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   BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60   

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https://dejure.org/1961,438
BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60 (https://dejure.org/1961,438)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1961 - VI ZR 152/60 (https://dejure.org/1961,438)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1961 - VI ZR 152/60 (https://dejure.org/1961,438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsteilnehmer in Kreuzung - Einfahren in Kreuzungsbereich - Fahrlässigkeit - Sichtbehinderung - Verkehrsreiche Kreuzung - Vertrauensgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahrenen Kraftfahrers mit einem langsamen, ebenfalls bei Grünlicht eingefahrenen Radfahrer des Querverkehrs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1576 (Ls.)
  • NJW 1961, 1579
  • MDR 1961, 589
  • VersR 1961, 524
  • VRS 21, 17
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.11.1958 - 9 U 1/58
    Auszug aus BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60
    Der vom Beklagten in Anspruch genommene Vertrauensgrundsatz greift daher zu seinen Gunsten nicht ein (vgl. Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 13. Aufl., § 2 StVO Anm. 8; OLG Hamm, NJW 1957, 1684 [OLG Hamm 18.07.1957 - 2 Ss 592/57] ; OLG Köln, MDR 1959, 488; JR 1959, 184 mit Anm. Hartung).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem

    Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).

    Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Der erkennende Senat hat demgemäß schon in seinem Urteil vom 14. April 1961 (VI ZR 152/60 in VersR 1961, 524 = VRS 21, 17 = DAR 1961, 223) entschieden, daß ein Kraftfahrer, der bei Einsetzen des grünen Lichtes in eine Kreuzung einfahren will, Verkehrsteilnehmern, die noch in der Kreuzung sind, zunächst die Möglichkeit geben muß, die Kreuzung zu räumen (vgl. auch das Urteil des BGH vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 - VRS 34, 358).
  • OLG Hamm, 02.05.2005 - 6 U 193/04

    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall auf einer Straßenkreuzung: Zur

    Das durfte er nur dann, wenn er übersehen konnte, dass keine Nachzügler behindert wurden (vgl. KG VM 85, 44); auf den Vertrauensgrundsatz konnte er sich dabei nicht berufen (vgl. BGH NJW 61, 1576; Hentschel a.a.O.).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Das Berufungsgericht ist sich bewusst, dass seine Entscheidung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH steht, die zur Straßenverkehrsordnung a.F. ergangen ist (s. BGHZ 56, 146; Senatsurteil vom 14. April 1961 - VI ZR 152/60, VersR 1961, 524 ).
  • LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10

    Unfallverursachung durch Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass sich derjenige nicht auf den sogenannten Vertrauensgrundsatz berufen kann, der beim Einsetzen des grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt (BGH NJW 1961, 1576).
  • OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01

    Sorgfaltsverstoß im Straßenverkehr; Abwägung beiderseitiger Verursachungsanteile

    Wer beim Einsetzen grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit - oder gar beschleunigend - in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt, handelt deshalb fahrlässig (vgl. BGH VersR 1961, 524; OLG Düsseldorf VersR 1987, 468).
  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64

    Rechtsmittel

    Wenn er auch erst bei Beginn des Grünlichts, also erlaubterweise auf die Kreuzung fuhr, war er doch mit Rücksicht auf etwa noch im Kreuzungsbereich nach links abbiegende, verhältnismäßig langsam fahrende Fahrzeuge zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, zumal er sogleich nach dem Umschalten der für ihn maßgebenden Ampel auf grün fast mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der äußersten linken Fahrbahnseite in die verkehrsreiche Kreuzung eingefahren ist (BGH VRS 21, 17).
  • OLG Köln, 14.10.1977 - 4 U 87/77
    Ein Kraftfahrer ist daher verpflichtet, in Fällen, in denen er die Kreuzung nicht voll übersehen kann, seine Geschwindigkeit herabzusetzen, wenn er nicht aus dem Stand bei "grün" anfährt (Vergleiche BGH, 1961-04-14, VI ZR 152/60, VRS 21, 17 (1961)).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.1980 - 1 U 98/80
    Ein Kraftfahrer darf nur dann mit "fliegendem Start" in eine Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, daß der Kreuzungsbereich auch frei ist (BGH VersR 61, 524 (525).
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