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   BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58   

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BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58 (https://dejure.org/1958,290)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1958 - 4 StR 180/58 (https://dejure.org/1958,290)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58 (https://dejure.org/1958,290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 75
  • NJW 1958, 1980
  • MDR 1959, 52
  • VRS 15, 424
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

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  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

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  • RG, 31.05.1920 - I 211/20

    Bluter - § 16 StGB, aberratio ictus

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  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Zwar kann insbesondere eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 1952 - 3 StR 389/52, BGHSt 3, 218, 220; vom 23. April 1953 - 3 StR 894/52, BGHSt 4, 182, 187; vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 78).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Nicht nur der Erfolg, sondern auch die Art und Weise, wie der Erfolg zustande gekommen ist, muss auf der Linie der Befürchtungen liegen, welche die Verletzung einer Sorgfaltspflicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 78).

    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, aaO, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, aaO, NJW 1992, 1708, 1709; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, aaO, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, aaO, BGHSt 12, 75, 78; Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, BGHSt 3, 62, 63 f.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Beitrag anderer Personen zum Geschehen in einem gänzlich vernunftwidrigen Verhalten besteht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 78; BGH, Urteil vom 23. April 1953 - 3 StR 894/52, BGHSt 4, 182, 187).

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    b) Die Zurechenbarkeit und objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges - der Tod und die Verletzungen der Opfer von S s Straftaten - werden nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs (vgl. BGHSt 12, 75, 78; BGH NJW 1992, 1708, 1709; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 222 Rdn. 26) jedenfalls dann angenommen werden können, wenn zwischen der bei S festgestellten psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht.
  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Ein Mitverschulden eines weiteren Unfallbeteiligten ist dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Angeklagten einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 78; KG, NZV 2015, 45).
  • OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15

    Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben

    Unabhängig von der Frage, ob ein Begehungs- oder unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, begeht eine fahrlässige Tötung, wer die ihn treffende Sorgfaltsanforderung missachtet, welche bei Erfüllung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Nichteintritt des Erfolges geführt hätte, sofern er dies nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; BGH, Urt. vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 98; vgl. zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16. November 2007 - 3 Ws 216/07, BauR 2008, 139 f; LK-Jähnke, 11. Aufl., § 222 Rn. 3), wobei die Vorhersehbarkeit des Verlaufs im Allgemeinen genügt, alle konkreten Einzelheiten brauchen nicht voraussehbar zu sein (BGH, Urt. vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 77; BGH, Beschl. vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Dass sich der betrunkene und desorientierte Heranwachsende bei der herrschenden Dunkelheit an einer Straße orientiert und sich auf die Fahrbahn begibt, dort von einem Auto erfasst wird und an den Folgen eines solchen Verkehrsunfalls verstirbt, lag unter den gegebenen Umständen nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereiches (vgl. BGHSt 12, 75, 78) nahe.

    Zwar kann eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGHSt 3, 218; 4, 182, 187; 12, 75, 78).

  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 RVs 102/15

    Unfall mit Todesfolge - kann bei einem erheblichen Mitverschulden des

    Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Beschuldigten einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 78; KG, NZV 2015, 45; s. auch Fischer, a.a.O., § 15 Rdnr. 16c).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    aa) Sie lassen schon eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob der Angeklagte - wie dies zur Begründung des Schuldvorwurfs bei einem Fahrlässigkeitsdelikt erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 62, 64; 12, 75, 78; Lackner StGB 20. Aufl. § 15 Rdn. 49 m.w.N.) - nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage war, die objektive Sorgfaltspflichtverletzung zu vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen.
  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche

    Für die Voraussehbarkeit kommt es entscheidend darauf an, dass der tödliche Erfolg im Rahmen der möglichen Wirkungen einer verkehrswidrigen Handlung liegt (BGHSt 12, 75, 78f.) und sich innerhalb des durch die pflichtwidrige Erstverletzung geschaffenen Ausgangsrisikos bewegt (OLG Stuttgart NJW 1982, 295, 296).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Das offensichtliche Mitverschulden G. beseitigt nicht den Ursachenzusammenhang, der zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung des Angeklagten und dem tödlichen Unfall besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 77).

    Es genügt, daß er es sich in den wesentlichen Zügen allgemein hätte vorstellen können (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 1970, 603, 604).

    Der Angeklagte hätte sich deshalb sagen können und sollen, er werde bei Überschreitung der Geschwindigkeit, die seiner Sichtweite angepaßt war, möglicherweise einen Fußgänger auf der Fahrbahn anfahren und dadurch töten (vgl. BGHSt 12, 75, 78).

    In der Rechtsprechung (BGHSt 12, 75, 78) ist zwar anerkannt, daß das Mitverschulden des Verletzten geeignet ist, die Vorhersehbarkeit des Unfalls für den Täter auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen Verhalten besteht.

  • KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14

    Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen

  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RVs 65/19

    Mitverschulden, fahrlässige Tötung, Verkehrssituation, Zurechnungszusammenhang,

  • BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 318/72

    Herbeiführung einer Scandicainvergiftung durch einen Arzt - Der Tatbestand der

  • BGH, 06.06.1967 - 1 StR 131/67

    Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung durch einen Arzt -

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 560/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit

  • BGH, 16.11.1965 - 1 StR 489/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.03.2002 - 3 StR 340/01

    Fahrlässige Tötung (Pflichtwidrigkeit bei gemeinsamer Verantwortung aber

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1975 - 2 Ss 15/75

    Der Umstand allein, daß unterwegs der Treibstoff ausgeht, hat nicht zur Folge,

  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 561/68

    Voraussehbarkeit einer Todesfolge - Vorliegen eines so genannten Affektsturms -

  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 363/66

    Relevanter Zeitpunkt der Ursächlichkeit verkehrswidrigen Verhaltens für einen

  • BGH, 11.12.1958 - 4 StR 176/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1971 - 1 StR 276/71

    Irrige Annahme einer Notwehrlage - Anforderungen an die Voraussehbarkeit der

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 604/69

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Dienst - Zulässigkeit des

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2003 - 7 KLs 101 Js 773/01
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

  • BGH, 22.11.1968 - 4 StR 396/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

  • BGH, 23.02.1966 - 2 StR 506/65

    Explosion durch Anschluss einer Gasleitung an ein totes Rohr - Pflicht des

  • BGH, 11.06.1965 - 4 StR 245/65

    Revision gegen die Verurteilung zu Zuchthausstrafen wegen gemeinschaftlicher

  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 245/62

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 472/59

    Mitursächlichkeit für Tod und Verletzung von Menschen durch das pflichtwidrige

  • BGH, 26.11.1975 - 3 StR 166/75

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung infolge Verstoßes gegen eines

  • BGH, 13.11.1975 - 4 StR 450/75

    Objektive und subjektive Vorhersehbarkeit der schweren Folge bei schwerer

  • BGH, 08.11.1960 - 5 StR 326/60

    Fahrlässige Tötung eines Badegastes durch die pflichtwidrige Unterlassung der

  • BGH, 03.12.1974 - 1 StR 553/74

    Fahrlässige Tötung eines Kinds - Übermäßige Wärmezufuhr durch eine elektrische

  • BGH, 26.10.1972 - 4 StR 184/72

    Rüge des Verstoßes gegen die Denkgesetze - Voraussetzungen eines besonders

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 37/69

    Umfang und Anforderungen an die Vorhersehbarkeit eines Erfolges in alles

  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 65/69

    Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber Kindern - Vorhersehbarkeit einer

  • BGH, 15.09.1961 - 4 StR 280/61

    Verpflichtung der Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen im Urteil -

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