 ff., juris Rn. 19, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 19; Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, VBlBW 2009, 356, juris Rn. 5).
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -;] Hinzu kommt, dass sich vorliegend sowohl der amtliche Eichschein für das Gerät als auch das Schulungszertifikat des Herstellers Vitronic für den verantwortlichen Polizeioberkommissar in der Verwaltungsakte befinden.
  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    [vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.8.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rdnr. 7; SächsOVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.5.2018 - 8 A 740/18 -, juris Rdnrn. 18 f., jew. m.w.N.].
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15

    Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers

    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris m.w.N.).

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde grundsätzlich dann auch nicht mehr gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - a.a.O. m.w.N).

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, juris Rn. 9 sowie B. v. 28.05.2015 - 3 C 13/14 -, juris Rn. 23 = BVerwGE 152, 180; VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14).

    Die von der Fahrtenbuchauflage ausgehende Belastung für den Fahrzeughalter wiegt demgegenüber nicht schwer (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 28.06.2016 - 4 Bf 97/15

    Fahrtenbuchauflage bei Berufung des Fahrzeughalters auf sein

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage

  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Tatmehrheit; Überholverbot

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 11 ZB 19.213

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 8 E 561/22

    Festsetzung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzgl.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 CS 19.214

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 3 M 166/16

    Fahrtenbuchauflage

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19

    Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 181/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 715/20

    Anfechtung einer Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen.

  • VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halter;

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 43/18

    Fahrtenbuchauflage; Frist

  • VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 57/18

    Fahrenbuchauflage; Fahrtenbuch; Frontfoto; Heckaufnahme; Heckfoto;

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