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BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61
- BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
Papierfundstellen
- VRS 22, 271
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers
Sollte sich in diesem Zusammenhang eine Vorstellung des Angeklagten von der Hilfsbedürftigkeit des Unfallopfers, nicht jedoch ein bedingter Tötungsvorsatz nachweisen lassen, werden die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen eines tateinheitlichen Vergehens der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB; vgl. BGHSt 34, 82, 85), jedenfalls aber der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB; vgl. dazu BGH VRS 14, 191, 192 f; 22, 271, 272 f; BGH NStZ 1985, 501), zu prüfen sein. - OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11
Unfallflucht - Strafzumessung bei schweren Unfallfolgen
8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108). - BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten …
Andernfalls hätte es mit Sicherheit die Frage des Vorliegens eines besonders schweren Falles der Verkehrsunfallflucht erörtert, der in der Regel anzunehmen ist, wenn der Täter damit rechnet, daß er einen Menschen getötet oder erheblich verletzt hat (BGH VRS 22, 271 und 276; 28, 359, 361). - BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62
Rechtsmittel
Auf die Revision des Angeklagten hat der erkennende Senat das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, weil der Schuldspruch wegen unterlassener Hilfeleistung nicht rechtsfehlerfrei begründet war (Urteil vom 19. Januar 1960 - 4 StR 341/61 -, teilweise abgedruckt in VRS 22, 271, 272 f).