Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.06.2005

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,529
VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04 (https://dejure.org/2004,529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 (https://dejure.org/2004,529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 (https://dejure.org/2004,529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes bei Absicht der Erhebung einer Amtshaftungsklage wegen Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes; Anerkennung von im Ausland ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer Amtshaftungsklage vorbereitenden Verpflichtungsklage; Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Führerschein; Innerstaatliche Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis; Erteilungsentscheidung für ...

  • blutalkohol PDF, S. 506

    Erteilungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV und Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 5; ; IntKfzV § 4 Abs. 4 Nr. 3; ; IntKfzV § 4 Abs. 5; ; IntKfzV § 11 Abs. 2; ; LVwVfG § 43 Abs. 2; ; LVwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1; ; EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4

  • streifler.de

    Ablehnung der Wideraufnahme eines Verfahrens nach Änderung der Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsstellung, Verbesserung, Aufhebung, Wirksamkeit, Erledigung auf andere Weise, EU-Fahrerlaubnis, Gebrauchmachen, Amtshaftungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 596 (Ls.)
  • DÖV 2005, 308
  • DÖV 2005, 308 DVBl 2005, 596 (Leitsatz) VerkMitt 2005, Nr. 81 (Ls.)
  • VRS 2005, 141
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    Zu Gunsten der Regelungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper, EuZW 2004, 337, Rn. 73) festgestellt, dass die Anwendung des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Behörden eines Mitgliedstaates vom Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit einem Antrag auf Umtausch dieses Führerscheins befasst werden.

    In seinem Urteil vom 29.04.2004 (a.a.O. Rn. 73) hat der EuGH auch den Zweck des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG betont.

    Durch die Regelung des § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV ist auch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004, a.a.O., Rn. 74-77) sichergestellt, dass einer im EU- oder EWR-Ausland erteilten Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt wird.

    Unionsbürger könnten sich - die Möglichkeiten des Gemeinschaftsrecht missbrauchend - der Anwendung des nationalen Rechts dadurch entziehen, dass sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niederließen, um eine Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat zu erhalten, nachdem ihnen in einem anderen Mitgliedstaat zuvor wegen eines schweren Verstoßes die Fahrerlaubnis entzogen worden sei (vgl. z.B. Vorbringen der Kommission in der Rechtssache C-476/01 - Kapper -, EuGH, Urt. v. 29.04.2004, Rn. 67; Begründung des Entwurfs der Kommission zur Neufassung einer Richtlinie EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 21.10.2003, KOM (2003) 621).

  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; Beschl. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO für eine Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse nicht gegeben ist, wenn die Klage im Hinblick auf einen Amtshaftungsanspruch erhoben worden ist, sich der Verwaltungsakt aber bereits vor Klageerhebung erledigt hat (BVerwG, Beschl. v. 08.05.2001 - 1 WB 15.01 - Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO für eine Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse nicht gegeben ist, wenn die Klage im Hinblick auf einen Amtshaftungsanspruch erhoben worden ist, sich der Verwaltungsakt aber bereits vor Klageerhebung erledigt hat (BVerwG, Beschl. v. 08.05.2001 - 1 WB 15.01 - Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226).
  • OVG Bremen, 25.02.1998 - 1 B 131/97

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    bb) Aus der Begründung zu Art. 4 der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Änderung der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr, BR-Drucks. 931/95, S. 16) ist unmittelbar zu entnehmen, dass vor dieser Ergänzung des § 4 IntKfzV die verwaltungsbehördliche Entziehung einer Fahrerlaubnis die Geltung einer nach der Verlegung des ständigen Aufenthalts ins Ausland dort erworbenen Fahrerlaubnis mit der Folge unberührt ließ, dass eine Person nach der in der Bundesrepublik Deutschland erfolgten Entziehung und der Verlagerung des ständigen Aufenthalts ins Ausland dort eine Fahrerlaubnis erwerben und diese im Bundesgebiet - zumindest vorübergehend - trotz der Feststellung der Ungeeignetheit nutzen durfte (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.1998 - 1 B 131/97 -, NJW 1998, 3731).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte beurteilen diese im Rahmen von Amtshaftungsverfahren die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ungeachtet seiner Bestandskraft (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1990 - III ZR 302.89 -, BGHZ 113, 17 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; Beschl. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
    Denn es soll im Rahmen des Erteilungsverfahrens geprüft werden, ob der Betreffende im Hinblick auf die speziellen Anforderungen dieser weiteren Fahrerlaubnisklasse, die über diejenigen hinausgehen können, die Gegenstand eines vorangegangenen Erteilungsverfahrens waren, nunmehr fahrgeeignet und z.B. nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 und 3 oder des § 28 Abs. 4 Nr. 1 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 1 FeV (zu § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV, vgl. Senatsbeschl. v. 21.06.2004 - 10 S 308/04 -, DAR 2004, 606) zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt ist.
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Deren erfolgreiche Anfechtung könne deshalb die Rechtsstellung des Betreffenden nicht verbessern, weshalb auch für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (so die 3. Kammer des angerufenen Gerichts in ihrem Beschluss vom 3. März 2005 - 3 L 253/05.NW - ; hierzu neigend auch VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543 - ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - ).

    Von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Regelungen in Art. 28 Abs. 4 Nr. 3 und -seit 1. September 2002 - in Abs. 5 FeV Gebrauch gemacht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 -).

    Diesem Grundsatz wird aber hinreichend durch den am 1. September 2002 in Kraft getretenen § 28 Abs. 5 FeV Rechnung getragen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - und VG Neustadt, Beschluss vom 4. März 2005 - 3 L 253/05.NW -).

    Zugleich stellt sie sicher, dass entsprechend dem Wortlaut und Regelungszweck von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG im Falle einer früheren Entziehung einer Fahrerlaubnis die nach Ablauf der innerstaatlichen Sperrfrist im EU- oder EWR-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht automatisch im Inland gilt, sondern das Recht zur Nutzung dieser Fahrerlaubnis von einer innerstaatlichen Prüfung und einem bewilligenden Bescheid abhängt (s. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - ; im Ergebnis ebenso für Fälle inhaltlicher Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wie z.B. der Vorlage medizinisch-psychologischer Gutachten Geiger, DAR 2004, 340).

  • VG München, 12.04.2005 - M 6b S 05.999

    Soweit im Hinblick auf materielle Eignungsvoraussetzungen die Richtlinie

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen im Rechtsweg geltend gemachten Rechtsbehelf fehlt u.a. dann, wenn der Rechtsschutz Suchende mit einer Klage oder mit einem Antrag keine Verbesserung seiner Rechtsstellung erreichen kann, der eingelegte Rechtsbehelf also m.a.W. nutzlos ist (Rennert, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, vor § 40, Rn. 11, 16 ff., m.w.N.; s. auch VGH Baden-Württemberg v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04).

    Einen anderen Weg geht eine neuere Entscheidung des VGH Baden-Württemberg v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04.

    Hiernach hat die Bundesrepublik Deutschland von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG gerade durch die Regelungen in § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 Gebrauch gemacht (VGH Mannheim v. 12.10.2004, Az. 10 S 1346/04).

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen im Rechtsweg geltend gemachten Rechtsbehelf fehlt u.a. dann, wenn der Rechtsschutz Suchende mit einer Klage oder mit einem Antrag keine Verbesserung seiner Rechtsstellung erreichen kann, der eingelegte Rechtsbehelf also m.a.W. nutzlos ist (Rennert, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, vor § 40, Rn. 11, 16 ff., m.w.N.; s. auch VGH Baden-Württemberg v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04 ).

    Einen anderen Weg geht eine neuere Entscheidung des VGH Baden-Württemberg v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04 .

    Hiernach hat die Bundesrepublik Deutschland von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG gerade durch die Regelungen in § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 Gebrauch gemacht (VGH Mannheim v. 12.10.2004, Az. 10 S 1346/04).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach BtM-Konsum, Recht auf

    Ob vorliegend das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers zu verneinen ist, wenn er gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214, zuletzt geändert durch VO vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2092 - FeV -) schon von Gesetzes wegen über keine Berechtigung verfügt, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - VRS 108, 141 ff., hier zitiert nach juris, Rz. 28; ablehnend VG Neustadt, Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - zitiert nach juris, Rz.17), lässt die Kammer offen.

    Zunächst ist nicht auszuschließen, dass die im Jahre 2002 geschaffene Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV als hinreichende Vorkehrung gegen eine zeitlich unbegrenzte Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis gesehen werden kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a.a.O., VRS 2005, 141, hier zitiert nach juris, Rz. 42; VG Neustadt, Beschlüsse vom 4. und 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - juris).

    Für die Frage, ob fortbestehende gravierende Eignungsmängel durch den aufnehmenden Mitgliedstaat geprüft werden dürfen, muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, auf welchem Stand sich die europarechtliche Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen für die Führerscheinerteilung befindet und wie die Tatsache zu bewerten ist, dass es derzeit an einem zentralen europäischen Verkehrsregister bzw. einer hinlänglichen Vernetzung der nationalen Register fehlt, so dass der ausstellende Mitgliedstaat nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei diesem Register (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG ) über die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte Fahrerlaubnisentziehung und deren Gründe in Kenntnis gesetzt wird (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004, a. a. O., juris und OVG Münster, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 - juris, Rz. 22).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Dies gilt sowohl für den Standpunkt, dass eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis dann nicht bestehe, wenn das nationale Recht - wie in der Fahrerlaubnis-Verordnung der Fall - nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis knüpfe (so Geiger, DAR 2004, 342 f. und 690 f. und diesem folgend: VG München, Beschl. v. 13.1.2005 - M 6 BS 04.5543 - und Vorlagebeschluss vom 4.5.2005 - M 6 a K 04.1 -, NJOZ 2005, 2824 f.; vgl. auch Ludovisy, a.a.O., 12 f.), als auch für die These, dass den Maßstäben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unter Berücksichtigung des auch gemeinschaftsrechtlich anerkannten Aspektes der Verkehrssicherheit bereits durch das Zuerteilungsverfahren des § 28 Abs. 5 FeV Genüge getan werde (in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, zfs 2005, 212 ff.; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW).
  • VG Freiburg, 28.06.2005 - 4 K 1163/05
    Das bedeutet, dass das Fahrerlaubnisrecht, soweit es Fragen der Kraftfahreignung betrifft, abgesehen von der Regelung über die Sperrfrist, europarechtlich nicht (umfassend) harmonisiert ist, was auch nicht sein kann, solange es - anders als in der deutschen Rechtsordnung beim Kraftfahrbundesamt - keine europaweite Sammlung fahrerlaubnisrelevanter Daten über Kraftfahrzeugführer gibt (vgl. hierzu Geiger, DAR 2004, 340 und 690; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - VG Sigmaringen, Beschl. v. 12.05.2005, VG Neustadt, Beschl. v. 11.03.2005, und VG München, Beschl. v. 13.01.2005, jew. a.a.O. und m.w.N.).

    Die besondere Bedeutung der Verbesserung der Verkehrssicherheit als Zweck der EWGRL 439/91 wird auch in den Begründungserwägungen der Richtlinie ausdrücklich anerkannt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.2004, a.a.O.), ohne dass die Richtlinie selbst hierzu wesentliche Regelungen enthielte; diese bleiben vielmehr dem nationalen Recht vorbehalten.

    Auch die Europäische Kommission geht, wie im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12.10.2004 (a.a.O.) dargelegt ist, offensichtlich davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 und 5 FeV mit den Vorgaben der EWGRL 439/91 in Einklang stehen, nachdem sie diese Regelungen in ihrer Antragsschrift vom 29.08.2003 im Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH - C-372/03 - gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EWGRL 439/91 nicht erwähnt hat (vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts in jenem Verfahren vom 12.05.2005).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 2005, 141 = Blutalkohol 2005, 402; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW -, Juris, und vom 11.3.2005 - 4 L 389/05.NW -, Juris.
  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    cc) Nach VGH Baden-Württemberg (vom 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04) hat die Bundesrepublik Deutschland von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG gerade durch die Regelungen in § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 Gebrauch gemacht.
  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt allerdings einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; Beschluss vom 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der

    Letzteres könnte deswegen der Fall sein, weil in einem generellen Antragsverfahren der Vorbehalt eines Mitgliedstaates, die Anerkennung des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unbegrenzt zu verweigern, erblickt werden könnte (wohl aA: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 108, 141 ff.).

    Der VGH Baden-Württemberg hat zu der Anwendung von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Lichte der Kapper-Rechtsprechung ausgeführt (Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 108, 141 ff.):.

  • VG Düsseldorf, 01.12.2005 - 6 L 2130/05
  • VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05

    Schlussfolgerung auf fehlende Fahreignung trotz tschechischer Fahrerlaubnis.

  • VG Düsseldorf, 02.05.2005 - 6 L 637/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer gültigen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05

    Zur Anerkennung einer von einem Mitgliedstaat neu ausgestellten Fahrerlaubnis

  • VG Karlsruhe, 31.05.2007 - 6 K 22/07

    Sofortige Entziehung einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis

  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
  • VG Berlin, 12.10.2005 - 11 A 690.05

    "Führerscheintourismus" von Fahruntüchtigen auf dem Prüfstand

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

  • VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05

    EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28

  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5843

    Eine schon vor der strafgerichtlichen Entziehung der deutschen FE vorhandene

  • VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04

    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu

  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung;

  • VG Stuttgart, 07.06.2005 - 10 K 485/04

    Prüfung der Fahreignung durch deutsche Behörde nach Alkoholfahrten vor

  • VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05

    Pflicht zur Anerkennung von EU-Führerscheinen steht der Überprüfung der

  • VG Arnsberg, 18.04.2005 - 6 L 62/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer in der Tschechischen Republik

  • VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05

    Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis;

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 16 B 544/05
  • VG Aachen, 24.06.2005 - 3 L 270/05

    Gebrauch einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet; Berechtigung aus

  • VG Aachen, 08.03.2006 - 3 L 102/06

    Unterbindung des sog. Führerscheintourismus; Wirksamkeit einer nach einer

  • VG Darmstadt, 08.03.2006 - 6 G 278/06

    Zur Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse bei fortbestehenden

  • VG Gießen, 17.10.2005 - 6 G 2144/05

    Führen eines Fahrzeugs innerhalb Deutschlands unter Verwendung einer

  • VG Augsburg, 12.01.2006 - Au 3 S 06.00001

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer tschechischen

  • VG Berlin, 15.11.2005 - 20 A 186.05
  • VG Gießen, 10.10.2005 - 6 G 1453/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 21.04.2005 - 3 L 499/05

    Kein Gebrauchmachen einer europäischen Fahrerlaubnis im Inland nach deren

  • VG Augsburg, 14.04.2005 - Au 3 S 05.238
  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2006 - 6 G 1061/05
  • VG Dresden, 23.09.2005 - 14 K 1134/05
  • VG Chemnitz, 27.08.2008 - 2 K 763/08
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2141
VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478 (https://dejure.org/2005,2141)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2005 - 11 CS 05.478 (https://dejure.org/2005,2141)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 11 CS 05.478 (https://dejure.org/2005,2141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums; Verhängung eines Bußgeldes wegen nicht rechtzeitiger Ablieferung des Führerscheins nach Entziehung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde; Rechtmäßigkeit eines anlasslosen Verbots, von einer ausländischen ...

  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; ; FeV § 47 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Recht der Fahrerlaubnisse - anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen; Antragsänderung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren; sofortige Vollziehbarkeit der Aufforderung, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 2005, 141
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1983 - 10 S 2739/82

    Rechtsweg gegen Strafantrag einer Behörde

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
    c) Wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig - und damit nicht sachdienlich - ist der Antrag V. Denn ebenso wenig, wie eine Privatperson im Verwaltungsrechtsweg das Unterlassen oder den Widerruf einer Erklärung erstreiten kann, die ein Träger öffentlicher Gewalt gegenüber der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens abgegeben hat (vgl. BVerwG vom 19.1.1970 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 87; VGH Baden-Württemberg vom 4.8.1983 NJW 1984, 75 f.), kann die Rücknahme einer behördlichen Äußerung, mit der ein Bußgeldverfahren in Gang gebracht werden soll, durch Anrufung der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit erreicht werden.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
    Nach der gefestigten Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt u.a. BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526, sowie BayVGH vom 30.5.2005 Az. 11 CS 04.1767) bedarf es zudem des Nachweises, dass die in der einjährigen Drogenabstinenz zum Ausdruck kommende Verhaltensänderung stabil ist, weil sie auf einem tief greifenden Einstellungswandel im Umgang mit Betäubungsmitteln beruht; dieser Nachweis ist grundsätzlich durch den psychologischen Teil des gemäß § 14 Abs. 2 FeV beizubringenden medizinisch-psychologischen Gutachtens zu führen.
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529/1530) Vorbehalte gegen die Zulässigkeit einer Antragsänderung in Beschwerdeverfahren geäußert wurden, die der Vorschrift des § 146 Abs. 4 VwGO unterfallen, rechtfertigen es die insoweit inmitten stehenden Bedenken nicht, eine derartige Möglichkeit schlechthin auszuschließen.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
    Da diese Bestimmungen Durchbrechungen des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG) darstellen, sind sie eng auszulegen (EuGH vom 29.4.2004 NZV 2004, 372/375).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2004 - 3 NB 472/03

    darlegen, auseinander setzen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
    Fehlt es insoweit aber an Rechtsausführungen ebenso wie an tatsächlichen Annahmen des Verwaltungsgerichts, so kann vom Antragsteller nicht verlangt werden, dass er sich mit den Ausführungen der Vorinstanz in sachlich substantiierter Weise befasst und sie mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt, wie das zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung ansonsten erforderlich ist (vgl. z.B. OVG Schleswig vom 23.1.2004, Az. 3 NB 472/03 und 3 NB 494/03, zit. nach Juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Senat hält an der Auffassung, dass die Pflicht zur Abgabe des Führerscheins nach § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO durch Bundesgesetz vorgeschrieben ist und deshalb die Anordnung des Sofortvollzugs diesbezüglich ins Leere geht (BayVGH, B.v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 - juris Rn. 50), nicht weiter fest, da es sich bei der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht um ein formelles Gesetz i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO handelt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 65; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 28; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 47 FeV Rn. 19).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen nach § 80 Abs. 5, § 80 a und § 123 VwGO Antragsänderungen nur innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nach § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zulässig sind (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 Az. 11 CS 05.478), steht dem nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Der Senat berücksichtigt dabei durchaus, dass ein auf Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie i.V.m. mit den deutschen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften der §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV gestütztes Vorgehen nicht auf eine systematische Überprüfung der Fahrerlaubniserteilungen anderer Mitgliedstaaten oder eine faktische Monopolisierung der Zuständigkeit für eine etwaige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den deutschen Behörden hinauslaufen darf, die dem Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie in seiner Auslegung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 zuwiderlaufen würden (vgl. hierzu: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005, a.a.O., 472; Otte/Kühner, a.a.O., 328).

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