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BGH, 04.02.1958 - VI ZR 55/57 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17; StVO (a.F.) § 1 § 13
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer bevorrechtigten Straße auf die Fahrbahn einbiegenden PKW mit einem an sich wartepflichtigen Motorradfahrer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 672 (Ls.)
- MDR 1958, 420
- DB 1958, 307
- VRS 14, 346
Wird zitiert von ... (4)
- LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers …
Er büßt aber dadurch nicht seine Vorfahrtsberechtigung ein, sondern kann sich gegenüber dem Wartepflichtigen auf das uneingeschränkte Vorfahrtsrecht nach § 8 StVO stützen (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1958 - VI ZR 55/75, VRS 14, 346; BGHSt 13, 368; OLG Hamm, VRS 52, 299; OLG Düsseldorf, VRS 66, 376; OLG Karlsruhe, VRS 55, 246).Sie hat vielmehr den Zweck, der gerade an Kreuzungen und Einmündungen von Straßen besonders häufig auftretenden Gefahr eines Zusammenstoßes zu begegnen (BGH, Urteil vom 04.02.1958 - VI ZR 55/75, VRS 14, 346).
- BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65
Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung
Der Wartepflichtige muß auch im Interesse der Verkehrssicherheit etwaige größere Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen, zumal das Vorfahrtrecht eine strenge einfache Auslegung verlangt (vgl. RG VAE 1944, 34 Nr. 68; BGH VRS 14, 346, 347; OLG Bremen VRS 11, 303). - OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 1 U 127/11
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge
So wird auch nach der durch den erkennenden Senat getragenen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Vorfahrtberechtigung des von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers nicht dadurch beeinträchtigt, dass er rückwärts fährt (BGH VRS 14, 346; BGH VRS 18, 136; Senat, Urteil vom 20.04.2010, Az.: I - 1 U 220/09). - LG Hamburg, 28.01.2022 - 331 O 115/21
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mit einem …
Er büßt aber dadurch nicht seine Vorfahrtsberechtigung ein, sondern kann sich gegenüber dem Wartepflichtigen auf das uneingeschränkte Vorfahrtsrecht nach § 8 StVO stützen (vgl. BGH Urteil v. 04.02.1958, VRS 14, 346; BGHSt 13, 3 68; Landgericht Saarbrücken, Urteil 07.10.2016 Az.: 13 S 35/16 zitiert nach juris).